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den zur Umschreibung bei derselben zu über= (Den diesiährigen Prüfungs= Konkurs der Aspi=
geben. Innobruck den 22. Juli 1808.
Königliches General-Landes-
Kommissariat in Tirol, als Pro-
vinzial-Etats= Kuratel.
Widder.
von Täuffenbach.
(Die erledigte Pfarrel Hochenau betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 12. gegenwärtigen Monats
erfolgten Todfall des Priesters Franz Kaver
Sieß wurde die im Landgerichte Wolfstein
gelegene Pfarrei Hochenau erlediget. Sie
ist mit Widdum und Zehenden versehen; auch
ist neben dem Hfarrer noch ein Kaplau vor.
handen. München den 23. Juli 1808.
Königliches General-Landes-
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Faber.
(Die ilbrlich angeordnete Seipendien= und Se-
minaristen-Konkurse betreffend.)
Im Namen Seiner Majestär des Königs
werden hiemit die königlichen Studien-Rekto-
rate in Baiern auf die unterm 30. Obrober
vorigen Jahres, und 20. Mai des laufenden
Jahres im Betreffe der jährlichen Stipendian=
ten= und Seminaristen= Konkurse erlassenen
allerhöchsten Verordnungen aufmerksam ge-
machr, und zur genauen Befolgung der erwehn-
ten gesezlichen Vorschriften angewiesen.
uͤnchen den 26. Juni 1808.
Königliches General-Lardes-
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weschs.
Proherr.
ranten zum kdniglichen Staatsdienste in der
Provinz Baiern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Vermög höchsten Organisations Reskrives
vom 15. August r80 # (S. 3. Nro. 2.) ist
verordnet worden, daß sämtliche zu Landbe-
amten, und Aktuarsstellen, überhaupt aber zu
königlichen Staatdiensten trachtende Subjekte,
wenn dieselben zuförderst auf einer inlaudischen
Universität ihre Studien absolvirt, ihre Di-
plome, oder vollständige Absolutrorien, und eben
so auch die Zeugnisse der genommenen gericht-
lichen, wenigst einzährigen Praris gehbrig bei-
gebracht, sohin die verordnungsmässige Stuffen-
Praxris zurückgelegt haben, in einem öffentlich
bekaunt gemacht werdenden jährlichen General-
Konkurse durch ein abzulegendes Kumulativ-
Eramen ihre Fähigkeicen, und Würdigung zu
Scaatsdiensten an Handen geben sollen.
Zu diesem Ende, und in Folge allerhöchster
Verordnung, wird für heuriges Jahr der
Eraminations: Konkurs auf den 22. des Mo--
nats August anberaumnt; welches hiemit allen
denjenigen, die sich an den benannten Tagen,
mit obgemeldten Erfodernissen versehen, der
Prüfung zu unterwersen gedenken, mit dem
Auftrage erösfnet wird, daß sie sich dießorts
zeitlich melden, und sodann zur gewöhnlichen
Rathozeit bis 0 Uhr in der Frühe zum Eramen
stellen sollen. München den 27. Juli 1808.
Koͤnigliches General-Landes-
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
Nainprechter.