1673
des General- Kommissaͤrs wenigstens 3 Mit-
glieder, welche die Eigenschaft der Justiz-
Raͤthe besizen, gegenwaͤrtig sehn, um richti-
ge Beschluͤsse zu fassen. Mitglieder, welche
für besondere cechnische Gegenstände ange-
Kelle Kud, baben biebei keine Stimme.
Im Bedürfnißfalle kann der Generak-Kom-
missär den Fiskal und den Polizei-Direktor
jur Sizung beiziehen.
C. 55. Die Beschluͤsse, welche in die
Sizungs-Protokolle eingetragen werden, be-
merkt der Sekretär in dem Geschäfts-: Pro-
tolle nur mit Hinweisung auf den Tag und
die Vorcrags-Numer des Sizungs= Pro-
tokolls.
C. s6. Der Kreis= KanzlelDirekror bar
darüber zu wachen, daß die Ausfertigungen
schleunigst gescheben, und gleich zur Unter-
terschrife kommen. ·
-5.57.DccGenekaUKommissökumekt
zeichnet alle Ausfertigungen und einer der
Sekretaͤre kontrasignirt dieselben.
G. 58. Die Form der Berichte an Uns,
mit jedesmaliger Bemerkung der betressen-
den Ministerien, richtet sich nach der unterm
18. Jäner 1806 ertheilten Vorschrife.
Oben an dem linken Ecke ist der Expedi-
tions= Zifer des den Bericht veranlassenden
koͤniglichen Dekrets, ober Ministetial-Re-
skripts auf folgende Art zu beiuerken:
ad Num.
Oben in der Mitte wirb der Expeditions-
1674
Zifer des General-Kommissariats so an-
gezeigt:
N. ."..·.
ObenrechtsistdasDakumznbemerken-.
.«.denken...s.180-
Eine kurze Anzeige des Gegenstandes
wird zwischen der Anrede und dem Anfange
des Berichts links in abgekürgten Zeilen
beigefüge, z. B.
den Todesfall des
tandrichters 21
berreffend
&. 59. Die Schreiben an andere Ge-
neral= Komissariake, an Hofgerichee, an
auswireige Behörden, die Kreis-Deputa-
tion, das Militär -Kommando, und andere
weder vorgesezte noch uncergeordnete Be-
börden werden in folgender Form ausge-
fertigt:
Wenn das veranlassende Schreiben mie
einem Erxpeditions = Zifer verseben ist; so
wird derselbe oben links angeführe:
ad Nun.
Oben in der Mitte steht der Expeditions=
Jifer des General„ Kommissariats:
M.
Oben reches wird Orr,
bemerkt:
..den (en 130
Die ersten Zeilen bezeichnen mit etwas
groͤsserer Schrift, welche auch gestochen,
oder gedruckt seyn kann, von wem und an
wen geschrieben wird, auf nachstebende
Weise: .
Tag and Jabt
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