Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königiich. Balerisches 
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Regierungseblatt. 
  
XXXIII. Stück. München, 
Mittwoch den rg8. Juli r810. 
  
Auftrag 
an 
sämtliche Stadt= und Landgerichte der Isar- 
und Sakzach= Kreise. 
(Die Vollmacht der Sachwalter betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Spchon östers mußte aus den bei den ersten 
Instanzen gesammelten Akten die Bemerkung 
gemacht werden, daß den Sachwaltein erst 
nach geschlossenen, und zur Entscheidung ge- 
eigneten Verhandlungen, oder manchmal gar 
nicht die Beibringung der Vollmacht, oder 
eines Ratiticatorül auferlegt worden ist. 
Da aber dadurch nicht nur die Been- 
digung der Prozesse dusserst erschwert und 
verzögert wird, da selbst zuweilen, wenn die 
vorigen Verhaudlungen e capite nullitatis 
angegriffen werden, die größten Nachtheile 
söc die Parteien daraus entstehen können; 
so erhalten sämtliche königliche Stadt und 
bandgerichte der Isar= und Salzach Kreise, 
in Bezug auf eine allerhöchste Entschliessung 
des Ober-Appellationsgerichts des König- 
reichs vom 60. dieß, den Auftrag, in Zukunft 
genau die Vorschrift der baierischen Gerichts- 
ordnung caep. 7. E. 1. und G. §. zu beobach- 
ten, und sich durch Nichebefolgung dieser ge- 
sezlichen Normen wegen der nothwemig hier- 
aus entspringenden schädlichen Folgen keiner 
Verantwortlichkeit auszusezen. 
München den 9. Juli 1810. 
Königliches Appellationsgericht 
der Isar= und Salzach-Kreise. 
Baron von Lepden. 
Straucher. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Das Wohloerhalten der National-Garde III. 
Klasse zu Amberg betressend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Das gute und patriotische Betragen der 
Bürger und Natienalgarde dritter Klasse in 
der Haupt-Kreisstadt Amberg, die neuerlich 
im lezeen Kriege gegebenen Beweise ihrer 
Treue und Auhänglichkeic, ihr zur Aufrecht- 
haltung der innern Ruhe und Sicherheit eifrig 
und auggczeichnet gur besorgeer Garniseus= 
dienst, und unter Anführung des dortigen 
(38) - 
 
	        
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