245
und e dem Landgerichte Rattenberg noch
ferner zugewiesenen Theile;
ck) aus dem ebenfalls ehevor zum Landge-
richte Rattenberg gehörig gewesenen Burg-
frieden Trazberg.
Dasselbe enthält auf lo □Meilen 14,3709
Einwohner.
V) Das Landgericht Hall bildet sich
a) aus dem ehemaligen Stadtgerichte Hall;
b) aus dem bisherigen Patrimonialgerichte
Rertenberg;
ck) aus dem bisherigen Patrimonialgerichte
. Thaur,
d) aus dem bisherigen Burgfrieden Me-
laue, welche vier Bestandtheile nach der
Verordnung vom 21. Nov. 1806 zum
Landgerichte Schwaz gehörten, endlich
e) aus demjenigen Theile des zum Landge-
richte Innsbruk einverleibten landesherr-
lichen Gerichts Sonnenburg, welcher
durch das ehemalige Hofgericht Amras
von dem übrigen Bezicke des Gerichts
Sonnenburg getrennt ist.
Das Landgericht Hall enehält demnach
auf 6 □Meilen 14,373 Einwohner.
Das Landgericht erhäált seinen Siz zu
Hall in dem bisher dem Stadtgerichte einge-
rdumt gewesenen Gebdude, sofern nicht ein
enderes tauglicheres öffentliches Gebäude aus-
gemittelt werden kann.
Kriminal: Gefängnissen die städtischen verwen-
det werden.
VI) Das Landgericht Innsbruk besteht
a) aus den durch die Verordnung vom 6.
Nov. 1306 demselben einverleibten Be-
Eben so sollen zu-
246
zirken des ehemaligen Landgerichts Son-
nenburg, der ehemaligen Hofgerichte
Amras und Stupay und des Ge-
richts Arams mit Ausnahme iedoch
1) desjenigen Theiles des ehemaligen Land=
gerichts Sonnenburg, welcher in dem
vorigen 9J. ad e dem Landgerichte Hall
zugewiesen wird, und
n) desjenigen Theiles des ehemaligen Hof-
gerichts Amras, welcher jenseits des
Gebürgs-Rückens gelegen ist, und die
Gemeinde St. Peter mit den Wei-
lern in Mühlthall, und in den El-
lenbögen enehalt;
b) aus den nachher dem Landgerichte ein-
verleibten Hofgerichte Wilten.
Die Sgtade Innsbruk behält ihr eige-
nes Stadtgerichr.
Das Landgericht Innsbruk enehöle
nach diesem Umfange mit Ausschluß der Stadt
auf 14 □Meilen r6006 Seelen.
Der Landgerichts Siz bleibt unverändert.
VII) Das bandgericht Steinach bildet sich
2) aus den im vorigen V. ad à „ bestimm-
cen Theilen des ehemaligen Hosgerichts
Amras;
b) aus dem ehemaligen Markigerichte Ma-
trey;
JPc) aus dem bisherigen Patrimonial Gerichte
Steinach;
d) aus dem bieherigen Burgsrieden Schne-
berg, welche vier Bezirke alle bisher zum
Landgerichte Innsbruk-ehörten.
Das neue Landgericht Steinach ent-
hält auf 72 □Meilen 8624 Einwohner.
G'’)