Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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dem mit der Leitung der literarischen Geschaͤf- 
te der Akademie beauftragten Mitgliede, er- 
theilen Wir den Karakter und Rang von 
Kollegial-Direktoren. 
Auch soll den Akademischen Mitgliedern, 
um sie den übrigen Staatsdienern gleichzu- 
stellen, eine Uniform nach dem Uns zur Ge- 
nehmigung einzusendenden Vorschlag des 
Direktors bewilliget werden. 
XXXIII. Benennung des Perse= 
nals der Akademie. 
Die Benennung des ständigen Personals 
der Akademie bebalten Wir Uns selbst vor; 
werden aber bei künftig sich ereignenden Er- 
ledigungsfällen jedesmal den gutachtlichen 
Vorschlag der Akademie einhelen. 
Was die jezige Ernennung betrifft, so ge- 
schiebt dieselbe biemit, wie folgt. 
1. Als Direkter der Akademie bestärigen 
Wir den bereits von Uns dazu ernannten ebe- 
maligen Direktor der Akademie und Galle- 
rie zu Dasseldorf Peter Langer. 
a. Zum beständigen General-Sekretär 
ernennen Wir den Doktor und ehemaligen 
Professor zu Würzburg, Schelling, mit Bei- 
bebaltung seiner Stelle als frequentirendes 
Mitglied der Akademie der Wissenschaften. 
3. Zu Professoren der Akademie: 
A. Für die Historien-Mahblerei. 
a. Unseren Hofmahler Kellerbofen, dem 
Wir die besondere Aufsicht über die Schu- 
ler der Akademie übertragen. 
b. In der dritten Klasse den Professor Jo- 
sepf Langer; 
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c. In der zweiten Klasse den Professor Hau- 
ber. ' 
d. In der ersten Klasse den Professor 
Seidl. 
B. Zum Prefessor der Landschaft= 
Maßhlerei den Gallerie-Inspektor Johann 
Georg Dillis mit Beibehaltung seiner 
Stelle, und der Aufsicht über das Zeich- 
nungs-Kabinet. 
C. Zum Professor der Bildhauer= 
Kunst den Direktor Peter Simon kam- 
mine. " 
D. Zum Drofessor der Baukunst bden 
izt in Rom sich aufhaltenden Architekt Fis 
scher. 
k. Zum Drofessor der Kupferste- 
cherkunst den Kupferstecher Karl Heß. 
XXXIV. Errichtung eines beson 
dern Kunst-Comite in Bezug auf 
die Verwaltung der Kunstschäse. 
Um den verschiedenen von einander unab- 
bingigen Kunst, Anstalten einen Vereini- 
gungspunkt zu geben, und in die Anordnungen 
und gesammte Verwaltung derselben Ueber- 
einstimmung zu bringen, baben Wir schon 
früber die Errichtung eines besonderen, mit 
der Akademie zwar in Verbindung stehenden, 
aber doch von ihr verschiedenen, Comite von 
Künstlern beschlossen. Zur Vollziehung die- 
ses Beschlusses sezen Wir folgende nähere 
Bestimmungen fest: 
Mitglieder desselben sollen seyn, 
a, alle Direktoren der einzelnen Kunst-An- 
stalten, als: der Direktor Unserer Zen- 
tral: Gallerie, Zeichnnngs= und Kupfer-
	        
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