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Einnahmen belaufen sich im Durchschnitte
auf 700 fl. Die Lasten betragen gegen qo fl.
Alle diejenigen, welche zu dieser Pfarrei
sich geeignet glauben, haben sich innerhalb 14
Tage zu melden.
Muͤnchen den 1. April 1810.
Königliches General-Kommissa-
tiat des Isar-Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
(Die Erledigung der Pfarrei Attel betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den erfolgkten Tod des Pfarrers Rott
in Attel wurde dlese im königlichen Landge-
richte Wasserburg gelegene Pfarrei erlediget,
Die Renten bestehen aus einem siren Ge-
halte von jährlichen boo fl., 20 Tagwerk
Gennden, und den Stollgebühren.
Die geeigneten Kompetenten haben sich
daher unverzüglichst bei unrerzeichneter Stel-
le zu melden.
München den 7. April 1810.
Königliches General-Kommisse-
riat des Isar-Kreisec.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
(Die Erledigung der Pfarrei Partenkirchen
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 28. vorigen Monats erfolg-
ten Tod des Pfarrers in Partenkirchen,
Johann Kuno Enz wurde diese Pfarrei im
Landgerichte Werdenfels erlediget.
Sie besteht aus dem Markte Partenkir=
chen, 2 Filiglen, und mehrern Einödhöfen; sie
zäahlt I105 Seelen: die Einkünfte der Pfar-
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rei fliessen aus einem kleinen Widdum, Ze-
heud und Stollgebühren, und belaufen sich
zwischen s und boo fl.
Die geeigneten Kompetenten haben sich in
Zeit von 14 Tagen bei unterfertigter Seelle
zu melden.
München den 7. April 1810.
Königliches General= Kommissea-
riat des Isar= Kreises.
de Troge, Direktor.
Rainprechter.
(Denu Brandschadens= Ersaz im Pegniz-Kreise
für das Jahr 1900 betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Der nachstehende Konspeke über den Brand-
Assekuranz-Bestand für das verflossene Jahr
1800, das a##te der Nürnbergischen Brand-
Assekuranz-Anstalt, weißt nach, daß zu Ver-
gütung der Brandschaden und Deckung der
Regiekosten pro 1809, dann zu Konstitui-
rung eines norhwendigen Kassenvorraths für
das laufende Jahr 1810, um damit unbemit-
telte Brandbeschädigte augenblicklich unter-
stüzen zu können, die Summe von 6850 fl.
1 kr. nothwendig sey, folglich, da das gesam-
te Assekuranz-Kapital 20, 577, o5o fl. betraͤgt,
von einem jeden Mitgliede der hiesigen Brand-
Versicherungs-Anstalt ein Beitrag von zwei
Kreuzern lrheinisch vom Hundert der Ein-
lage geleistet werden müsse.
Sämtliche königliche Amtsstellen, in de-
ren Bezirke sich Realitäten befinden, welche
bei der hiesigen Brand-Versicherungs-Socie-
tät assekurirt sind, werden hievon in Kenntniß
gesezt, und ihnen aufgegeben, von deren Be-
sizern die treffenden Beitragssummen ohne