Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Extrakt, und erst am Ende des Jahres eine 
detaillirte, mit allen Verifikationen belegte 
Rechnung einzusenden. 
Wir finden Uns aber gegenwaͤrtig durch 
verschiedene indessen eingetretene Umstaͤnde, 
und durch die mit mehteren anderen, auf das 
Kassawesen einschlaͤgigen administrativen Ber- 
fuͤgungen in Einklang zu bringende Verrech- 
nungsweise der Strassen: und Wasserbau- 
Ausgaben veranlaßt, bierin folgende Mo- 
diffkation eintreten zu lassen: 
I. Der bisber nur alle Quartale einzusen- 
den gewesene Mannals,Extrakt über die Straf- 
sen= und Wasserbau-Ausgaben ist von nun 
an alle Monate einzusenden. 
2. Mit diesem Manuals-Extrakte sind je- 
desmal alle für die geleisteten Zablungen 
eingehobenen Scheine, und andere zur Ve- 
rifikation der Zahlungs= Befugniß und Er- 
süllung nöthigen Papiere einzusenden. 
3. Zu diesem Ende komme zu jedem Kapl- 
tel der summarischen Rubrizirung dieses Ma- 
uuals= Extraktes ein Verzelchniß anzulegen, 
und zu adnumeriren, welches die einzelnen 
Beträge der geleisteten einschldgigen Ausga- 
ben, mir Allegation der diesen Perzeichnissen 
beizulegenden Verifikationen, aufzählt. 
4. Die auf solche Weise, statt mit dem 
Schlusse des Jahres, nunmehr mirdem Schlus- 
se jeden Menats von den Reutamtern statt 
baaren Geldes einzusendenden Scheine über die 
auf Rechnung der Provinzial-Hauptkasse ber 
strittenen Strassen= und Wasserbau-Ausgaben 
geben jedesmal, sobald dieselbe durch eine vor- 
läufige Revision als annehmbar werden erkannt 
seon, auf die Provinzial-Hauptkasse über, und. 
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der summarische Betrag derselben wird sodann 
ebenfalls jedes Monat dem Rentamte als 
eine Abschlags-Erlag an den eingehobenen 
Staatsrenten quittirt. 
5. Die Rentaͤmter haben sodann nach dem 
Schlusse eines jeden Jahres bloß eine nach 
dem rollständigen Rechnungs-Schematismus 
detaillirte Uebersicht über die gesamten Straf- 
sen: und Wasserbau: Ausgaben einzusenden, 
wovon die Gesamtsumme genau mit dem Re- 
sultate der zwölf Monats-Erxtrakte überein- 
stimmen muß, und welche Uebersicht sich aus 
dem bei dem Rentamte sich befindenden Ma- 
nuale, auch ebne die Verifikationen mebr in 
Handen zu haben, ohne mindestes Hinder- 
niß herstellen läßt. 
C. Diese Uebersicht unterscheidet sich in der 
Form von dem bisber vorgeschrieben gewese- 
nen Rechnungs-Schematismus bloß dadurch, 
daß sie auf dem Titelblatte Uebersicht stare 
Rechnung genannt wird, und daß die Ko- 
lumne für die Aufrufung der Belege, wel- 
che nunmehr jedesmal sogleich mit den Mo- 
nats-Extrakten statt baaren Geldes eingesendet 
werden, wegbleibt. 
7. Auch an der bisherigen Ferm der Ma- 
nuals= Exrtrakte geht bloß die Veränderung 
vor, daß es auf dem Titelblatee Monat statt 
Quartal beissen muß, und daß neben der Ko- 
lumne des Gesamtbetrages eine Kolumne für 
die Allegation der beizulegenden Verzeichnisse 
einzuschalten kommr. 
#. Ungeachtee diese wenige Abänderung 
nicht wohl mißverstanden, und von den ein- 
schldgigen Aemtern unrichtig, oder unter sich 
von einander abweichend angewendet werden 
107.#
	        
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