Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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einer Umgelds= Perzeption oder Ausgabe zu 
entzieben. 
München den 8. Jänner 1808. 
Königliche tandes-Direktion 
von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
iggl. 
Bekanntmachungen. 
  
(Den Lehrkurs der Geburkshilse in Amberg be- 
treffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die königlich-Baierische kandes-Direktion 
bat schon unterm 8. Mai versloßenen Jahres 
durch das Oberpfälzische Wochenblatt bekannt 
machen lassen, daß zum lehrkurse der Geburts- 
bilse eine bestimmte Zeit festgesezt ist, und 
sich der Winterkurs auf die drei Monate 
Ilnne, Februar und März, der Som- 
merkurs aber auf die Monate July, Au- 
gust und September beschränke; dte bie- 
zu geeigneten Subjekte also sich vor dem er- 
sten Jänner, oder vor dem ersten July bei dem 
tebrer der Geburtsbilfe zu melden haben. 
Nun ist aber für den Wincerkurs Nie- 
mand erschienen, weil wahrscheinlich die 
tandgerichte außer Acht gelassen baben, jene 
Bekanntmachung vom 8. Mai den zum tehr- 
kurse fähigen Subsekten in Erinnerung zu 
bringen, und selbe anber zu weisen. 
Es muß daper die Eröffnung des tebrkur- 
ses bis zum Anfange des künftigen Monats 
Februar ausgesezt bleiben, welcher tehrkurs 
sodann in den drei Monaten Februar, März 
und April fortgesezt wird. 
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Künftigbin wird der Anfang dieser tebr- 
kurse nicht mehr jährlich bekannt gemacht, 
sondern die Aemter haben ohne wiederbelte 
Auffoderung nach der Bestimmung vom gien 
Mai 1807 zeitlich das Gehörige zu verfü- 
gen, und die zur Geburts= Hilfs-tebre taug- 
lich erkannten Personen zur rechten Zeit an: 
her zu weisen. Amberg den 4. Jaͤnner 1808. 
Koͤniglich-Baierische Landes-Di— 
rektion der Oberen Pfalz. 
Sigmund Graf Kreith. 
von Schleis. 
  
(Das Juchthaus in Lichtenau betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem für die gefährlichen, und, wegen 
schweren Verbrechen, anf lange Zeit kondem- 
nirten Sträflinge ein besonderes Zuchtbaus 
zu tichtenau bergestellet worden ist, wobin 
künftig dieselben auf Unsere jedesmalige aller- 
böchste Anweisung von Zeit zu Zeit aus den 
Strafarbeitshäusern, in welche sie kondem= 
nirt worden, überliefert werden sollen; so 
soll auch künfrig der Unterschied dieser An- 
stalten in der Benennung beobachter, und die 
Anstalt zu tichtenau den Namen Zucht- 
baue, die übrigen Strafanstalten bingegen: 
zu München, Burghausen, Inns- 
bruck, Buchloe, Eichstädt, Amberg, 
Schwabach und Bamberg den Namen 
Strafarbeitsbäuser führen. 
Innebruck den 7. Jaͤnner 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
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Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
von Krempelhuber.
	        
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