1715
Bekanntmachungen.
(Die Anstellung der bischbflichen Räthe auf Pfar-
reien betrefsend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Damit Unsre Enrschliessung vom 27. Fe-
bruar gegenwärtigen Jahres (Regierungsblatt,
St. XII., Seite 633), vor einer unrichtigen
Anwendung künftig gesichert werde, so erklä-
ren Wir: daß von nun an uur jene bischöf-
liche Konsistorial-Räche, welche in dieser Ei-
genschaft fünf Jahre Dienste geleistet, oder
bereits die Normalzahl der Seelsorge-Jahre
erfüller haben, an den Vorrheilen Unserer am Ein-
hgange angeführten Entschliessung Theil nehmen
können. München den a#. Juli 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhoc#sten Befehl
von Krempelhuber.
(Die abgeschnittenen Stempel-Bogen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da es häufig vorkommt, daß zu Vorstel-
lungen und sonstigen Eingaben, die vorschrift-
mdssig auf Stempel= Papier geschrieben seyn
müssen, bloß abgeschnittene Stempel-
Bogen beigelegt werden, welches leichr zu
Unterschleisen Anlaß geben kann; so wird
hiemit zu Jedermanns Wissenschaft bekannt
gemacht, daß derjenige, welcher künftig zu
einer Eingabe einen dergleichen abge-
schnittenen Stempel= Bogen adbibirt,
ohne weiters als Stempel-Defraudant in die
gesezmassige Strase genommer werden wird.
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Koͤnnen Eingaben nicht sogleich auf Stempel-
Bogen selbst geschrieben werden, so muͤssen
wenigstens leztere unmakulirt, und ohne daß
davon etwas abgeschnimen ist, den Eingaben
beigelegt werden. Die Stempel selbst sind
auf diesen Fall zu durchstreichen, und neben
beizuschreiben, zu welcher Eingabe sie gehör
ren. Sämtlichen Aemtern und Behörden der
Provinz Ansbach wird zur Pflicht gemacht,
über die Befolgung gegenwärtiger Verord-
nung zu wachen.
Ansbach den 25. Juli 1808.
Königliche Kriegs= und Domainen=
amer.
Graf von Thürheim.
Vocke.
(Die diesjährige Konkursprüfung der Rechrs= und
Kameral-Kandidaten in der Provinz Schwaden
betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zur allgemeinen Konkursprüfung der zu
Setaats= Diensten aspirirenden Rechts= und
Kameral Kandidaten wird der §. des nächst-
kommenden Monats September bestimmt.
Die Kandidaten haben sich, mit den vor-
geschriebenen Zeugnissen versehen, am Tage
vor der Prüfung bei dem Sekretariate der könig-
lichen Landes: Direktion zu melden, und sich
selbst zuzuschreiben, wenn sie wegen Mangels
der benöthigten Zeugnisse nicht zum Konkurse
gelassen werden.
Ulm den 2. August 1808.
Königliche kandes-Direktion von
Schwaben.
Freiherr von Gravenreuth.
Wankmiller#