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allen Examinatoren zu unterschreibendes, und
mit ihren allenfalls individuelen Bemerkun-
gen uͤber die Konkurrenten zu begleitendes Pro-
tokoll abzufassen;
5. die Resultate des Konkurses und der
von den Kompetenten beigebrachten Studien-
Sitten= und Dürftigkeits-Zeugnisse sind in
eine allgemeine Klassifrkarions-Tabelle zu brin-
gen, und diese same dem Protokplle und jenen
unerlássigen Qualisikations-Belegen noch vor
dem Ende des Studien-Jahres zur allerhöchsten
Stelle einzusenden, und die Entschliessungen
Seiner königlichen Masestät zu gewärtigen.
Diese Weisungen sind als eine allgemein
zu beobachtende Norm für die Seminar-Kon-
kurse im ganzen Königreiche öffentlich durch
das Regierungsblatt bekannt zu machen.
München den 20. Mai 1808.
Auf Seiner königlichen Majestit besonderen aller-
hochsten Befehl
Freiherr von Montgelas.
von Krempelhuber.
(Die Verlegung des Landgerlchts-Sizes von Wet-
tenhausen in die Stadt Burgau betreffend.)
Nachdem Seine Majestät beschlossen hoben,
daß der Siz des Landgerichtes von Wetten-
hausen in die Stadt Burgau verlegt
werden soll; so wird solches zur allgemeinen
Kenneniß gebrache.
München den 26. Mat 1809.
Auf Seiner kniglichen Majestäkt besonderen aller-
höchsten Befehl.
Freiherr von Montgelas.
von Krempelhuber.
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(Die Errichtung einer zweiten oberpfälzischen Forst-
Inspektion betteffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Vermäg eines allerhöchsten Reskriptes vom
12. dieses Monats sind für sämrliche Staats-
Waldungen in der Provinz Oberpfalz zwei
Forst-Inspektionen errichtet, und der Forst-
Inspekrion Amberg die königlichen Forst-
ämter Röz, Vilseck, Amberg und das pro-
visorische Forstame Neumark, — der Forst-
Inspektion Weiden, oder auch Neustadt
an der Waldnab hingegen die königlichen
Forstämter Kulmein, Waldsassen, Weiden,
und Vohenstraus zugewiesen, und auf erstere
Inspektion der bisherige königliche Laudesdi-
rektions= Rarh zu Amberg, Gortfried Frei-
herr von Seengel, auf die zweite aber
der bisherige oberpfälzische Forst= Inspektor
Franz Schemenauer allergnädigst ernannt
worden; welches hiemit durch das Regierungs-
Blatt zur allgemeinen Wissenschaft bekanne
gemacht wird.
München den a4. Mai 1808.
Königliches Oberstes Forstame.
Zyllunhardt.
Fischer.
*
(Die Stempel-Befrelung der Religsons= und anderer
Fonds-Administratoren betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch eine allerhöchste Entschliessung vom
20. I. M. haben Seine Majestäc zu bestim-
men geruht, daß die Amelichen Quiungen,
welche die Administratoren der Reli#ions=
Sctudien= und anderen zu erhabenen Zwecken