Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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sich immer in der Kenntniß des Merkwür- 
digsten und Wichtigsten, was überall in den 
Künsten sich bervorthut, zu erhalten. 
XXIV. Mitctel zu diesen Zwecken. 
Zur Erreichung des ersten Zweckes sollen, 
ausserdem, was der tdgliche Verkehr und Um- 
gang der Mitglieder von selbst dazu beiträgt, 
bauptsächlich die regelmássigen oder ordenrli- 
chen Versammlungen dienen, deren in jedem 
Monate wenigstens Eine seyn soll. 
Ausser den laufenden in denselben abzu- 
thuenden Geschäften, soll bier jedes Mitglied 
seine Ideen und Vorschläge zur Beförderung 
der Künste überhaupt und des akademischen 
Kunstzweckes insbesondere frei vorbringen, 
und überhaupt eine liberale Kommunikation 
der Ansichten und Meinungen statt finden. 
Um auf das öffentliche teben zu wirken, 
soll sich die Akademie öfters mit dem Publi- 
kum in Berührung zu sezen suchen, und zu 
dem Ende zu den Kunst Ausstellungen und den 
Preis-Austheilungen das gebildete Publikum 
einladen. Es soll ausserdem jährlich wenig- 
liens eine öffentliche Versammlung gebalten 
werden, in welcher eine allgemeine Notiz 
von den Arbeiten der Akademie, und von 
den neuesten und interessantesten Kunst-Er- 
scheinungen mitgetheilt, auch Abhandlungen 
vorgelesen werden können. 
In Bezug auf den dritten Zweck hat sich 
die Akademie mit den vorzüglichsten auswär- 
tigen Akademien, so wie mit den inländischen 
Kunst-Anstalten, desgleichen mit den berühm- 
testen Künsilern, Kunst= Freunden, Kennern 
und Vorstehern grosser Kunst Sammlungen 
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in Korkespondenz zu sezen, auch solche auf die 
nachber zu bestimmende Weise sich weiter zu 
verbinden. 
XXV. Personal der Akademie. 
Zur Erreichung der fämtlichen, aus der 
doppelten Ansicht einer Kunst-Akademie sich 
ergebenden Zwecke wird folgendes Personal 
binreichend gefunden: 
Ein Direktor der Akademie, 
Ein beständiger General-Sekrer 
tär, 
Fünf Professoren der Maßhlerei, 
mit Einschlusse der tandschaft- 
Mahblerei, 
Ein Professor der Bildhauer= 
kunst, 
Ein Professor der Architektur, 
Ein Professor der Kupferste- 
cherkunst. 
XXVI. ÖPflichten des Direktors. 
Dem Direkter steht die gesammte leitung 
der Akademie als Kunst. Anstalt zu; er führt 
die oberste Anfsicht über den in derselben zu 
ertbeilenden Unterricht; er wacht über die 
Beobachtung der Ordnung und gesammten 
inneren Einrichtung. Ihm kommt es zu, 
sämtliche Mitglieder in ihren Pflicht= und 
Geschäftekreis einzuweisen, von den Profes- 
soren den Handschlag an Eides-Statt zu 
empfangen, und einen jeden zur Erfüllung 
seiner Pflichten anzuhalten. Er unterzeich- 
net alle an Uns zu erstattende Berichte, des- 
Fleichen alle im Namen der Akademie zu ma- 
chenden Aurfertigungen. Eben so kemmt 
ihm die Vollziehung aller von Uns erlasse-
	        
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