323
ralischen, politischen und literaͤrischen Zustandes
der mit dem Judenvolke in Beruͤhrung
gestandenen Voͤlker und des roͤmischen
Reichs bei der Entstehung des Christenthums.
Hrofessor Zimmer.
8. Ueber biblische Hermeneutik.
rofessor Mall, nach Schäfers's i#-stitutiones
scripturisticse, F. 1I., Moncags,
Dienstags und Mittwochs, von 8—9 Uhr.
7 Eregese der Briefe Joannes und der Apostelgeschichte.
Professor Mall, Donnerstags, Freitags
und Sonnabends, von 8—9 Uhr.
10. Exegese des Evangeliums von Markus.
Doktor Atzenberger, woͤchentlich dreimal.
B. Rechtswissenschaft.
1. Institutionen des roͤmischen Rechts.
Doktor Henke, nach Hugo's Lehrbuch
des heutigen r. Rechts (Berlin, 1805.),
fünfmal wöchentlich, von 11—12 Uhr.
a. Pandekten.
Hrofessor v. Savigny, nach Heise's
Grundriß eines Systems des gemeinen Civilrechts
(Heidelberg, 1807.), von D—io0o
und 10—11 Uhr.
3. Praktisches Völkerrecht.
Professor Gönner, nach v. Martens,
täglich von 3—ü0 Uhr.
4. Ueber das neue Cidvilgesezbuch für das Knigreich
Baiern.
Professor Krüll, nach dem Gesezbuche,
täglich von 0—io Uhr.
5. 3. Philosophische Einleitung in das peinliche
Recht.
324
Doktor Henke, nach Feuerbach's
Lehrbuch, von 7—8 Uhr.
b. Peinliches Recht.
DPorofessor Krüll, nach Feuerbach und
dem neuen Strafgesezbuche für das Königreich
Baiern, täglich ron 17—12 Uhr.
6. Ueber das neueste franzbsische Strafgesezbuch.
Drofessor Gönner, von 3—4 Uhr.
7. Baierisches Criminalrecht.
Doktor Henke, nach dem neuen allgemeinen
Gesezbuche über Verbrechen und Vergehen
für das Königreich Baiern, täglich
von 7—38 Uhr.
8. Gemeineé und baterisches Kirchenrecht,
Professor Michl, nach eigenem Handbuche.
9. Peinlicher Prozeß.
Professor Krüll, nach eigenem Plane,
wöchentlich dreimal, in noch zu bestimmenden
Stunden.
Theorie des Criminalprozesses.
Doktor Henke, nach Feuerbach's
kehrbache, wöchentlich dreimal, von 4— 5 Uhr.
10. Lehenrecht.
Professor v. Moshamm, nach Pätßz
Lehrbuche des Lehenrechts (Göttingen, 1 308.).
·· Proͤfessor Krüll, nach eigenem Lehrbuche,
mit besonderer Rücksicht auf das königlich-baierische
Edikt, das Lehenwesen betreffend,
wöchentlich dreimal, in noch zu bestimmenden
Stunden.
11. Handelerecht.
Professor v. Moshamm, nach eigenem
lane, mit beständiger Hinsicht auf Napoleom
6 Handelsgesezbuch.
12. Wechselrecht.
Drofessor von Moshamm, nach der