Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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den zur Umschreibung bei derselben zu über= (Den diesiährigen Prüfungs= Konkurs der Aspi= 
geben. Innobruck den 22. Juli 1808. 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat in Tirol, als Pro- 
vinzial-Etats= Kuratel. 
Widder. 
von Täuffenbach. 
(Die erledigte Pfarrel Hochenau betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den am 12. gegenwärtigen Monats 
erfolgten Todfall des Priesters Franz Kaver 
Sieß wurde die im Landgerichte Wolfstein 
gelegene Pfarrei Hochenau erlediget. Sie 
ist mit Widdum und Zehenden versehen; auch 
ist neben dem Hfarrer noch ein Kaplau vor. 
handen. München den 23. Juli 1808. 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Faber. 
  
  
(Die ilbrlich angeordnete Seipendien= und Se- 
minaristen-Konkurse betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestär des Königs 
werden hiemit die königlichen Studien-Rekto- 
rate in Baiern auf die unterm 30. Obrober 
vorigen Jahres, und 20. Mai des laufenden 
Jahres im Betreffe der jährlichen Stipendian= 
ten= und Seminaristen= Konkurse erlassenen 
allerhöchsten Verordnungen aufmerksam ge- 
machr, und zur genauen Befolgung der erwehn- 
ten gesezlichen Vorschriften angewiesen. 
uͤnchen den 26. Juni 1808. 
Königliches General-Lardes- 
Kommissariat von Baiern. 
Freiherr von Weschs. 
Proherr. 
ranten zum kdniglichen Staatsdienste in der 
Provinz Baiern betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Vermög höchsten Organisations Reskrives 
vom 15. August r80 # (S. 3. Nro. 2.) ist 
verordnet worden, daß sämtliche zu Landbe- 
amten, und Aktuarsstellen, überhaupt aber zu 
königlichen Staatdiensten trachtende Subjekte, 
wenn dieselben zuförderst auf einer inlaudischen 
Universität ihre Studien absolvirt, ihre Di- 
plome, oder vollständige Absolutrorien, und eben 
so auch die Zeugnisse der genommenen gericht- 
lichen, wenigst einzährigen Praris gehbrig bei- 
gebracht, sohin die verordnungsmässige Stuffen- 
Praxris zurückgelegt haben, in einem öffentlich 
bekaunt gemacht werdenden jährlichen General- 
Konkurse durch ein abzulegendes Kumulativ- 
Eramen ihre Fähigkeicen, und Würdigung zu 
Scaatsdiensten an Handen geben sollen. 
Zu diesem Ende, und in Folge allerhöchster 
Verordnung, wird für heuriges Jahr der 
Eraminations: Konkurs auf den 22. des Mo-- 
nats August anberaumnt; welches hiemit allen 
denjenigen, die sich an den benannten Tagen, 
mit obgemeldten Erfodernissen versehen, der 
Prüfung zu unterwersen gedenken, mit dem 
Auftrage erösfnet wird, daß sie sich dießorts 
zeitlich melden, und sodann zur gewöhnlichen 
Rathozeit bis 0 Uhr in der Frühe zum Eramen 
stellen sollen. München den 27. Juli 1808. 
Koͤnigliches General-Landes- 
Kommissariat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Nainprechter.
	        
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