Nr. 56. 501
Umsatzsteueramt. Muster 8.
Hebebezirk (Ausführungsbestimmungen §# 59.)
Umsatzsteuerliste U
— für die allgemeine Umsatzsteuer —
(Umsatzsteueramt)
auf das Kalenderjahr 19 einschließlich der innerhalb des Jahres
liegenden Steuerabschnitte.
Dieses Buch enthält Blätter.
(Ort) „, den. e .— r**m Geführt von
lllnmtsstellle. (Name)
(Unterschrift)z. Dienststellung)
Auleitung.
Die Umsatzsteuerliste ist in Buchform zu führen. 4
Die Blätter sind, wenn es sich nicht um festgebundene Bücher mit fortlaufenden Blatt- oder Seitenzahlen handelt,
mit einer Schnur zu durchziehen, deren Enden unter Verwendung des Amtsslegels anzusiegeln sind.
- Die Shalten 1 bis 9 sind nach Feststellung der Steuer, die Ubrigen Spalten bei der Entrichtung der Steuer usw.
auszufüllen.
4. Die oberste Landesfinanzbehörde kann im Bedarfsfall die Anlegung neuer und die Benutzung von Spalten zu ander-
weiten Eintragungen anordnen.
Die Svalten 6 bis 8, 16, 19 bis 23, 25, 27, 29 und 31 sind am 1.Oktober jedes Jahres (5 60 der Ausf.-Best.)
aufzurechnen. .
Die Spalten 15 und 16 sind nur auszufüllen, wenn die Einzahlung der Beträge aus den Spalten 11 bis 14 erst
sach dem 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bzw. drei Monate nach Schluß vons Silt "ue sat
erfolgt.
Die Eintragungen haben für jeden Steuerpflichtigen unter je einer fortlaufenden Nummer zu erfolgen. Zwischen den
einzelnen Nummern ist so viel Raum zu lassen, daß die Teilzahlungen in Spalte 12 kaer,u rolge uirlhen und
aufgerechnet werden können. Auch sind Nachveranlagungen eines bereits in der Umsatzsteuerliste stehenden Steuer-
pflichtigen bei dem ersten Eintrag zu vermerken.
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