Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Königlich-Baierisches

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Re  gierungsblat  t.

 

XX.  Stück.  München,  Samstag  den  1#.  März  1800.

Allgemeine  Werordnungen.
(Die  Einführung  eines  gleichen  Maß-Gewichtund
  Münz-Fußes  im  Königreiche  Baiern  betrefsend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

D.  Verschiedenheit  der  Maße  und  Gewichte,
  die  Wir  in  allen  Theilen  Unsers  Königreiches
  wahrnehmen,  erschwert  nicht  allein
den  Verkehr  im  Inlande,  sondern  auch  das
Kommerz  in  das  Ausland;  und  Unsern  sämtlichen
  Unterthanen  ist  demnach  Einförmigkeit  in
Maßen  und  Gewichten  ein  grosses  Bedürfniß.

Um  diesem  Bedürfnisse  abzuhelfen,  und
durch  allgemeine  Gleichstelluns  der  Maße
und  Gewichte  die  Hindernisse  des  in=  und
ausländischen  Kommerzes,  die  aus  der  bisherigen
  Verschiedenheit  hervorgehen,  möglichst
  zu  heben,  soll  künftighin  im  Königreiche
  ein  gleichfrmiges  Maß  und  Gewicht
nach  folgender  Vorschrift  eingeführt  werden.
Wir  beschliessen  also,  wie  folgt:

1)  Für  das  Längenmaß  ist  der  altbaierische
  Fuß  die  Einheit.  Der  Fuß
ist  in  12  Zelle,  der  Zoll  in  12  binien  getheilt.
  Dieser  baterische  Fuß  ist  bei  +  13%
Reaumur  gleich  120,  136%  Pariser=  inien.

Die  Klafter  hält  5  Fuß.

Die  geometrische  Ruthe  hält  10  Fuß.

Die  baierische  Elle  hält  2  Fuß  und
10  !  Foll;  eine  solche  baierische  Elle  ist
gleich  300,  r#  Pariser=  Linien.

2)  Für  das  Flächenmaß  ist  der  Quadratfuß
  die  Einheic.

Ein  Quadratfuß  hält  144  Quadrat-Volle.



Eine  Quadratklafter  =  36  Quadratsuße.


Eine  Quadratruthe  =  100  Qua-=dratsuße.


Ein  Tagwerk,  ein  Morgen,  oder
ein  Juchert  hält  400  Quadratruthen,  oder
40%  coo  Quadratsuße.

3)  Für  die  Flüssigkeiten  ist  die
Maßkanne  die  Einheit.

Eine  Maßkanne  hle  43  baierische  Dezimal-Kubikzolle.


Ein  Eimer  hält  64  Maß,  oder  2  Kubikfuße
  und  752  Dezimal-Kubikgolle.

4)  Für  das  Getreidmaß  ist  der  alt
baierische  Mezen  die  Einheic.

Der  Mezen  hält  343  baierische  Maßkannen.


Der  Mezen  ist  abgetheilt:

in  1  Mezen,  in  Baiern  Viertel  genannt;
*  1  Mezen,  —  halbes  Viertel  —
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