Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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herrn von Reibeld auch wieder das Praͤ- 
sidium und damit, neben der Stelle eines 
außerordentlichen Kommissärs für die Kriegs- 
angelegenheiten, die obere Leitung aller Ver- 
waltungszweige in jener Provinz übertragen. 
Auf diesem, besonders in den damaligen 
Kriegezeiten sehr schwierigen Posten erwarb 
er sich immermehr die Zufriedenheit seines 
Fürsten, welche ihm bei vielen Veraulas- 
sungen, und namentlich durch Verleihung 
des pfälzischen Lvöwenordens (am 18. Au- 
gust 1800) auf die gnädigste Weise bezeugt 
wurde. 
Bei der in Verbindung mit den teut- 
schen Entschábigungs-Angelegenheiten im 
Jahre 1 802 ersolgten Abtretung der Rhein- 
pfalz ward ihm, als bisherigen Chef dieser 
Provinz, gemeinschaftlich mit dem von Mün- 
chen dabin abgeordneten geheimen Rathe und 
General Lieutenant Grafen von Rumford, 
„der Auftrag, dieselbe an die Bevollmacheig- 
ten der neuen Theilhaber zu übergeben. 
Ihm selbst, dessen Schicksal bisher mir 
dem der Pfalz so enge verbunden gewesen, 
ward, nebst wenigen andern Angehörigen die- 
ses Landes, das Glück, dem pfalzbaierischen 
Hause seine treuen Dienste noch ferner zu 
weihen. Durch ein Dekret vom 31. Mai 
1803 zum kurfuͤrstlichen wirklichen geheimen 
Rathe ernannt, wurde ihm, nach Beendi- 
gung jenes Ueberweisungsgeschäftes, zuerst die 
kurg vorher durch den Tod seines Schwiegerva- 
ters, des Freiherrn von Grein, ledig ge- 
wordene Stelle eines Direktorial: Gesandeen 
am westphälischen Kreise, und bald darauf, 
am 1. Oktober 1803, der Posten eines kur- 
fürstlichen außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Ministers an den (damals) 
kurbadenschen Hofe in Karlsruhe übertra- 
zen, in welcher Eigenschaft er i. J. 1306 
als königlich = baierischer Gesandter 
neuerdings akkreditirt und bestätigt wurde. 
Bei der i. J. 1808 nach der neuen Kon- 
500 
stitution des Königreichs erfolgten Neorga- 
nisirung des königlichen gebeimen Rathes 
ward er wiederholt zum effektiven Mitglie- 
de desselben im außerordentlichen Dienste er- 
nannt. 
Durch die Art, wle der verstorbene Frei- 
herr von Reibeld während der Ihm über- 
tragenen elrenvollen Mission zur Erhaltung 
und Befestigung der zwischen dem königli- 
chen und dem großberzoglichen Hofe beste- 
henden freundschaftlichen Verhälruisse mitge- 
wirkt, hat derselbe nicht nur der Gnade sei- 
nes Königs sich fortwährend würdig gezeigt, 
sondern auch an lterem Hofe sich allge- 
meine Achtung erworben. Sein Tod ist 
nicht minder ein Verlust für den Staar, 
dem jeder Moment seines ehätigen Lebens 
gewidmet war, als für alle jene, welche Ge- 
legenheit hatten, die vortrefflichen Eigen- 
schaften seines Geistes und Herzens zu ken- 
nen und zu schatzen. 
  
Adel-Standeserhebung. 
Seine königliche Majestät haben aller- 
höchstdero General-Lieutenant von Wrede 
die thm und seines männlichen ehelichen oder 
adoptiven Nachkommenschaft nach der Dri- 
mogeniturfolge von des Kaisers der Fran- 
zosen, Königs von Italien Majestät bereits 
unterm 15. August v. J. verliehene Gra- 
senwürde annehmen zu dürfen, unterm 15. 
Juni l. J. huldvollest bewilliger. 
  
Allerhöchste Zufriedenheits 
und Belohnung. 
Seine Majestät der König haben am 
13. Juni l. J. die Verdienste des Joseph 
Bezeugung
	        
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