Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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die Anzahl der Landgerichte im Innkreise auf 
14 erhöhet. 
Die Bestandtheile, den Siz und Namen 
dieser Landgerichte bestimmen Wir, wie folgt: 
1) Das bandgericht Kitzbühel behäle die 
Grenzen, welche Wir demselben bei seiner 
Errichtung durch Unser Reskript vom 11. 
Jänner dieses Jahrs bestimmt haben, und 
es besteht sonach 
a#) aus dem bisherigen Patrimonial-Gerichte 
Kitbühel und 
b) ans der vormaligen Hofmarkt Pillersee. 
Dasselbe enthäle auf 117 □ Meilen eine 
Bevölkerung von 15,306 Seelen. 
Der St#z des Landgerichts ist zu Kitzbü- 
hel in dem von der Gemeinde angebotenen 
Amtsgebäude. Zur Aufbewahrung der Ge- 
fangenen wird die Frohnfeste des bisherigem 
Patrimonial-Gerichts verwendet. 
11) Das Landgericht Kufstein behält eben- 
salls die Grerzen, welche demselben bei 
Gelegenheit der Errichtung des Landgerichts 
Kitzbühel gegeben worden sind, und es be- 
steht sonach 
a) aus dem vormaligen Amte Auerburg; 
b) aus dem Bezirke des ehemaligen Stadt- 
und Landgerichts Kufstein, wie dasselbe 
unter der vorigen Regierung bestand; 
Jc) aus der bisherigen Hofmarkt Thier= 
berg, und 
d) aus der bisherigen Hofinarkt Maria: 
stein. 
Dasselbe enthält auf ro Meilen 74,710 
Seelen. 
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Die Landgerichts-Wohnung und Ge- 
fängnisse in Kufstein bleiben wie bisher. 
III) Das Landgericht Rattenberg bestehe 
künftig 
a) aus dem bisher schon unmittelbar gewese- 
senen Landgerichts-Bezirke, nämlich dem 
ehemaligen Landgerichte Rattenberg, 
lwie solches unter der vorigen Regierung 
bestand, mit der Schraune Braitenbach 
und dem Urbargerichte Rattenberg; 
b) aus der bisherigen Hofmarkt Stum; 
ck) aue der bisherigen Hofmarkt Lichtwere 
und Münster; 
d) aus demjenigen Theile des bisherigen 
Pateimonial= Gerichts Rottenburg am 
Inn, welcher zwischen den ad a undc 
angegebenen Bestandtheilen inklavirt ist, 
und 
e) aus demjenigen Theile des nämlichen bis- 
herigen Patrimonial= Gerichts Rotten- 
burg, welcher von dem Sazburgsschen 
Jillerthale inklavirt ist. 
Das auf solche Art bestimmte Landge- 
richt Rattenberg enthält auf 10#1 □Meilen 
14,808 Einwohner. 
Der Siz des Landgerichts bleibt un- 
verändert. 
IV) Das Landgericht Schwaz bestehe: 
a) aus dem durch die Verordnung vom 21. 
Nov. 1 806. als unmittelbar zugewiesenen 
Bezirke des ehemaligen Landgerichts 
Freunsberg und Schwaz. 
b) aus dem ehevor zum Handgerichte Rarten- 
berg gehörig gewesenen bisherigen Patrimo= 
nialgerichte Rottenburg am Inn mir 
Ausnahme der in dem vorigen h. ad d
	        
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