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Königlich= Balerisches
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Regierungsblatt.
XXVIII. Stuͤck. Muͤnchen,
Samstag den 16. Juni 1810.
Bekanntmachungen.
(Die dem koͤniglichen geheimen Staats- und
Konferenz-Minister, Grafen von Mont-
gelas, während der Abwesenheit Seiner
Majestät des Kdnigs übertragene Vollmacht
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
D, Wir gedenken, auf einige Zeit eine
Reise zu machen, so tragen Wir Unserm
geheimen Staats-= und Konferenzminister,
Grafen von Monegelas im vollen Ver-
trauen auf seine Uns bekannten Einsichten,
so wie Wir es vor Unserer Abreise nach Pa-
ris am 10. Dezember vorigen Jahres gethan
haben, hierdurch neuerdings auf, die ober-
ste Leitung aller während Unserer Abwe-
senheit vorkommenden Geschäfte des Mini-
steriums der auswärtigen Angelegenheiten
sowohl, als jener der Finanzen und des In-
nern, fortwéhrend zu besorgen, und er-
#theilen demselben nebstdem volle Ge-
walt, in allen Fällen, welche nicht Unsere
besondere Genehmigung erheischen, die ns-
thigen Ausfertigungen „aus Unserer
Special= Vollmacht“ zu unterzeich-
nen, und an alle Stellen Unseres Koͤnig-
reiches ausfertigen zu lassen, mit Zuzie-
hung Unseres geliebtesten Sohnes, des
Kronprinzen, im Falle es nöthig seyn sollte,
Staats = Konferenzen zu veranlassen, und
die Sizungen des geheinen Rathes fortzu-
sezen.
Die Einsichten und Erfahrung Unsers
geheimen Staats= und Konferenzministers,
Grafen von Montgelas, so wie seine
Anhänglichkeit an Uns und Unser königli-
ches Haus, von denen er Uns in allen Ge-
legenheiten die unzweideutigsten Beweise ge-
geben hat, gewähren Uns auch in dem ge-
genwärtigen Falle die beruhigende Ueberzeu-
gung einer gleichen Leitung aller in seine
Hüände gelegten öffentlichen Angelegenheiten,
über welche derselbe Uns, so oft es erfoderlich
sepn sollte, auf das schleunigste Nachricht zu
geben hat.
Dieses wird hiedurch zur Nachricht und
Rachachtung ersffner.
München den ro Juni 1870.
Max Joseph.
Graf Morawitky.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehk
der General= Sekretär
Baumuller.
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