Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Behörden in Baiern die Weisung, diese 
Kalender, sie mözen gestempelt sein, oder 
nicht, zu konfisjziren, und bieber einzusen- 
den. München den 21. Dezember 1307. 
Königliche landes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Reinprechter. 
Austrag 
an die Gerichtsbehörden der Provinz Beiern. 
(Die Absolutorien der Rechtskandidaten betresfsend.) 
Im Namen Seiner Masenzät des Kömgs. 
Gemäß königlich allerböchstem Befehle 
vom 14. Dezember wird sämtlichen könig- 
lichen Gerichtsstellen eröfnet, daß durch die 
Verordnung, welche die Beibringung der 
UAosolutorien der Rechtskandidaten bei dem 
Autritte der gerichtlichen Praxis befieblr, 
die Eröfnung dieser Zeugnisse den Gerichts- 
siellen nicht gestattet werde, sofern auf 
der Aussenseite bemerke ist, daß, und 
wann der Producent seine Studien vor- 
schristmäßig vollendet babe. München den 
21. Dezember 1807. 
Konigliche kandes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Reinprecheer. 
Auftrag 
an die fränkischen Unterbehörden. 
Die Jahreoberichte über oen Justand der Pro- 
vinzen betrefsend.) 
Im Namen Semer Majestät des Königs. 
Nachdem mit dem taufe des nächsikom- 
menden Monats Jänner dos die Jahres- 
Berichte über den Justand der Provinzen 
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eingesendet werden muͤssen, so werden saͤmt- 
liche treffende Behörden in Franken, mit 
Hinweisung auf die im allgemeinen Regie- 
rungsblarte von 1807. (Ste. I. S. 10.) enthalre- 
ne Vorschriften, biemit zur unverzüglichen Zu- 
sammenstellung der inzwischen bereit gehalte= 
nen Materialien, und deren baldigen Vorlage 
noch besonders aufgefodert. 
Zugleich wird, um eine zweckmäßige Orb- 
nung berzustellen, verfügt, daß die tandes- 
Kommissariate, Polizeidirektionen und tand- 
gerichte im Fürstentbume Bamberg, dann 
die Justizkanzleien von Kastell, Wiesen- 
tbaid und Speckfel dian dietandesdirektion 
in Bamberg; — die Kreisdirektorien, Poli- 
zeidirektorien und Rentämter im Fürstenthume 
Ansbach, die Polizeidirektion und tandge- 
richte zu Rotenburg, das Oberame Schil- 
lin gefürst, so wie die Justizkanzleien von 
Wallerstein,Oettcingen, Kirchberg, 
Schwarzenberg und Pappenheim, 
endlich die Polizeidirektion in Nürnberg 
und die Nürnberg'schen Pflegämter — 
an das unterzeichnete General-Kommissariar 
unmirtelbar ihre desfallsigen Berichre erstatten 
sollen. Ansbach den 31. Dezember 1907. 
Koöniglich-baierisches General-tan= 
des- Kommissariat in Franken. 
Graf von Thürheim. 
Sturmer: 
Auftrag 
an sämrliche tandrichter und übrige Justiz- 
Beamte der Provinz Schwaben. 
(Die Reise-Lizenz derselben betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät der Könias. 
Da unterfertigte tandes-Justiz-S#elle 
schon mehrmalen die unanenehme Erfaprung 
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