Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1303 
allen Examinatoren zu unterschreibendes, und 
mit ihren allenfalls individuelen Bemerkun- 
gen uͤber die Konkurrenten zu begleitendes Pro- 
tokoll abzufassen; 
5. die Resultate des Konkurses und der 
von den Kompetenten beigebrachten Studien- 
Sitten= und Dürftigkeits-Zeugnisse sind in 
eine allgemeine Klassifrkarions-Tabelle zu brin- 
gen, und diese same dem Protokplle und jenen 
unerlássigen Qualisikations-Belegen noch vor 
dem Ende des Studien-Jahres zur allerhöchsten 
Stelle einzusenden, und die Entschliessungen 
Seiner königlichen Masestät zu gewärtigen. 
Diese Weisungen sind als eine allgemein 
zu beobachtende Norm für die Seminar-Kon- 
kurse im ganzen Königreiche öffentlich durch 
das Regierungsblatt bekannt zu machen. 
München den 20. Mai 1808. 
Auf Seiner königlichen Majestit besonderen aller- 
hochsten Befehl 
Freiherr von Montgelas. 
von Krempelhuber. 
  
(Die Verlegung des Landgerlchts-Sizes von Wet- 
tenhausen in die Stadt Burgau betreffend.) 
Nachdem Seine Majestät beschlossen hoben, 
daß der Siz des Landgerichtes von Wetten- 
hausen in die Stadt Burgau verlegt 
werden soll; so wird solches zur allgemeinen 
Kenneniß gebrache. 
München den 26. Mat 1809. 
Auf Seiner kniglichen Majestäkt besonderen aller- 
höchsten Befehl. 
Freiherr von Montgelas. 
von Krempelhuber. 
  
1304 
(Die Errichtung einer zweiten oberpfälzischen Forst- 
Inspektion betteffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Vermäg eines allerhöchsten Reskriptes vom 
12. dieses Monats sind für sämrliche Staats- 
Waldungen in der Provinz Oberpfalz zwei 
Forst-Inspektionen errichtet, und der Forst- 
Inspekrion Amberg die königlichen Forst- 
ämter Röz, Vilseck, Amberg und das pro- 
visorische Forstame Neumark, — der Forst- 
Inspektion Weiden, oder auch Neustadt 
an der Waldnab hingegen die königlichen 
Forstämter Kulmein, Waldsassen, Weiden, 
und Vohenstraus zugewiesen, und auf erstere 
Inspektion der bisherige königliche Laudesdi- 
rektions= Rarh zu Amberg, Gortfried Frei- 
herr von Seengel, auf die zweite aber 
der bisherige oberpfälzische Forst= Inspektor 
Franz Schemenauer allergnädigst ernannt 
worden; welches hiemit durch das Regierungs- 
Blatt zur allgemeinen Wissenschaft bekanne 
gemacht wird. 
München den a4. Mai 1808. 
Königliches Oberstes Forstame. 
Zyllunhardt. 
Fischer. 
* 
  
(Die Stempel-Befrelung der Religsons= und anderer 
Fonds-Administratoren betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch eine allerhöchste Entschliessung vom 
20. I. M. haben Seine Majestäc zu bestim- 
men geruht, daß die Amelichen Quiungen, 
welche die Administratoren der Reli#ions= 
Sctudien= und anderen zu erhabenen Zwecken
	        
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