Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Auftrag 
an 
die königlichen Landgerichte der Provin) Baiern. 
(Die Schrannen-Anzeigen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Damehrere Getreid-Schrannen berechrigte 
Städte und Märkte der ergangenen Weisungen 
ungeachtet die wochentlichen Schraunen-An- 
zeigen entweder gar nichr, oder nicht zur rech- 
ten Zeit, oder im Ermanglungefalle die dafür 
erfoderlichen Fehlanzeigen nicht einsenden; hie- 
durch aber die Herstellung der wochentlichen 
Schrannen-Uebersichten einerseits öfter gehemmt 
wird, und anderseits, wegen Regulirung des 
Essito-Zolls vom Getreide, die öftere Inspizie 
rung derselben in Zukunfe zur dringenden 
Nothwendigkeit geworden ist, so gehe sämt- 
lichen Kandgerichten anmit der Auftrag zu, die 
in ihrem Gerichtsbezirke befindlichen Schran- 
nen-Vorstände zur unfehlbaren wochentlichen 
Einsendung dieser Anzeigen unmittelbar an die 
königliche General-Zoll= und Mautdirektion 
nicht nur wegen der gegenwärrig noch rückstän- 
digen derlei Anzeigen, sondern auch für die 
Zukunft mit allem Eenste anzuhalten, und an- 
bei zubedeuten, daß, wenn diese ihre wochent- 
lichen Getreid-Anzeigen nicht allemal am Tage 
des abgehaltenen Marktes, oder spätest am 
Tage darauf in der anbefohlenen Form, in ei- 
nem besonderen Umschlage an die Zoll= und 
Hauptmaut-Buchhalterei (abzugeben bei der 
Zentral-Maurt-Kasse), und worüber die rich- 
tig geschehene Lieferung regepissiren zu lassen 
ist, einlaufen werden, man die säumigen 
Schrannen-Worstände von Woche zu Woche 
— 
1300 
vormerken, und diese ausständigen Anzeigen 
mit eigenen auf derselben Kosten abgehenden 
Exekurions-Bothen nachholen lassen wird. 
München den 20. Mai 108. 
Königliches General-Landes-Kom 
missariat von Baiern. 
Freiherr von Weschs. 
· von Schwaiget. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Ernennung von Aufschlags-Inspcktoren ba- 
treffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da der Erfolg die Zweckmssigkeit und 
Nothwendigkeit der unterm 9. September 
vorigen Jahres angeordneten, und mit einer 
eigenen Instruktion vom 2. Okkober desselben 
Jahres versehenen ambulirenden Untersu- 
chungsanstalt in Aufschlagssachen vollkommen 
bestärtiger hat; so haben Wir beschlossen, die- 
selbe zureichend zu erweitern, und debwegen fuͤr 
Unser ganzes Reich vier eigene, unter Unserem 
Finanz-Ministerium unmittelbar stehende In- 
spektoren aufzustellen, welche auf jedesmalige 
Anordnung desselben, und in Kraft der den- 
selben auf Unseren allerhöchsten Befehlzugehen- 
den Weisungen die verschiedenen Landestheile 
Unsers Reiches zu bereisen, und in Gegen- 
ständen des Aufschlagswesens aller Orten die 
nöthige und sachdienliche Einsicht und Unter- 
suchung vorzunehmen haben. 
Diese Inspektoren haben dieselbe Instruk- 
tion, welche den bisherigen zwei Kommissarien
	        
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