Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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zergliedert, und den Schülern die Zeit gelas- 
sen werden, nach den dargelegten Theilen zu 
zeichnen. Die Ukademie soll sich wegen die- 
ses Unterrichts mic einem bereits im Dienste 
des Staates stebenden Anatomen benehmen, 
und ihm deuselben gegen ein gewisses Gehalt 
übertragen. 
Die Prefessoren der Mahlerei und Bild- 
bauerei sollen abwechselnd bei diesen Studien 
die Aufsicht führen, und die Zöglinge auf 
das zu ihrem Zwecke Bedeutendste besonders 
aufmerksam machen, 
VIII. Zeichnen und Modelliren 
nach der Narur. 
Im Winter sollen die Abende zum Zeich- 
nen und Meodelliren nach der Natur, wo- 
bei sich die Zöglinge aller Klassen einfinden; 
im Sommer aber zum Zeichnen, Mahlen und 
dodelliren nach der Natur und dem Gewande 
angewendet werden. Jedoch kann, um allex 
einseitigen Gewöhnung vorzubengen, auch 
im Winter bisweilen bei Tage nach dem Nack- 
ten gezeichnet, gemahlt und modellirt werden. 
Der Direkter, die Professoren der Histerien- 
Mablerei, wie auch der Bildhauerkunst, füh- 
ren bei diesen Uebungen abwechselnd die Auf- 
sicht, und stellen den Akt. 
IX. Vorlesungen über Mythologie. 
Jeden Winter sollen zweimal in der Wo- 
che für die Schüler der böbern Klassen Vor- 
lesungen über die Mythologie, und die allge- 
meinen Kunst-Gegenstände, verbunden mit 
einer anschaulichen Geschichte der allmähligen 
Ausbildung der vornehmsten Kunst= Sdcale 
— — 
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gehalten werden. Diese Verlesungen sind 
einem mit den dazu erfoderlichen Kennenissen 
versehenen Mitgliede der Akademie zu über- 
tragen. 
X. Schule der Baukunst. 
Der Professor der Baukunst ertheilt Un- 
terricht sowohl im tbeererischen als prakti- 
schen Theile seiner Kunn. " 
Die Wichtigkeit der Architektur für das 
öffentliche teben, die nahe Beziehung, die 
sie auf den Geist und Grschmack einer gan- 
zen Nation bat, zusammengenommen mit 
der gegenwärtigen Entartung dieser Kunst, 
bewegen Uns, zu verordnen, daß dem Unter- 
richee in derselben eine grössere Ausdehnung 
gegeben, und von dieser Seite auch die me- 
chanischen Arbeiter und Handwerker mit ber- 
beigezogen werden sollen. 
Eine Stunde soll der tehrer der Baukunst 
täglich seinen akademischen Zöglingen wid- 
men. Alle Sonn: und Feiertage aber soll er 
während : Stunden diefenigen Handwerker 
unterrichten, deren Arbeiten die Baukunst 
oder Verzierungen betressen, und die bereits 
in der Feiertags: Schule eder sonst eine ge- 
wisse Vorbereitung erlange haben. 
XI. Unterricht in der Perspektive. 
Alle Wochen drei Stunden hat der Profes- 
sor der Baukunst mit der tehre von Schatten 
und ticht die Perspektive für Mahler und Bau- 
künstler zu lehren; die erstern sollen diesem 
Unterrichte beiwohnen, sobald sie es in der 
Zeichnung der Figuren zu einiger Fertigkeit 
gebracht baben.
	        
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