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noch andere zur feineren Ausbildung ge-
börige, und in dieser Hinsicht böchst
empfeblungswertheallgemeine
Wissenschaften studirt zu baben,
wird, so wie jede freiwillige Erweiterung
des wissenschaftlichen Strebens, nicht nur
mic Wohlgefallen aufgenommen, sondern
auch bei künftigen Anstellungen zum be-
sonderen Verdienste angerechnet werden.
b. Aus dem speziellen Lehrkursus
bat er zu erweisen, daß er, nach Anleitung
des nachverzeichneren Abrisses der spe-
ziellen akademischen tehrkurse,
niche nur alle jene lehr-Gegenstände, welche
zu dem bestimmten Seaaksdienste (oder Beru-
se) dem er sich widmen will, nothwendig
s#nd, studirk, sondern auch einige seinen künf-
btigen Dienstverháltnissen nüzliche Zweige
anderer Wissenschaften berücksichtiget Habe.
§. 2. Diesenigen Kandidaten, welche
einem tebramte, oder dem gelehrten Stande
sich besonders widmen wollen, mussen, nebst
den allgemeinen Wissenschaften und den spe-
ziellen ihres bestimmten künftigen lehrfaches,
vorzüglich beweisen, daß ste das pbilolo-
gische Studium mit Eifer und Erfolge
betrieben baben.
. 3. Jeder studirende Inländer ist
verbunden, auf der Universttdt vor dem Ue-
bertritte zu einem speziellen Fach-
studium den néthigen allgemeinen Wis-
senschaften zwei ganze Semester, den
besonderen Wissenschaften seines Fachstu-
diums aber drei Jahre vollsiändig zu
widmen. Diese Studienzeit ist genau zu
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beobachten. Eine Ausnabme findet nur in
Absicht derjenigen Akademiker statt, die sich
ausweisen koͤnnen, das Studium der
allgemeinen Wissenschaften auf
einem inländischen lycum gebörig ab-
solvirt zu haben. Solchen ist von der ge-
sezlich bestimmten vierjäbrigen akademischen
Seudienzeit das erste, den allgemeinen Wis
senschaften bestimmte Jahr zu erlassen, und
der Eintritt zu einem speziellen Fachstu-
dium sogleich zu gestarten.
Diejenigen allgemeinen lebrgegenstände,
für welche der Kandidat in den zwei ersten
Semestern keine Zeit findet, können wäh-
rend der übrigen drei, dem speziellen Stu-
dium gewidmeten Jahre nach einer zweckma-
bigen Eintheilung gehöre werden; wie denn
die Uebersicht der in nachfolgendem Abrisse
vorgeschriebenen speziellen Wissenschaften von
selbst ergiebt, daß der Akademiker, wenn
er während des dreijäbrigen Fachstudiums
täglich nur ## tebrstunden besuchr, nicht
nur alle nothwendigen Haupt= und Hilfs-
Wissenschaften seines Berufes, sondern auch
noch einige der besonders empfohlenen allge-
meinen oder speziellen tehrgegenstände hören
kann.
Abriß der Lehr-Gegenstände
der speziellen akademischen Fach-
studien.
I. Theologischer Lebrkursus.
A. Nothwendige tehrfächer.
) Hauptwissenschaften.
1.) Encyklopädie und Methodologie des
theologischen Studiums.