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sich immer in der Kenntniß des Merkwür-
digsten und Wichtigsten, was überall in den
Künsten sich bervorthut, zu erhalten.
XXIV. Mitctel zu diesen Zwecken.
Zur Erreichung des ersten Zweckes sollen,
ausserdem, was der tdgliche Verkehr und Um-
gang der Mitglieder von selbst dazu beiträgt,
bauptsächlich die regelmássigen oder ordenrli-
chen Versammlungen dienen, deren in jedem
Monate wenigstens Eine seyn soll.
Ausser den laufenden in denselben abzu-
thuenden Geschäften, soll bier jedes Mitglied
seine Ideen und Vorschläge zur Beförderung
der Künste überhaupt und des akademischen
Kunstzweckes insbesondere frei vorbringen,
und überhaupt eine liberale Kommunikation
der Ansichten und Meinungen statt finden.
Um auf das öffentliche teben zu wirken,
soll sich die Akademie öfters mit dem Publi-
kum in Berührung zu sezen suchen, und zu
dem Ende zu den Kunst Ausstellungen und den
Preis-Austheilungen das gebildete Publikum
einladen. Es soll ausserdem jährlich wenig-
liens eine öffentliche Versammlung gebalten
werden, in welcher eine allgemeine Notiz
von den Arbeiten der Akademie, und von
den neuesten und interessantesten Kunst-Er-
scheinungen mitgetheilt, auch Abhandlungen
vorgelesen werden können.
In Bezug auf den dritten Zweck hat sich
die Akademie mit den vorzüglichsten auswär-
tigen Akademien, so wie mit den inländischen
Kunst-Anstalten, desgleichen mit den berühm-
testen Künsilern, Kunst= Freunden, Kennern
und Vorstehern grosser Kunst Sammlungen
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in Korkespondenz zu sezen, auch solche auf die
nachber zu bestimmende Weise sich weiter zu
verbinden.
XXV. Personal der Akademie.
Zur Erreichung der fämtlichen, aus der
doppelten Ansicht einer Kunst-Akademie sich
ergebenden Zwecke wird folgendes Personal
binreichend gefunden:
Ein Direktor der Akademie,
Ein beständiger General-Sekrer
tär,
Fünf Professoren der Maßhlerei,
mit Einschlusse der tandschaft-
Mahblerei,
Ein Professor der Bildhauer=
kunst,
Ein Professor der Architektur,
Ein Professor der Kupferste-
cherkunst.
XXVI. ÖPflichten des Direktors.
Dem Direkter steht die gesammte leitung
der Akademie als Kunst. Anstalt zu; er führt
die oberste Anfsicht über den in derselben zu
ertbeilenden Unterricht; er wacht über die
Beobachtung der Ordnung und gesammten
inneren Einrichtung. Ihm kommt es zu,
sämtliche Mitglieder in ihren Pflicht= und
Geschäftekreis einzuweisen, von den Profes-
soren den Handschlag an Eides-Statt zu
empfangen, und einen jeden zur Erfüllung
seiner Pflichten anzuhalten. Er unterzeich-
net alle an Uns zu erstattende Berichte, des-
Fleichen alle im Namen der Akademie zu ma-
chenden Aurfertigungen. Eben so kemmt
ihm die Vollziehung aller von Uns erlasse-