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gefunden, statt des bisherigen Wappens,
Allerhoͤchstihrer Residenz- Stadt Muͤnchen
ein neues allergnaͤdigst zn verleihen, durch
dessen Simbole den von dieser Stadt staͤts
bewiesenen Bürger-Tugenden, in zuversiche
lcher Gewärtigung ihrer Forrdauer, ein blei-
bendes Denkmal errichter wird.
Dieses Stadt-Wappen von Münchenbeste-
het in einem offenen Portal mit zwei dorischen
Saulen, ober dessen Schwibbogen eine Königs-
Krone ruhr. Unten, zwischen den beiden Pie-
destallen stehet ein streitfertiger, links sehender
Löwe, ohne Krone, der in der rechten Pracke
ein blankes Schwert, in der linken aber
einen silbernen Schild häált, worauf der
lasurne Buchstabe Ml. befindlich ist.
München den s. März 1808.
Königliches General-Landes-Kom-
missariar von Baiern.
Frelherr von Weichs.
von Schwaiger.
(Mit einer Abbildung.)
(Die Piehmärkte iu Schwandorf und Regen-
füauf betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Wir bewilligen, nach dem Antrage Unserer
Landes-Direkrion zu Reuburg vom 6. April
dieses Jahres, die nachgesuchten Viehmärkte
zu Schwandorf und Regenstauf, wo-
von erstere jedesmal in der Woche nach den
herkommlichen Viehmärkten zu Burglengen-
seld, leztere aber in der Woche nach den Vieh-
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maͤrkten zu Kallmuͤnz gehalten werden sollen.
Muͤnchen den 3. Mai 1808.
Marx Josepb.
Freiherr von Montgelas.
Luf keniglichen allerhbchsten Befehl
von Krempelhuber.
(Die Aufnahme brauchbarer Singknaben in das
kdnigliche Studenten = Seminar zu München
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da Seiner königlichen Majestät am Ende
des heurigen Schuljahres wieder einige Sing-
knaben zur Aufnahme in das dießortige S'eu-
denten= Seminar vorzuschlagen sind; so haben
diesenigen, welche hiezu, sowohl in Rücksiche
ihrer musikalischen Brauchbarkeit, als auch
ihrer zu Gynmastal-Scudien hinlänglichen
Talente und Vorkenntnisse, geeignet zu seyn
glauben, sich am 26., 27, oder 28. Tage
des nichstkünftigen Monats Juni bei dem kö-
niglichen Studenten= Seminars= Inspektorate
dahier einer zweckmässigen Prüfung zu unter-
ziehen; auch daselbst über ihren bisherigen
Schulenbesuch, Fortgang, sietlichen Wandel
und den Grad ihrer Dürftigkeit glaubwürdige
Jeugnisse vorzulegen.
München den 7. Mai 180;8.
Königliche bandes-Direktion von
Baiern.
Freiherr von Welichs.
von Faber.
(Falsche Münzen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Man findet nothwendig, das Publikum vor
den in Umlauf gesezten königlich = Baieri-