Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

323

ralischen,  politischen  und  literaͤrischen  Zustandes
  der  mit  dem  Judenvolke  in  Beruͤhrung
  gestandenen  Voͤlker  und  des  roͤmischen
Reichs  bei  der  Entstehung  des  Christenthums.

Hrofessor  Zimmer.
8.  Ueber  biblische  Hermeneutik.
rofessor  Mall,  nach  Schäfers's  i#-stitutiones
  scripturisticse,  F.  1I.,  Moncags,
Dienstags  und  Mittwochs,  von  8—9  Uhr.
7  Eregese  der  Briefe  Joannes  und  der  Apostelgeschichte.

Professor  Mall,  Donnerstags,  Freitags
  und  Sonnabends,  von  8—9  Uhr.
10.  Exegese  des  Evangeliums  von  Markus.
Doktor  Atzenberger,  woͤchentlich  dreimal.


B.  Rechtswissenschaft.

1.  Institutionen  des  roͤmischen  Rechts.
Doktor  Henke,  nach  Hugo's  Lehrbuch
des  heutigen  r.  Rechts  (Berlin,  1805.),
fünfmal  wöchentlich,  von  11—12  Uhr.

a.  Pandekten.

Hrofessor  v.  Savigny,  nach  Heise's
Grundriß  eines  Systems  des  gemeinen  Civilrechts
  (Heidelberg,  1807.),  von  D—io0o
und  10—11  Uhr.

3.  Praktisches  Völkerrecht.

Professor  Gönner,  nach  v.  Martens,
täglich  von  3—ü0  Uhr.

4.  Ueber  das  neue  Cidvilgesezbuch  für  das  Knigreich
  Baiern.

Professor  Krüll,  nach  dem  Gesezbuche,
täglich  von  0—io  Uhr.

5.  3.  Philosophische  Einleitung  in  das  peinliche
Recht.

 

324

Doktor  Henke,  nach  Feuerbach's

Lehrbuch,  von  7—8  Uhr.
b.  Peinliches  Recht.

DPorofessor  Krüll,  nach  Feuerbach  und
dem  neuen  Strafgesezbuche  für  das  Königreich
  Baiern,  täglich  ron  17—12  Uhr.
6.  Ueber  das  neueste  franzbsische  Strafgesezbuch.

Drofessor  Gönner,  von  3—4  Uhr.

7.  Baierisches  Criminalrecht.
Doktor  Henke,  nach  dem  neuen  allgemeinen

  Gesezbuche  über  Verbrechen  und  Vergehen

  für  das  Königreich  Baiern,  täglich
von  7—38  Uhr.

8.  Gemeineé  und  baterisches  Kirchenrecht,

Professor  Michl,  nach  eigenem  Handbuche.


9.  Peinlicher  Prozeß.

Professor  Krüll,  nach  eigenem  Plane,
wöchentlich  dreimal,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

Theorie  des  Criminalprozesses.

Doktor  Henke,  nach  Feuerbach's
kehrbache,  wöchentlich  dreimal,  von  4—  5  Uhr.

10.  Lehenrecht.

Professor  v.  Moshamm,  nach  Pätßz
Lehrbuche  des  Lehenrechts  (Göttingen,  1  308.).
··  Proͤfessor  Krüll,  nach  eigenem  Lehrbuche,
  mit  besonderer  Rücksicht  auf  das  königlich-baierische
  Edikt,  das  Lehenwesen  betreffend,
  wöchentlich  dreimal,  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden.

11.  Handelerecht.

Professor  v.  Moshamm,  nach  eigenem
lane,  mit  beständiger  Hinsicht  auf  Napoleom
  6  Handelsgesezbuch.

12.  Wechselrecht.
Drofessor  von  Moshamm,  nach  der