Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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gefunden, statt des bisherigen Wappens, 
Allerhoͤchstihrer Residenz- Stadt Muͤnchen 
ein neues allergnaͤdigst zn verleihen, durch 
dessen Simbole den von dieser Stadt staͤts 
bewiesenen Bürger-Tugenden, in zuversiche 
lcher Gewärtigung ihrer Forrdauer, ein blei- 
bendes Denkmal errichter wird. 
Dieses Stadt-Wappen von Münchenbeste- 
het in einem offenen Portal mit zwei dorischen 
Saulen, ober dessen Schwibbogen eine Königs- 
Krone ruhr. Unten, zwischen den beiden Pie- 
destallen stehet ein streitfertiger, links sehender 
Löwe, ohne Krone, der in der rechten Pracke 
ein blankes Schwert, in der linken aber 
einen silbernen Schild häált, worauf der 
lasurne Buchstabe Ml. befindlich ist. 
München den s. März 1808. 
Königliches General-Landes-Kom- 
missariar von Baiern. 
Frelherr von Weichs. 
von Schwaiger. 
(Mit einer Abbildung.) 
  
(Die Piehmärkte iu Schwandorf und Regen- 
füauf betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Wir bewilligen, nach dem Antrage Unserer 
Landes-Direkrion zu Reuburg vom 6. April 
dieses Jahres, die nachgesuchten Viehmärkte 
zu Schwandorf und Regenstauf, wo- 
von erstere jedesmal in der Woche nach den 
herkommlichen Viehmärkten zu Burglengen- 
seld, leztere aber in der Woche nach den Vieh- 
  
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maͤrkten zu Kallmuͤnz gehalten werden sollen. 
Muͤnchen den 3. Mai 1808. 
Marx Josepb. 
Freiherr von Montgelas. 
Luf keniglichen allerhbchsten Befehl 
von Krempelhuber. 
  
(Die Aufnahme brauchbarer Singknaben in das 
kdnigliche Studenten = Seminar zu München 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da Seiner königlichen Majestät am Ende 
des heurigen Schuljahres wieder einige Sing- 
knaben zur Aufnahme in das dießortige S'eu- 
denten= Seminar vorzuschlagen sind; so haben 
diesenigen, welche hiezu, sowohl in Rücksiche 
ihrer musikalischen Brauchbarkeit, als auch 
ihrer zu Gynmastal-Scudien hinlänglichen 
Talente und Vorkenntnisse, geeignet zu seyn 
glauben, sich am 26., 27, oder 28. Tage 
des nichstkünftigen Monats Juni bei dem kö- 
niglichen Studenten= Seminars= Inspektorate 
dahier einer zweckmässigen Prüfung zu unter- 
ziehen; auch daselbst über ihren bisherigen 
Schulenbesuch, Fortgang, sietlichen Wandel 
und den Grad ihrer Dürftigkeit glaubwürdige 
Jeugnisse vorzulegen. 
München den 7. Mai 180;8. 
Königliche bandes-Direktion von 
Baiern. 
Freiherr von Welichs. 
von Faber. 
  
(Falsche Münzen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Man findet nothwendig, das Publikum vor 
den in Umlauf gesezten königlich = Baieri-
	        
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