1065
uͤber jedes der eingegangenen Konkurrenz-
Stuͤcke enthaͤlt.
Einerseits wird diese Oeffentlichkeit des
Urtheils jedem Verdachte von Partheilichkeit
begegnen; andererseits werden die Program-
me der Akademie als Jahrbücher der Künste
in Unserem Reiche, und als Mittel dienen,
das In= und Ausland mit dem jedesmali-
ge#n Zustande derfelben bekannt zu machen.
Uebrigens sollen jedesmal die einbeimischen,
im Reiche zerstreuten Künstler, eben so, wie
auswärtige eingeladen werden, ihre neuesten,
auch obne Absicht auf Preis-Bewerbung ent-
standenen Werke zur Ausstellung einzusenden,
um womglich zu einer Uebersicht des Zustan-
des der vaterländischen Kunst überhaupt zu
gelangen. Den vorzüglicheren Künstlern wer-
den die Kosten der Her= und Zurücksendung
von der Akademie vergüret, welche noch
überdieß sich angelegen seyn lassen wird, die
Thbeilnahme, welche gebildete Künstler durch
Einsendung ibrer Werke ihr erzeigen, durch
Achtung und Ebrenbejeugungen zu erwiedern.
Endlich sollen im vierten Jahre die
einheimischen Historien-Mahler, Bildhauer,
Archirekten und Kupferstecher nochmals, und
um den lezten Preis konkurriren. Die Auf-
gabe für die Mabler ist eine bistorische Kom-
rosition, nach Willkühr durch eine Zeichnung
oder ein Gemählde gelößt; die der Bildhauer,
eine Figur in Erde; die der Baukünstler,
der Plan, Aufriß und Durchschnitt eines
Gebäudes; die Kupferstecher aber sollen den
Nachstich eines schönen Bildnisses liefern.
1066
Jeder Kuͤnstler, der aus den ersten Faͤ-
chern den Preis erhaͤlt, soll zur Belohnung
mit einer Pension, auf drei Jahre nach
Italien gesendet werden; der Kupferstecher
aber auf zwei Jahre eine Unterstuͤzung
erhalten, um waͤhrend dieser Zeit ein
wichtiges Blatt nach einem Gemaͤhlde der
biesigen oder jeder andern Sammlung für
seine Rechnung zu vollenden; doch foll er je-
desmal die Wahl der Bilder der Akademie
zur Prüfung vorlegen, und ihre Genehmi-
gung einholen.
Die Zuerkennung dieser Preise soll jedes-
mal in einer feierlichen öffenrlichen Ver-
sammlung geschehen, wozu alle Freunde der
Künste eingeladen werden. Der General-
Sekretär hat dabei eine dem Gegenstande
der Feier angemessene Rede zu halten.
XX. Obliegenheiten der akade-
mischen Pensionärs.
Die mit einer Penston der Akademie in
Italien befindlichen Künsiler sind verbunden,
vierteljährig einen Beriche von ihren Sen-
dien an die Akademie zu erstatten.
Die Mabler liefern am Ende des ersten
Jahres die Kopie eines klassischen Gemähl=
des, welches ihnen von der Akademie ange-
zeigt wird; am Ende des zweiten Jahres
aber ein Bild von eigener Erndung, te-
bensgrösse, und wenigstens zwei Figuren.
Die Wahl der Gegenstände ist ihnen selbst
überlassen. Die Akademie vergüter die Ausla-
gen für das Material und die Hersendung. Der
Bildbauer liefert jährlich zwei Original-Zeich-
69