Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Einnahmen belaufen sich im Durchschnitte 
auf 700 fl. Die Lasten betragen gegen qo fl. 
Alle diejenigen, welche zu dieser Pfarrei 
sich geeignet glauben, haben sich innerhalb 14 
Tage zu melden. 
Muͤnchen den 1. April 1810. 
Königliches General-Kommissa- 
tiat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
Rainprechter. 
(Die Erledigung der Pfarrei Attel betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den erfolgkten Tod des Pfarrers Rott 
in Attel wurde dlese im königlichen Landge- 
richte Wasserburg gelegene Pfarrei erlediget, 
Die Renten bestehen aus einem siren Ge- 
halte von jährlichen boo fl., 20 Tagwerk 
Gennden, und den Stollgebühren. 
Die geeigneten Kompetenten haben sich 
daher unverzüglichst bei unrerzeichneter Stel- 
le zu melden. 
München den 7. April 1810. 
Königliches General-Kommisse- 
riat des Isar-Kreisec. 
Freiherr von Weichs. 
Rainprechter. 
  
  
(Die Erledigung der Pfarrei Partenkirchen 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den am 28. vorigen Monats erfolg- 
ten Tod des Pfarrers in Partenkirchen, 
Johann Kuno Enz wurde diese Pfarrei im 
Landgerichte Werdenfels erlediget. 
Sie besteht aus dem Markte Partenkir= 
chen, 2 Filiglen, und mehrern Einödhöfen; sie 
zäahlt I105 Seelen: die Einkünfte der Pfar- 
  
270 
rei fliessen aus einem kleinen Widdum, Ze- 
heud und Stollgebühren, und belaufen sich 
zwischen s und boo fl. 
Die geeigneten Kompetenten haben sich in 
Zeit von 14 Tagen bei unterfertigter Seelle 
zu melden. 
München den 7. April 1810. 
Königliches General= Kommissea- 
riat des Isar= Kreises. 
de Troge, Direktor. 
Rainprechter. 
  
(Denu Brandschadens= Ersaz im Pegniz-Kreise 
für das Jahr 1900 betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Der nachstehende Konspeke über den Brand- 
Assekuranz-Bestand für das verflossene Jahr 
1800, das a##te der Nürnbergischen Brand- 
Assekuranz-Anstalt, weißt nach, daß zu Ver- 
gütung der Brandschaden und Deckung der 
Regiekosten pro 1809, dann zu Konstitui- 
rung eines norhwendigen Kassenvorraths für 
das laufende Jahr 1810, um damit unbemit- 
telte Brandbeschädigte augenblicklich unter- 
stüzen zu können, die Summe von 6850 fl. 
1 kr. nothwendig sey, folglich, da das gesam- 
te Assekuranz-Kapital 20, 577, o5o fl. betraͤgt, 
von einem jeden Mitgliede der hiesigen Brand- 
Versicherungs-Anstalt ein Beitrag von zwei 
Kreuzern lrheinisch vom Hundert der Ein- 
lage geleistet werden müsse. 
Sämtliche königliche Amtsstellen, in de- 
ren Bezirke sich Realitäten befinden, welche 
bei der hiesigen Brand-Versicherungs-Socie- 
tät assekurirt sind, werden hievon in Kenntniß 
gesezt, und ihnen aufgegeben, von deren Be- 
sizern die treffenden Beitragssummen ohne
	        
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