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einer Umgelds= Perzeption oder Ausgabe zu
entzieben.
München den 8. Jänner 1808.
Königliche tandes-Direktion
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
iggl.
Bekanntmachungen.
(Den Lehrkurs der Geburkshilse in Amberg be-
treffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die königlich-Baierische kandes-Direktion
bat schon unterm 8. Mai versloßenen Jahres
durch das Oberpfälzische Wochenblatt bekannt
machen lassen, daß zum lehrkurse der Geburts-
bilse eine bestimmte Zeit festgesezt ist, und
sich der Winterkurs auf die drei Monate
Ilnne, Februar und März, der Som-
merkurs aber auf die Monate July, Au-
gust und September beschränke; dte bie-
zu geeigneten Subjekte also sich vor dem er-
sten Jänner, oder vor dem ersten July bei dem
tebrer der Geburtsbilfe zu melden haben.
Nun ist aber für den Wincerkurs Nie-
mand erschienen, weil wahrscheinlich die
tandgerichte außer Acht gelassen baben, jene
Bekanntmachung vom 8. Mai den zum tehr-
kurse fähigen Subsekten in Erinnerung zu
bringen, und selbe anber zu weisen.
Es muß daper die Eröffnung des tebrkur-
ses bis zum Anfange des künftigen Monats
Februar ausgesezt bleiben, welcher tehrkurs
sodann in den drei Monaten Februar, März
und April fortgesezt wird.
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Künftigbin wird der Anfang dieser tebr-
kurse nicht mehr jährlich bekannt gemacht,
sondern die Aemter haben ohne wiederbelte
Auffoderung nach der Bestimmung vom gien
Mai 1807 zeitlich das Gehörige zu verfü-
gen, und die zur Geburts= Hilfs-tebre taug-
lich erkannten Personen zur rechten Zeit an:
her zu weisen. Amberg den 4. Jaͤnner 1808.
Koͤniglich-Baierische Landes-Di—
rektion der Oberen Pfalz.
Sigmund Graf Kreith.
von Schleis.
(Das Juchthaus in Lichtenau betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem für die gefährlichen, und, wegen
schweren Verbrechen, anf lange Zeit kondem-
nirten Sträflinge ein besonderes Zuchtbaus
zu tichtenau bergestellet worden ist, wobin
künftig dieselben auf Unsere jedesmalige aller-
böchste Anweisung von Zeit zu Zeit aus den
Strafarbeitshäusern, in welche sie kondem=
nirt worden, überliefert werden sollen; so
soll auch künfrig der Unterschied dieser An-
stalten in der Benennung beobachter, und die
Anstalt zu tichtenau den Namen Zucht-
baue, die übrigen Strafanstalten bingegen:
zu München, Burghausen, Inns-
bruck, Buchloe, Eichstädt, Amberg,
Schwabach und Bamberg den Namen
Strafarbeitsbäuser führen.
Innebruck den 7. Jaͤnner 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
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Auf königlichen allerhöchsten Befehl
von Krempelhuber.