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gegenwaͤrtige Stand der Steuer-Kapitale ge-
funden werden.
K. 23. Die Steuer-Ab= und Zugänge wer-
den bei jedem Kontribnenten in den Steuer-
Hebe-Registern in Bezug auf die Umschreib-
Bücher angemerkt, und bei jedem Steuer-Ziele
wird in den Umschreib-Büchern eine Summe
gezogen, damit die Berechnung der individuel
len Steuer= Schuldigkeiten in den Hebe-Regi-
stern mit den Steuer: Summarien der Um-
schreib-Bücher kontrollirt werden könne. Ue-
ber die Bestimmung der Seeuer-Ziele und die
Form der Hebe-Register wird seiner Zeit das
Geeignete nachfolgen.
C. 234. Die Umschreib-Bücher werden von
den Perzeptions-Behörden geführt. Bis aber
die Karaster hergestellr, und die künftigen Pr
stations-Quoten ersezt sepn werden, bleibt die-
ses Geschäft jenen Landrichtern und Stadt-
Kommissären vorbehalten, welche die Kata-
ster hergestellt haben. Die Numern der Um-
schreib= Bücher, welche sich auf die Kataster
beziehen, so wie die Grössen der Steuer-Kapi-
tale bleiben so lange unersezt, bis jene remit-
tirt seyn werden.
1196
. 25. Obwohl die Herstellung der Domi-
nikal: Kataster zu Folge des &. 10. erst spd-
ker erselgt; so muß sich doch die dadurch be-
zweckte Darstellung der Dominikal-Renten
auf jenen Zustand bezlehen, in welchem sie
sich bei Herstellung der RustikalKataster be-
sfunden haben, weil senst keine wechselseltige
Bezlehung zwischen belden Katastern statt fin-
den könnte.
Eben dehwegen muß von dem Tage, an wel-
chem das Häuser= und Ruslikal= Kataster eines
Sceuer-Distrikts geschlossen ist, auch das Do-
minikal-Umschreib-Buch dieses Distrikte zu
führen angefangen werden.
Die Vorträge geschehen einstweil in chrono-
loglscher Ordnung, und die Numern, welche
sich auf die Numern des Dominikal,Katasters
beztehen, bleiben so lange unersezt, bis dieses
hergestellt seyn wird.
Eben so bleiben die Anschläge der Natural=
Frohnen und der Getreid-Gilten in den Do-
minikal-Umschreib-Büchern einstweil unersejt,
so wie oben C. r3. verordnet wurde.