Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1715 
Bekanntmachungen. 
(Die Anstellung der bischbflichen Räthe auf Pfar- 
reien betrefsend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Damit Unsre Enrschliessung vom 27. Fe- 
bruar gegenwärtigen Jahres (Regierungsblatt, 
St. XII., Seite 633), vor einer unrichtigen 
Anwendung künftig gesichert werde, so erklä- 
ren Wir: daß von nun an uur jene bischöf- 
liche Konsistorial-Räche, welche in dieser Ei- 
genschaft fünf Jahre Dienste geleistet, oder 
bereits die Normalzahl der Seelsorge-Jahre 
erfüller haben, an den Vorrheilen Unserer am Ein- 
hgange angeführten Entschliessung Theil nehmen 
können. München den a#. Juli 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhoc#sten Befehl 
von Krempelhuber. 
(Die abgeschnittenen Stempel-Bogen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da es häufig vorkommt, daß zu Vorstel- 
lungen und sonstigen Eingaben, die vorschrift- 
mdssig auf Stempel= Papier geschrieben seyn 
müssen, bloß abgeschnittene Stempel- 
Bogen beigelegt werden, welches leichr zu 
Unterschleisen Anlaß geben kann; so wird 
hiemit zu Jedermanns Wissenschaft bekannt 
gemacht, daß derjenige, welcher künftig zu 
einer Eingabe einen dergleichen abge- 
schnittenen Stempel= Bogen adbibirt, 
ohne weiters als Stempel-Defraudant in die 
gesezmassige Strase genommer werden wird. 
  
1716 
Koͤnnen Eingaben nicht sogleich auf Stempel- 
Bogen selbst geschrieben werden, so muͤssen 
wenigstens leztere unmakulirt, und ohne daß 
davon etwas abgeschnimen ist, den Eingaben 
beigelegt werden. Die Stempel selbst sind 
auf diesen Fall zu durchstreichen, und neben 
beizuschreiben, zu welcher Eingabe sie gehör 
ren. Sämtlichen Aemtern und Behörden der 
Provinz Ansbach wird zur Pflicht gemacht, 
über die Befolgung gegenwärtiger Verord- 
nung zu wachen. 
Ansbach den 25. Juli 1808. 
Königliche Kriegs= und Domainen= 
amer. 
Graf von Thürheim. 
Vocke. 
(Die diesjährige Konkursprüfung der Rechrs= und 
Kameral-Kandidaten in der Provinz Schwaden 
betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zur allgemeinen Konkursprüfung der zu 
Setaats= Diensten aspirirenden Rechts= und 
Kameral Kandidaten wird der §. des nächst- 
kommenden Monats September bestimmt. 
Die Kandidaten haben sich, mit den vor- 
geschriebenen Zeugnissen versehen, am Tage 
vor der Prüfung bei dem Sekretariate der könig- 
lichen Landes: Direktion zu melden, und sich 
selbst zuzuschreiben, wenn sie wegen Mangels 
der benöthigten Zeugnisse nicht zum Konkurse 
gelassen werden. 
Ulm den 2. August 1808. 
Königliche kandes-Direktion von 
Schwaben. 
Freiherr von Gravenreuth. 
Wankmiller#
	        
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