Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

545 
Aemter ihre staͤte Aufmerksamkeit zu verwen- 
den, sondern es wird auch noch insbesondere 
den koͤniglichen Polizeibehoͤrden und Orts- 
obrigkeiten aufgetragen, uͤber den gesezwidri- 
gen hoͤhern Verkauf des Stempelpapiers vor- 
zuͤglich zu wachen, und die Uebertreter zur 
gebuͤhrenden Strafe zu ziehen. 
Muͤnchen den 30. Juni 1810. 
Aus Seiner Masestät des Königs 
Special-Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhchsten Befehl 
der General= Sekretär 
G. Geiger. 
  
(Die Auditore bei der Nationalgarde 11I. Klasse 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Nachdem Wir bei verschiedenen Gelegen- 
heiten Unsere allerhöchste Absicht dahin erklaͤrt 
haben, daß der Militärdienst Unserer Natio-= 
nalgarde III. Klasse dem Nahrungsstande 
des Bürgers, und also auch jenem des wis- 
senschaftlichen Geschäftsmannes, so viel mög- 
lich ist, nicht nachtheilig werden solle; so fin- 
den Wir es dem Dienste angemessen, ja 
selbst auch in Beziehung auf die Stärke der 
Garnison, und die individuelle Beschäfti- 
gung der zu Auditors Verrichtungen verwen- 
det werdenden Rechtsgelehrten nothwendig, 
daß in allen jenen Garnisonen, wo, wie 
z. B. in München, Augsburg, Nürnberg, 
u. s. w. ein ganzes Infanterie:Regiment von 
der National: Garde lII. Klasse, und nebst- 
dem ein Schizenkorps, eine Artillerie-Kom- 
546 
pagnie, und eine Division oder Eskadron 
Kavallerie sich befinden, außer dem Auditor 
für das Regiment, noch ein Auditor für die 
übrigen besondern Abrheilungen, jedoch in 
der Art angestellt werden solle, daß dieser 
auch im Verhinderungsfalle des erstern, oder 
zufälliger Geschäfts-Vermehrung beim Regi- 
mente, und eben so in diesen Fällen der Re- 
gimentsauditor bei den übrigen Abtheilungen 
auszuhelfen habe. 
Indem Wir dieses hiemit zur gehorsam- 
sten Nachachtung öffentlich bekannt machen, 
erklären Wir zugleich, daß, da Wir die be- 
sondere Zurheilung eines zweiten Auditors nur 
wegen des stärkern Garnisons-Standes ge- 
statten, hierdurch von den andern minder 
starken Garnisonen Unserer Nationalgarde III. 
Klasse etatswidrig auf ähnliche Zutheilung 
kein Anspruch oder Folge gemacht werden 
könne. 
München den r. Juli 1810. 
Aus Seiner Majestär des Königs 
Special-WVollmachr. 
Graf von Monrgela S. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
F. Kobell. 
Bekanntmachungen. 
(Die Erledigung der Pfarrei Lehengütingen 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den am 21. d. M. erfolgten Tod 
des Pfarrers Mayr ist die Pfarrei Lehen- 
gütingen im Landgerichte Dinkelsbühl,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.