Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königlich -Baierisches 
Nezierungzsblaeat t. 
  
Xm. Stück. München, Mittwoch den 28. Maͤrz 1310. 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Kompetenz bei Kulrur-Sachen in grdfseren Städ- 
ten betveffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wi haben auf die vorgekommene An- 
stage, ob in den Stiädten, welche eigene 
Gerichts und Peolizei-Behörden haben, die 
Behandlang und Entscheidung der Kultur- 
Gesüche und Srreitigkeiten den Srtabtge- 
richren, oder den Polizei-Kommissariaten zus 
stehen, — in Erwägung, daß bei der Vereini- 
gung von rechtlichen und staatswirthschaftli- 
chen Kenntnissen und Ansichten, welche ih- 
e Verhandlungen erfodern, keine der bei- 
den gedachten Behörden sich zu deren Er- 
ledigung eignet, beschlessen, daß alle Kultur- 
Berhandlungen innerhalb der den Stadtge- 
richten angewiesenen Geriches-Bezirke von 
den in diesen Stédten oder zunächsk an den- 
selben bestehenden Landgerichten vorgenom- 
men werden sollen. 
Munchen den go. Jänner ##o. 
Aus Selner Mijestär des Königs 
Special-Vollmacht. 
Graf Merawitzky. 
Auf kbniglichen allerydchsten Befehl 
von Krempelhuber. 
Auftrag. 
An sämtliche Gerichtsbehörden des Lech- 
und Iller-Kreises. 
(Die Beitreibung der Appellarionsgerichts= Ta- 
ren betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Das diesseitige königliche Tar= und Er- 
peditionsamt hat an die unterfertigte Stelle 
die gehorsamste Anzeige gemacht, daß die mel- 
sten Untergerichte in Befolgung der aller- 
höchsten dießfallsigen allgemeinen Verordnung 
vom 16. Mai vorigen Jahres (Regb. So Se. 
XXXVI. S. goy — 313.) sich bisher sehr 
saumselig gezeigt haben. Damit nun diesem 
Unfuge abgeholfen werde, siehr man sch ver- 
anlaßt, samtlichen untergeordneten Gerichten 
gedachte allgemeine Verordnung hiemit mir 
dem Anhange noch einmal in Erinnerung zu 
bringen, daß — in Gemäßheit der Zifer X. 
der Verordnung — jedes nachläßige Ame durch 
einen Erekutions = Boten zu seiner Schul- 
digkcit ohne weiters in Zukunft wird angehal- 
ten werden. Memmingen den 12. März 810. 
Königliches Appellations-Gericht 
der Lech= und Iller-Kreise. 
Freiherr von Griessenbek. 
TJauvser. 
(15)
	        
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