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(Die Erledigung der Pfarrei Aussernzell be-
trefsend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch die allergnddigste Versezung des
Ofarres zu Aussernzell des königlichen Land-
gerichts Vilshofen, Driesters Reichenberger
nach Tiefenbach, (Regierungsblatt St. 16.
S. 280) ist erstere erlediget worden. Diese
besteht aus 70 Seelen, worunter §78 Kom-
munikanten sich befinden, und wird von
dem Pfarrer ohne Hilfspriester versehen.
Das jährliche Einkommen beträgt unge-
fähr, und über Abzug der Domestiquen des
Feldbaues boo fl. und besteht in einem halben
Hof Widdum, in Zehenden, Stolgebühren,
und grundherrlichen Renten.
Die sich hiezu geeigneten Kompetenten
haben sich daher ungesäumt deshalb zu
melden.
Passau den 26. April 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Unter-Donau-Kreises.
Karl Graf von Preysing.
Stiwel.
(Die Erledigung der Pfarrei Altdorf betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am s4. März erfolgten Tod
des Pfarrers und Ruraldekans von Mühl,
wurde die Pfarrei Alrdorf erlediget.
Sie ist nur eine Stunde von Lands-
hut entsernt, an der von dieser Stadt
nach Neuburg führenden Landstrasse im Land-
gerichte bandshur, Diöces Regensburg. Diese
Pfarrei, welche 6 Filialen hat, und durch
2 ordentliche, und einem ausserordentlichen
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Hilfspriester versehen wird, zaͤhlt 1679 See-
len, die Einkuͤnfte der Pfarrei fliessen aus ei-
nen betraͤchtlichen Zehende, 36 Tagwerk Acker,
14 Tagwerk zweimaͤdig, und 4 Tagwerk ein-
maͤdiger Wiesen, und 22 Tagwerk Wald,
dann den Stolgebuͤhren, und belaufen sich
in Allem auf 5000 fl. — Diejenigen Indivi-
duen, welche sich zu dieser betraͤchtlichen Pfar-
rei geeignet finden, haben sich in Zeit 14 Ta-
gen bei unteczeichneter Stelle zu melden.
München den 1. Mai 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Isar-Kreises.
de Troge, Durektor.
Rainprechter.
(Die Besizungen des Herrn Fürsten Fugger von
Babenhausen betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät haben in Betreff der Be-
sizungen des Herrn Fürsten Fugger von Ba-
benhausen, welcher seine mittlere und niedere
Gerichtsbarkeit an Allerhöchstselbe abgetreren
har, folgende allerhöchste Bestimmung ge-
troffen:
1. Die ehemalige Herrschaft Markt oder
Markt Biberbach mit ein 3 □ Meile,
und 1470 Seelen soll dem Landgerichte zu
Wertingen;
die Herrschaft Wald oder Irrmanns-
hofen mit 3 □ Meilen und 1445 Seelen
dem Landgerichte u Türkheim;