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Diese Fehlanzeigen können in einem einzi-
gen Blatte bestehen, worauf die Bemerkung,
daß überhaupt keine steuerbaren Renten vor-
handen seyen, mit der Unterschrift und Fer-
tinung des Fassions-Stellers enthalten ist.
Alle diejenigen, von welchen bis zum 15.
August laufenden Jahres keine derlei Fehl-
anzeige eingeschicke seyn wird, werden ale folche
angesehen und behandelt werden, welche wirk-
lich stenerbare Renten beziehen, und hiefür
hätten Fassionen stellen sollen.
München den 26. Juli 1808.
Königliche Landec-Direktion
von Baiern.
Freiherr ven Weicht.
von Schwaiger.
An die königliche Rentämter der Provinz
Baiern.
(Die Einsendung der Erats-Barianten für das
Jahr 2no) betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Denjenigen königlichen Rentämtern, bei wel-
chen sich im laufenden Stats= Jahre durch In-
oder Erkammerirung ein Zu= oder Abgang
an Renten anbegab, werden, nach der aller-
höchsen Verordnung vom 7. Jänuer 1807,
(Regierungsblatt IV. Stück, Seite 168,
S. 1.) nachdrücklichst angewiesen, die Spe-
zial-Etats längsiens binnen 14 Tagen einzu-
senden. München den 26. Juli 1808.
Königliches General-Landes-Kom-
missariat von Baiern, als Pro-
vinzial-Etats-Kuratel.
Freiherr von Weichs. Neumaier.
von Schwaiger.
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Bekauntmachungen.
(Die Reise-Bewilligungen für die Staatsdiener
betreffend)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die unterzeichnete Stelle findet sich veran-
laße, die schon mehrmal bekannt gemachten
Berordnungen wegen der Reise-Bewilligun-
gen für die Staatsdiener hiedurch zur genaue-
sten Beobachtung wiederholt und mit dem Be-
merben einzuschärsen, daß gegen die Konrra-
venienten, cinem hierüber unterm r4. Juli l. J.
besonders ergangenen allerhöchsten Befehle ge-
mäß, nöthigen Falls mit strengen Maßregeln
werd verfahren werden. Ansbach den 138.
Juli 1808.
Königliches General-kandes-
Kommissariat in Franken.
Graf von Thürheim.
Stürmer.
(Die Jinsen= Erhebund von Aerarial-Passiven bei
der Schuldentilgungs-Kasse in Innobruck
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Eigenthümer der bercits als liquid
anerbannten und bioher schon zur Verzinsung
bei der Provinzial= Haupekasse angewiesenen
Kapitalien, welche auf den sekularisirten Für-
stenthümern Trient und Briren, dem Wegau-
Fond, und den Besizungen der Baierischen
Klöster haften, werden hiedurch aufgesodert,
die Zinsen für das gegenwärtige Etats-Jahr
unmittelbar bei der Schuldentilgungs-Kasse
zu erheben, und ihre Original: Schuldurkun=