Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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gegenwaͤrtige Stand der Steuer-Kapitale ge- 
funden werden. 
K. 23. Die Steuer-Ab= und Zugänge wer- 
den bei jedem Kontribnenten in den Steuer- 
Hebe-Registern in Bezug auf die Umschreib- 
Bücher angemerkt, und bei jedem Steuer-Ziele 
wird in den Umschreib-Büchern eine Summe 
gezogen, damit die Berechnung der individuel 
len Steuer= Schuldigkeiten in den Hebe-Regi- 
stern mit den Steuer: Summarien der Um- 
schreib-Bücher kontrollirt werden könne. Ue- 
ber die Bestimmung der Seeuer-Ziele und die 
Form der Hebe-Register wird seiner Zeit das 
Geeignete nachfolgen. 
C. 234. Die Umschreib-Bücher werden von 
den Perzeptions-Behörden geführt. Bis aber 
die Karaster hergestellr, und die künftigen Pr 
stations-Quoten ersezt sepn werden, bleibt die- 
ses Geschäft jenen Landrichtern und Stadt- 
Kommissären vorbehalten, welche die Kata- 
ster hergestellt haben. Die Numern der Um- 
schreib= Bücher, welche sich auf die Kataster 
beziehen, so wie die Grössen der Steuer-Kapi- 
tale bleiben so lange unersezt, bis jene remit- 
tirt seyn werden. 
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. 25. Obwohl die Herstellung der Domi- 
nikal: Kataster zu Folge des &. 10. erst spd- 
ker erselgt; so muß sich doch die dadurch be- 
zweckte Darstellung der Dominikal-Renten 
auf jenen Zustand bezlehen, in welchem sie 
sich bei Herstellung der RustikalKataster be- 
sfunden haben, weil senst keine wechselseltige 
Bezlehung zwischen belden Katastern statt fin- 
den könnte. 
Eben dehwegen muß von dem Tage, an wel- 
chem das Häuser= und Ruslikal= Kataster eines 
Sceuer-Distrikts geschlossen ist, auch das Do- 
minikal-Umschreib-Buch dieses Distrikte zu 
führen angefangen werden. 
Die Vorträge geschehen einstweil in chrono- 
loglscher Ordnung, und die Numern, welche 
sich auf die Numern des Dominikal,Katasters 
beztehen, bleiben so lange unersezt, bis dieses 
hergestellt seyn wird. 
Eben so bleiben die Anschläge der Natural= 
Frohnen und der Getreid-Gilten in den Do- 
minikal-Umschreib-Büchern einstweil unersejt, 
so wie oben C. r3. verordnet wurde.
	        
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