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Königlich-Baierisches
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Re gierungsblat t.
XX. Stück. München, Samstag den 1#. März 1800.
Allgemeine Werordnungen.
(Die Einführung eines gleichen Maß-Gewichtund
Münz-Fußes im Königreiche Baiern betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
D. Verschiedenheit der Maße und Gewichte,
die Wir in allen Theilen Unsers Königreiches
wahrnehmen, erschwert nicht allein
den Verkehr im Inlande, sondern auch das
Kommerz in das Ausland; und Unsern sämtlichen
Unterthanen ist demnach Einförmigkeit in
Maßen und Gewichten ein grosses Bedürfniß.
Um diesem Bedürfnisse abzuhelfen, und
durch allgemeine Gleichstelluns der Maße
und Gewichte die Hindernisse des in= und
ausländischen Kommerzes, die aus der bisherigen
Verschiedenheit hervorgehen, möglichst
zu heben, soll künftighin im Königreiche
ein gleichfrmiges Maß und Gewicht
nach folgender Vorschrift eingeführt werden.
Wir beschliessen also, wie folgt:
1) Für das Längenmaß ist der altbaierische
Fuß die Einheit. Der Fuß
ist in 12 Zelle, der Zoll in 12 binien getheilt.
Dieser baterische Fuß ist bei + 13%
Reaumur gleich 120, 136% Pariser= inien.
Die Klafter hält 5 Fuß.
Die geometrische Ruthe hält 10 Fuß.
Die baierische Elle hält 2 Fuß und
10 ! Foll; eine solche baierische Elle ist
gleich 300, r# Pariser= Linien.
2) Für das Flächenmaß ist der Quadratfuß
die Einheic.
Ein Quadratfuß hält 144 Quadrat-Volle.
Eine Quadratklafter = 36 Quadratsuße.
Eine Quadratruthe = 100 Qua-=dratsuße.
Ein Tagwerk, ein Morgen, oder
ein Juchert hält 400 Quadratruthen, oder
40% coo Quadratsuße.
3) Für die Flüssigkeiten ist die
Maßkanne die Einheit.
Eine Maßkanne hle 43 baierische Dezimal-Kubikzolle.
Ein Eimer hält 64 Maß, oder 2 Kubikfuße
und 752 Dezimal-Kubikgolle.
4) Für das Getreidmaß ist der alt
baierische Mezen die Einheic.
Der Mezen hält 343 baierische Maßkannen.
Der Mezen ist abgetheilt:
in 1 Mezen, in Baiern Viertel genannt;
* 1 Mezen, — halbes Viertel —
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