Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

119 
gemacht hat, daß außere Justiz- Beamte 
auf mehrere Wochen verreisten, und sich von 
ibrem Amtssize entfernten, ohne biezu die er- 
soderliche Reise:= Bewilligung bei der ihnen 
vorgesezten Justigz= Stelle, den bestehenden 
Verordnungen gemäß, nachzusuchen, oder 
ibre Enefernung von dem Amte daselbst an: 
zuzeigen; biedurch aber nur Unordnung und 
Stockung in den Geschäften entsteben kann; 
so siebt man sich anmit veranlaßt, den sämc- 
lichen untergeordneten Jnstiz= Beamten den 
allergnddigsten Auftrag zu ertheilen, von dem 
ibnen angewiesenen Amts-Bezirke ohne be- 
sondere Bewilligung der unterzeichneten, als 
der ihnen vorgesezten landes= Justiz-Seelle, sich 
nicht zu entfernen, sondern, im Falle sie sich 
genöthiget finden sollten, eine Reise zu unter- 
nehmen, die biezu erfoderliche Reise-Bewil- 
ligung bei dem ihnen vorgesezten königlichen 
Hofgerichte nicht nur nachzusuchen, sondern 
auch den Tag der Entfernung von ihrem 
Amtssize daselbst pflicheschuldigst anzuzeigen. 
Memmingen den 36. Rovember 1807. 
Königlich-Baierisches Hofgerich 
in Schwaben. 
Baron von Griessenbeck. 
Höfler. 
  
Bekanntmachungen. 
  
Gesezliche Bestimmung 
der ersten 3 S#. des VIIIIen Ti- 
tels der akademischen Geseze: 
(Regierungsblatt von 1804. Stuͤck 19. S. 
  
120 
467 -470. - St. 20. S. 405—502.— 
Stuͤck 21. S. 522 — 325.) „Ueber 
die Studien der inländischen 
Akademiker, welche einst in den 
Staatsdienst eintreten wol- 
len.“ 
Verschiedene Erfahrungen haben notb- 
wendig gemachr, den ersten 3 C. des VlIten 
Titels der akademischen Geseze: „über die 
Sendien der inländischen Akademiker, welche 
einst in den Staatedienst eintreten wollen,“ 
folgende ndbere, den gegenwärtigen Umstän= 
den und Verbälissen angemessene gesegJliche 
Bestimmung zu geben. 
I. 1. Ein inländischer Akademiker bat 
durch Zeugnisse zu beweisen., daß er, nebst 
den vorschristemäßigen Gymnassums= Stu- 
dien, während seines Aufenthalte auf der 
Universitaͤt, 
a. aus dem allgemeinen Lebrkursus: 
A. als nothwendige tehrfächer: 
1.) das Studium der Matbematik, so wie 
2.) der teutschen, lateinischen und grie- 
chischen Klassiker, nebst Stolübungen, 
wenigstens zwei Semester fortgeseze: 
3)) Theoretische Pbilosopbie, 
4.) Praktische Pbilosopbie, 
5.) Universal-Geschichte, 
6.) Allgemeine titerär-Geschichte, 
7.) Vater'ändische Geschichte, 
8.) NRaturle 
.) Naturgese ###te, 
mit Fleit und Fortgang gebört babe. 
B. Außer diesen, als nethwendig vergeschrie- 
benen, allgemeinen lebrgegenstenden, auch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.