Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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a) durch schnelle Dienstleistung mit den noͤ- 
tbigen Gerätbschaften, für deren Anschaf- 
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den Strassen, und die Verhinderung des 
schnellen Reitens und Fahrens auf den- 
selben. 
fung, Erhaltung und Aufbewahrung er 
Sorge zu tragen hat; 
b) durch Veranstalrung von Thurm= und 
Feuer-Wachen, und Sorge für Feuer- 
Signale; 
) durch Rettungs-Anstalten für Menschen, 
und Sicherung der geretteten Mobilien 
gegen Diebstabl u. s. w. 
3) Nach dem Brande: 
a) durch Untersuchung der Veranlassung; 
b) durch Unterbringung und Unterstüzung 
der Verunglückten; 
) durch Einleitung der Belohnungen für 
diejenigen, welche bei der Rektung sich 
vorzüglich ausgezeichnet haben. 
Uebrigens unterstüzt er die Brandversiche- 
rungs-Anstalt durch seine Bemühungen, und 
sorge für ihre Aufrechthaltung und Erwei- 
terung. 
B. Er sucht die Gewitter-Schi#den zu ver- 
mindern: durch Absiellung des verbotenen 
htdutens bei Gewinern, und durch beförderte 
Errichtung der Bliz= Ableiter. 
C. Er richtet seine Aufmerksamkeit auf 
die Sicherbeits-Maßregeln wider Wasserscha- 
den, Eisgang, Ueberschwemmungen u. s. w. 
und benimmt sich bierüber mie den geeigneten 
Behörden. 
D. Er sorgt für die Demolirung ruinoser 
und gefäbrlicher Gebäude. 
E. Er veranstaltet die Sperrung oder Si- 
cherung gefährlicher Wege und Passagen; 
die Entfernung gefährlicher Gegenstände auf 
F. Er sorge für gute Beleuchtungs= An- 
stalten. 
G. Er trift die noͤthigen Sicherheits- 
Maßregeln bei oͤffentlichen Feierlichkeiten 
und grossen Versammlungen. 
G. 26. II. In dem Wirkungs-Kreise der 
Gesundbeits-Polizei liegen 
a) die Anstalten wider ansteckende Krank- 
beicen unter den Menschen; 
b) die Vorkehrungen gegen die Verbrei- 
tung der Viehseuche; 
) die Sorge für die Anstellung geprüfter 
Aerzte, Wundärzte und Hebammen, und 
die Entfernung medizinischer Pfusche- 
reien; 
d)) die Anssicht über Apotbeken und Apo- 
tbeker-Taren; 
e) die Aufsicht auf Spitäler und Kran- 
ken: Anstalten mit Rücksichte auf die al- 
lerböchste Entschliessung vom 7. Mai 
1808: 
f) die Anordnung der Fleisch= und Ge- 
tränke: Beschau; 
8) die Sorge für gute und sichere Bad- 
Anstalten; 
h) die Rertungsmittel sür Ertrunkene und 
Scheintodte; 
i) die Sorge für die angeordnete teichen- 
Beschau; 
k) die Aufrechthaltung der Sanitärs-An- 
stalten im Allgemeinen, und insbeson- 
dere die Beförderung der Schugpocken-
	        
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