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Koͤniglich-Baierisches.
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Re gierungsblet t.
XXV. Stück. Munchen,
Mittwoch den r. Juni 1808.
Konstitution
der
königlichen Akademie der bildenden Künste.
Wir Marimilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Indem Wir Unsere Aufinerksamkeit auf die
zablreichen und bedeutenden Kunstschäáze Un-
sers Reiches, und auf die ausgezeichneten,
durch die Geschichte bewährten Kunstanla-
gen der unter Unserm Zepter vereinigten Böl-
ker, so wie auf die blühenden Talente einzel-
ner, einbeimischer Künstler richten; können
Wir nicht zugeben, daß die Ersten, obne
öffentlichen Gebrauch zur Fortpflanzung der
Kunst, als ein todtes Kapital daliegen, und
auf die Nachkommen übergehen, ohne Spu-
ren ihrer Wirkung in Unsern Zeiten zurück,
zulassen, noch auch den tezten dic ihnen ge-
bübrende Erweckung, Besthäftigung und
Begünstigung versagen.
Es isi vielmehr Unser Wille, daß die
wohlthätigen Einflusse der schönen Künste
sich auf Unser gesammtes Volk in einem
ausgedehntern Maße, als bisber verbrei-
ten, und dieses mächtige Bildungemittel,
mit den übrigen zusammenwirkend, die Nei-
hung zum Schönen und Wohlgestalteten ver-
mehre, und so unmittelbar die Nationak=
Geschicklichkeit erböhe, mittelbar aber den
Geist, und die Sitten Unsers Volkes veredle.
Denn die tiebe für Maß und Schicklichkeir,
welche die Kunst einstößt, geht endlich auf
das teben über, und lehrt auch in diesem
das Zweckmäßige und Gebildere vorzugs-
weise suchen.
Nach den Verbältnissen Unserer Zeit sind
Akademien der bildenden Künsie, wenn
ibrer inneren Einrichtung richtige Begriffe
zum Grunde liegen, als das wirksamste Mit-
tel zu betrachten, welches der Staat für die
Erhaltung, und allgemeinere Ausbreitung
der Künste ergreisen kann. Wir baben daher
beschlossen, nach den vielsachen Beweisen Un-
serer Aufmerksamkeit und Sorgfalt für die
Kunst einen vorzüglichen und besondern Be-
weis bievon durch die Errichtung einer sol:
chen Akademie in Unsern Staaten zu geben,
und sowohl die Eristenz dieser Anstalt, als
ibren Nuzen, durch eine förmliche, den
Zwecken derselben, so wie den Resuleaten
bieberiger Erfahrungen angemessene Verfass
sung zu sichern.
Diesem Entschlusse gemäß soll nachsteben-
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