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C. vo. Die Abordnunsen auf tand-Kom-
misstonen sollen möglichst vermieden, und auß
ser den dringendsien Fällen, nicht obne
vorldufige Anfrage verfüge werden. In den
Fillen aber, wo sie nicht umgangen werden
können, werden folgende Taggebühren ber
stimme;
für den Kreis-Kanglei-Direktor 10 fl. — kr.
suͤr einen Kreis-Rath. . .. 7- —-
fuͤr einen Sekretͤr. . . .. 5-—-
für einen Kanzellistete 3 30
Die Taggebübren dürfen in keinem Falle
die Hälfte des jährlichen Gehalts eines In-
dividuums übersteigen.
S. 71. Die General-Kommissariate sind
zwar allen Ministerien untergeordnet, und
baben die von ihnen an sie Felangenden Auf-
träge zu besorgen. Was jedoch ibre teitung
im Allgemeinen, den Vortrag über ihre An-
stellung, Versezung, Befoͤrderung betrift, ste-
ben sie besonders unter dem Miuisterium des
Innern. « ,»
H.72.DamitWirin bestaͤndiger Kenut-
niß des Geschaͤfts-Fortganges bei den Gene-
ral- Kreis-Kommissariaten bleiben, sollen an
Unser Ministerium des Innern monatliche
Geschäfts-Tabellen eingesendet werden, und
Wir werden Uns auch von Zeit zu Zeie die
Geschäfte-Protokolle selbst vorlegen lassen.
G. 73. Die viertelsäbrig einzusendenden
Geschäfts-Tabellen enthalten:
a) die Zahl der eingelaufenen Gegenstände;
b) die Anzeige, was, hievon der General-
Kommissaͤf selbst uͤbernommen, und was
er dem Direktor, und den Nüätben zur
Bearbeitung übs#tragen hat;
c) die Jabl der von jedem derselbrn erle-
digten Gegenstände;
d) den unbearbeitet gebliebenen Rückstand
von dem lezten und den vorigen Mona-
ten mit Bemerkung der Referenten, und
der Rubriken der einzelnen Gegenstände.
Diesen Tabellen wird eine eigene Reihe
von Anmerkungen beigefuͤgt, in welchen der
General-Kommissaͤr mit pflichtmaͤssiger Un-
partheilichkeit anfuͤhrt, was er zum Vors oder
Nachtbeile der Mitglieder zu erinnern finder.
S. 74. Diese Geschäfts= Tabellen sind nach
dem in der Beilage unter Buchstaben C vor-
gezeichneren Formular mit der gewissenhafte=
sten Genauigkeit zu fübren, indem Wir bei
künfeigen Beförderungen auf die bieraus sich
ergebenden Resultate vorzügliche Ruͤcksicht
nebmen werden.
Der Kanzlei: Direktor bat über die Ge,
schafre der Kanzlei ebenfalls eine eigene Ta-
belle mie seinen Bemerkungen beizufügen.
H. 75. Die eingesendeten Geschafts: Tabel-
len werden unter den einschlaͤgigen Ministe-
rien zirkuliren, damit jedes dadurch in den
Stand gesejt werde, Uns die Erinnerungen
bieruͤber zur zweckmaͤssigen Anweisung der
Stellen vorzulegen.
G. 76. Ausser den auf folche Art vorge-
schriebenen Protokollen und Tabellen sollen
bei jedem General-Kommissartare noch fol-
gende Vormerkungs-Bücher gehalten werden: