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Königlich -Baierisches
Nezierungzsblaeat t.
Xm. Stück. München, Mittwoch den 28. Maͤrz 1310.
Allgemeine Verordnung.
(Kompetenz bei Kulrur-Sachen in grdfseren Städ-
ten betveffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi haben auf die vorgekommene An-
stage, ob in den Stiädten, welche eigene
Gerichts und Peolizei-Behörden haben, die
Behandlang und Entscheidung der Kultur-
Gesüche und Srreitigkeiten den Srtabtge-
richren, oder den Polizei-Kommissariaten zus
stehen, — in Erwägung, daß bei der Vereini-
gung von rechtlichen und staatswirthschaftli-
chen Kenntnissen und Ansichten, welche ih-
e Verhandlungen erfodern, keine der bei-
den gedachten Behörden sich zu deren Er-
ledigung eignet, beschlessen, daß alle Kultur-
Berhandlungen innerhalb der den Stadtge-
richten angewiesenen Geriches-Bezirke von
den in diesen Stédten oder zunächsk an den-
selben bestehenden Landgerichten vorgenom-
men werden sollen.
Munchen den go. Jänner ##o.
Aus Selner Mijestär des Königs
Special-Vollmacht.
Graf Merawitzky.
Auf kbniglichen allerydchsten Befehl
von Krempelhuber.
Auftrag.
An sämtliche Gerichtsbehörden des Lech-
und Iller-Kreises.
(Die Beitreibung der Appellarionsgerichts= Ta-
ren betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Das diesseitige königliche Tar= und Er-
peditionsamt hat an die unterfertigte Stelle
die gehorsamste Anzeige gemacht, daß die mel-
sten Untergerichte in Befolgung der aller-
höchsten dießfallsigen allgemeinen Verordnung
vom 16. Mai vorigen Jahres (Regb. So Se.
XXXVI. S. goy — 313.) sich bisher sehr
saumselig gezeigt haben. Damit nun diesem
Unfuge abgeholfen werde, siehr man sch ver-
anlaßt, samtlichen untergeordneten Gerichten
gedachte allgemeine Verordnung hiemit mir
dem Anhange noch einmal in Erinnerung zu
bringen, daß — in Gemäßheit der Zifer X.
der Verordnung — jedes nachläßige Ame durch
einen Erekutions = Boten zu seiner Schul-
digkcit ohne weiters in Zukunft wird angehal-
ten werden. Memmingen den 12. März 810.
Königliches Appellations-Gericht
der Lech= und Iller-Kreise.
Freiherr von Griessenbek.
TJauvser.
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