1299
Auftrag
an
die königlichen Landgerichte der Provin) Baiern.
(Die Schrannen-Anzeigen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Damehrere Getreid-Schrannen berechrigte
Städte und Märkte der ergangenen Weisungen
ungeachtet die wochentlichen Schraunen-An-
zeigen entweder gar nichr, oder nicht zur rech-
ten Zeit, oder im Ermanglungefalle die dafür
erfoderlichen Fehlanzeigen nicht einsenden; hie-
durch aber die Herstellung der wochentlichen
Schrannen-Uebersichten einerseits öfter gehemmt
wird, und anderseits, wegen Regulirung des
Essito-Zolls vom Getreide, die öftere Inspizie
rung derselben in Zukunfe zur dringenden
Nothwendigkeit geworden ist, so gehe sämt-
lichen Kandgerichten anmit der Auftrag zu, die
in ihrem Gerichtsbezirke befindlichen Schran-
nen-Vorstände zur unfehlbaren wochentlichen
Einsendung dieser Anzeigen unmittelbar an die
königliche General-Zoll= und Mautdirektion
nicht nur wegen der gegenwärrig noch rückstän-
digen derlei Anzeigen, sondern auch für die
Zukunft mit allem Eenste anzuhalten, und an-
bei zubedeuten, daß, wenn diese ihre wochent-
lichen Getreid-Anzeigen nicht allemal am Tage
des abgehaltenen Marktes, oder spätest am
Tage darauf in der anbefohlenen Form, in ei-
nem besonderen Umschlage an die Zoll= und
Hauptmaut-Buchhalterei (abzugeben bei der
Zentral-Maurt-Kasse), und worüber die rich-
tig geschehene Lieferung regepissiren zu lassen
ist, einlaufen werden, man die säumigen
Schrannen-Worstände von Woche zu Woche
—
1300
vormerken, und diese ausständigen Anzeigen
mit eigenen auf derselben Kosten abgehenden
Exekurions-Bothen nachholen lassen wird.
München den 20. Mai 108.
Königliches General-Landes-Kom
missariat von Baiern.
Freiherr von Weschs.
· von Schwaiget.
Bekanntmachungen.
(Die Ernennung von Aufschlags-Inspcktoren ba-
treffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da der Erfolg die Zweckmssigkeit und
Nothwendigkeit der unterm 9. September
vorigen Jahres angeordneten, und mit einer
eigenen Instruktion vom 2. Okkober desselben
Jahres versehenen ambulirenden Untersu-
chungsanstalt in Aufschlagssachen vollkommen
bestärtiger hat; so haben Wir beschlossen, die-
selbe zureichend zu erweitern, und debwegen fuͤr
Unser ganzes Reich vier eigene, unter Unserem
Finanz-Ministerium unmittelbar stehende In-
spektoren aufzustellen, welche auf jedesmalige
Anordnung desselben, und in Kraft der den-
selben auf Unseren allerhöchsten Befehlzugehen-
den Weisungen die verschiedenen Landestheile
Unsers Reiches zu bereisen, und in Gegen-
ständen des Aufschlagswesens aller Orten die
nöthige und sachdienliche Einsicht und Unter-
suchung vorzunehmen haben.
Diese Inspektoren haben dieselbe Instruk-
tion, welche den bisherigen zwei Kommissarien