Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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mer mehrere Lehen auf einmal ver- 
messen und die Kosten dadurch auf 
mehrere vertheilt werden. Der Fl- 
chen = Inhalt ist überall nach baieri- 
schem Flächenmaße anzugeben. 
) Die Abscházung des behens durch min? 
dbestens zwei verpflichtete Scházmän= 
ner, welche den Werth ohne alle Rück- 
sicht auf die lehenherrlichen Gefälle 
zu schadzen haben. 
3) Die Berichts-Erstattung an die Fi- 
nanz-Direktion, welcher die ganze Ver- 
handlung beigelegt werden muß, und 
in welcher das Rentamt alle bestän- 
digen und unbeständigen Lasten des Le- 
hens anzugeben, über die Annehmbar= 
keit des Resultates der Abschazung 
sich zu erkldren, und das festzusezende 
Bodenzins-Kapital zu begutachten hat. 
Sämrliche Verhandlungen über die Le- 
hen = Umwandlungen sind zwar denselben 
Stempelsäzen, wie andere amtlichen Verhand- 
lungen unterworfen, von allen Taxen aber 
gänzlich befreit. 
Den königlichen Rentämtern wird die 
schleunige Bearbeitung aller Anträge auf Le- 
hen-Umwandlungen zur besondern Pflicht ge- 
macht; es wird von ihnen erwartet, daß sie 
dieselben spätestens binnen vierzehn Tagen nach 
geschlossener Verhandlung einbefördern werden. 
Die Finanz-Direktion wird niemals zö- 
gern, die allerhöchste Genehmigung der hin- 
länglich vorbereiteten Lehen = Umwandlung 
einzuholen. 
Sobald diese Genehmigung vorliegt, 
wird das Rentamt, welches die Sache be- 
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handelt hat, angewiesen werden, das festge- 
setzte Bodenzins-Kapical in das Hypothe= 
kenbuch des Landgerichts eintragen zu las- 
sen; und sobald der Hypothekenschein hier- 
über eingesendet ist, wird dem behenbesitzer 
eine Urkunde über die gänzliche Befreiung 
seiues Gutes von dem kehenverbande und 
allen aus demselben herrührenden Lasten, zu- 
gefertiget werden. 
NRürnberg den Zo. März 1810. 
Königliche Finanz-Direktion des 
Pegniz-Kreises. 
Kracker. 
Stürzenbaum. 
  
(Die Konkursprüfung der Adspiranten zum 
Staasdienste bei dem königlichen General- 
Kommissariate des Iller-Kreises.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
In Folge der bestehenden allerhöchsten 
Verordnungen wird die erste dießjährige 
Konkursprüfung für die Adspiranten zum 
Staatsdienste bei dem königlichen Ge- 
neral-Kommissariate des Iller-Kreises am 
15. des künftigen Monats Mai eröffner 
werden. 
Diejenigen Kandidaten, welche sich der- 
selben unterziehen wollen, haben sich binnen 
der Zwischenzeit nach den gesezlichen Vor- 
schristen um die Admission bei der unterfer- 
tigten Stelle zu melden, und am Tage vor 
der Eröffnung des Konkurses persönlich da- 
selbst zu erscheinen. 
Kempten den 5. April 1810. 
Königliches General-Kommissarlat 
des Iller-Kreises. 
Graf von Reisach. 
Rosch.
	        
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