Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1630 
— — 
1679 
C. vo. Die Abordnunsen auf tand-Kom- 
misstonen sollen möglichst vermieden, und auß 
ser den dringendsien Fällen, nicht obne 
vorldufige Anfrage verfüge werden. In den 
Fillen aber, wo sie nicht umgangen werden 
können, werden folgende Taggebühren ber 
stimme; 
für den Kreis-Kanglei-Direktor 10 fl. — kr. 
suͤr einen Kreis-Rath. . .. 7- —- 
fuͤr einen Sekretͤr. . . .. 5-—- 
für einen Kanzellistete 3 30 
Die Taggebübren dürfen in keinem Falle 
die Hälfte des jährlichen Gehalts eines In- 
dividuums übersteigen. 
S. 71. Die General-Kommissariate sind 
zwar allen Ministerien untergeordnet, und 
baben die von ihnen an sie Felangenden Auf- 
träge zu besorgen. Was jedoch ibre teitung 
im Allgemeinen, den Vortrag über ihre An- 
stellung, Versezung, Befoͤrderung betrift, ste- 
ben sie besonders unter dem Miuisterium des 
Innern. « ,» 
H.72.DamitWirin bestaͤndiger Kenut- 
niß des Geschaͤfts-Fortganges bei den Gene- 
ral- Kreis-Kommissariaten bleiben, sollen an 
Unser Ministerium des Innern monatliche 
Geschäfts-Tabellen eingesendet werden, und 
Wir werden Uns auch von Zeit zu Zeie die 
Geschäfte-Protokolle selbst vorlegen lassen. 
G. 73. Die viertelsäbrig einzusendenden 
Geschäfts-Tabellen enthalten: 
a) die Zahl der eingelaufenen Gegenstände; 
b) die Anzeige, was, hievon der General- 
Kommissaͤf selbst uͤbernommen, und was 
er dem Direktor, und den Nüätben zur 
Bearbeitung übs#tragen hat; 
c) die Jabl der von jedem derselbrn erle- 
digten Gegenstände; 
d) den unbearbeitet gebliebenen Rückstand 
von dem lezten und den vorigen Mona- 
ten mit Bemerkung der Referenten, und 
der Rubriken der einzelnen Gegenstände. 
Diesen Tabellen wird eine eigene Reihe 
von Anmerkungen beigefuͤgt, in welchen der 
General-Kommissaͤr mit pflichtmaͤssiger Un- 
partheilichkeit anfuͤhrt, was er zum Vors oder 
Nachtbeile der Mitglieder zu erinnern finder. 
S. 74. Diese Geschäfts= Tabellen sind nach 
dem in der Beilage unter Buchstaben C vor- 
gezeichneren Formular mit der gewissenhafte= 
sten Genauigkeit zu fübren, indem Wir bei 
künfeigen Beförderungen auf die bieraus sich 
ergebenden Resultate vorzügliche Ruͤcksicht 
nebmen werden. 
Der Kanzlei: Direktor bat über die Ge, 
schafre der Kanzlei ebenfalls eine eigene Ta- 
belle mie seinen Bemerkungen beizufügen. 
H. 75. Die eingesendeten Geschafts: Tabel- 
len werden unter den einschlaͤgigen Ministe- 
rien zirkuliren, damit jedes dadurch in den 
Stand gesejt werde, Uns die Erinnerungen 
bieruͤber zur zweckmaͤssigen Anweisung der 
Stellen vorzulegen. 
G. 76. Ausser den auf folche Art vorge- 
schriebenen Protokollen und Tabellen sollen 
bei jedem General-Kommissartare noch fol- 
gende Vormerkungs-Bücher gehalten werden:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.