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werden; zu welchem Ende die Landgerichte
auch die Gemeinden zum Ankaufe dieser Schrift,
welche um 36 kr. in der Fischerischen Buch-
handlung dahier zu erhalten ist, aufzumun-
tern haben. Innsbruck den 8. Juni 1808.
Koͤnigliches General-Landes-Kom-
missariat in Tirol, als Provin-
zial-Etats-Kuratel.
Graf Arco, Wloder.
von Täuffenbach.
An sämrliche Kreisämter, Eandgerichte und
Remtämter in Tirol.
(Die Perrechnung der Sportel-Gefüälle betreffend)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Man hat bei der Revision der landgerichtli-
chen Sportelrechnungen die mißfällige Bemer-
kung gemacht, daß manche Beamte sich ganz
gegen die ausdrückliche Vorschrift der Organi-
smions-Verordnung vom 21. November 1806
und der Spezialrechnungs= Instrukrion erlau-
ben, einige Sportel: Gefälle, welche bei der
vorigen Einrichrung der niederen Gerichts-Stel-
len den Gerichtsdienern und Schreibern über-
lassen waren, von diesen noch immer beziehen
mlossen, star solche dem Aerar zu verrechnen.
Sämtliche Landgerichte werden daher wieder-
holt ernstlich angewiesen, alle wie immer Na-
men habende Sporteln, Taren und andere
vorhin zum Unterhalt des Geriches-Persenals
bestimmten Bezüge, mit alleiniger Ausnahme
der dem Landrichter und den Schreibern bei
Verrichtungen ausser dem Gerichs= Size ge-
bührenden Diten, und der Gang Gelder des
Gerichtsdieners, dem Aerar gerreu, und ohne
Abgang, bei Vermeid#ung des zehnfachen Er-
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sazes, und weicerer Bestrafung zu verrechnen.
Die königlichen Landgerichte haben sich hienach
zu achten, die königlichen Kreis und NRent-
ämter aber haben über die Befolgung dieser
erneuerten Vorschrist zu wachen.
Innsbruck den 10. Juni 1808.
Königliches General-andes-Kom-
missariat in Tirol, als Provin-
zial-Etats= Kuratel.
Graf Arco. Widder.
von Täuffenbach.
Bekanntmachungen.
(Die an die kbnigliche Saline zu Hall zur Verwal-
tung und Benuzung übergebenen Waldungen
betrefsend.) .
Seine königliche Majestät haben sämtliche
Waldungen, welche in den königlichen Landge-
richten Schwaz, Innsbruck, Telss, Reutti,
Landeck und Fürstenberg liegen, der königli-
chen General-Administracion der Salinen zur
Oberaussicht, Verwaltung und Benuzung sür
die königliche Saline zu Hall im Innthale
übergeben. München den 5. Mai 1808.
Auf Seiner kniglichen Majestät besonderen allen-
bechsten Befehl.
Freiherr von Hompecch.
G. Geiger.
(Den diesjährigen Prüfungs-Konkurs in der Pro-
vinz Neuburg für angehende Zivll-Staatsdiener
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die jüngst erschienene Konstirution für das
Kenigreich Baiern gibt der könielichen ban-
des= Dir. ktion die Veranlassung, die Kon-
kurs. Prüfung derjenigen Individuen, die sich