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8) einem Tabellisten;
h) zwei Kanzellisten, und
i) einem Kanzleidiener bestehen.
3. Der Wirkungskreis der General= Post-
Direktion erstreckt sich:
à) auf die obere Leitung und Beförderung
des Korrespondenz-Verkehrs, Anlegung
von Post-Routen und Post= Coursen,
des Tarif= und Manipulationswesens;
b) sie wacht über die zweckmässig und
gleichförmig eingeführte Geschäftsfüh-
rung, über die schnelle und gehbrige Er-
ledigung der Gegenstände, und über die
genaue Befolgung der bereits bestehen-
den, oder noch zu erlassenden Verord-
nungen;
Ick) ste führt die Ober-Aufsicht über das
gesammte Post = Personal, kontrollir#t
dasselbe in seinen Dienst-Funktionen,
und sucht sich theils aus den einzufüh-
renden Straf= und Belohnungsbüchern,
theils aus den im gewöhnlichen Geschäfts-
laufe an dieselbe gelangenden Berichten
der Postämter eine genaue Keuntniß von
dessen Fähigkeiten und Dienst -Eigen-
schaften zu verschaffen;
d) sie sorgt für die Bildung der Prakti-
kanten und Aspiranten, worüber eben-
falls Conduite: Listen zu verfassen sind;
e#) sie macht die Vorschläge wegen künf-
tiger Eintheilung der Postämter unter
die im Königreiche bestehenden Ober-
Postämter;
"l) die Dekrete bei Austellungen der sämt-
lichen Post-Offtzialen, die der Ober=
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Postmeister und Inspektoren ausgenom-
men, werden bei derselben ausgefer#igt.
Der Dienstes= Eid wird künftighin da
abgelegt, auch die Verpflichtungs-Pro-
tokollen abgehalten;
8) die General-Post:Direktion hat die
Untersuchungen und Erkenntniß über die
Dienstes Gebrechen des Post Personals
in erster Instanz; doch muß der Rath ge-
hoͤrig besezt seyn; die Appellation geht
an Unseren geheimen Rath;
h) rücksichtlich der Post-Reklamations-
Faͤlle bleibt es bei den unterm 25. Feb-
ruar 1807 allerhoͤchst genommenen Be-
stimmungen;
i) sie hat die Begutachtung der von dem
Postpacker aufwaͤrts in Erledigungs-Faͤl-
len anzustellenden Individuen; wo doch
immer auf Quieszenten nach dem Maße
ihrer Brauchbarkeit und des zu verdie-
nenden Vertrauens Rücksicht genommen
werden muß;
k) der Vorstand ist in Rücksicht der un-
mittelbaren Geschäásts-Führung zugleich
Reserent bei dem Ministerium der aus-
wärtigen Angelegenheiten, und trägt bei
demselben alle Gegenstände persönlich vor,
welche zur Emtscheidung des Ministe-
riums gehören;
1) die Einnahmen sämtlicher Postgefälle
fliessen, wie bisher, in die OberPost-
amts-Kassen, aus welchen auch die auf
diesen Gefällen ruhenden Lokal= Post-
Auslagen bestritten werden. Hierüber
werden aber abgesonderte Rechnungen ge-