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das einschlaͤgige Ministerium zuruͤck, und wird,
nachdem er Uns durch dieses zur endlichen Be-
stäligung wieder vorgelegt worden, auf gehoͤ-
rige Art ausgefertigt.
Art. 12. Ein jeder Unserer Staats- und
Konferen= Minister wird hiemit beaufteagt,
zur Ausführung dieses organischen Ediers die
in seinen Wirkungskreis einschlägigen weiteren
Einleitungen so zu ereffen, daß dasselbe mit
Anfange des künfägen Erats= Jahres in Voll-
zug gesezt werden kann.
München den 4. Juni 180.
Marx Josepb.
Eth.v.Montgelas. Gr. Morawitzkv. Frh. v. Hompesch.
Auf kbulglichen allerhochsten Befehl
v. Blarowsky
Provinzial-Verordnungen.
(Die Ausdehnung der Spiel -Verbote auf die
Provinz Ansbach betreffend.)
Wir Marximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf die Anzeige Unserer königlichen Kriegs-
und Domainen-Kammer in Ansbach, daß in
dortiger Stadt und ihren Umgebungen die Ha-
lardspiele, besonders unter den höheren Stän=
den, wieder sehr häufig getrieben werden,
und auf den Antrag dieser Landesstelle, daß
die in Unseren lteren Erbstaaten bestehenden
Spiel= Verbote auch auf die fränkische Pro-
vinz ausgedehnt werden mögen, beschliessen
Wir, daß die in Baiern bestehende Verord-
nung gegen die Hazardspiele, vom 20. Jänner
1780, in der Provinz Ansbach ebenfalls ange-
wendet, und öberhaupt in allen Theilen Un-
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sers Reiches die Spiel-Verbote von den Poll,
zei= Behörden unter den verordneten Serafen
und Konfiskation des bei solchen Spielen aus-
gesezten Geldes gehandhabt werden sollen.
München den 7. Juni 1808.
Max Josepd.
Freiherr von Monegelas.
Tuf kdniglichen allerhöcchsten Befehl
von Krempelhuber.
(Dle Regulirung und Perzeption des Wein-Auf-
schlages in Tirol betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs
wird hiemit sämtlichen königlichen Landge-
richten in Tirol eröfnet, daß Seine königliche
Majestat minelst allerhöchsten Reskripts vom
20. v. M. hinsichtlich der Regulirung und Er-
hebungsart der inländischen Wein-Aufschläge
zu verordnen geruht haben, wie folgt:
1. Im näördlichen Tirol hat die Erhebung
des Wein, Aufschlages mittelst Keller-Beschrei
bung auszuhdren, und wird start des bisher
an den Uebertritts-Stationen des Weines
aus dem südlichen in das nördliche Tirol erho:
benen sogenannten Intrinseko-Zolls und Akzises,
ein Aufschlag pr. # fl. Skr. vom Miederöster-
reichischen Eimer, oder # fl. 15 kr. vom baiert-
schen Eimer durch eigene Aufschlags= Statio=
nisten, unter Aussicht und Verrechnung der
betrefsenden Rentämter erhoben.
2. In den Wein erzeugenden Gegenden Ti-
rols soll von den Wirthen vom Niederöster-
reichischen Weine mittelst Keller: Beschreibung
52 kr. oder vom baierischen Eimer # fl., vom
Kleinweine (vin picolo) für den Niederöster-
reichischen Eimer 20 kr., oder vom baierischen