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Königiich. Balerisches
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Regierungseblatt.
XXXIII. Stück. München,
Mittwoch den rg8. Juli r810.
Auftrag
an
sämtliche Stadt= und Landgerichte der Isar-
und Sakzach= Kreise.
(Die Vollmacht der Sachwalter betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Spchon östers mußte aus den bei den ersten
Instanzen gesammelten Akten die Bemerkung
gemacht werden, daß den Sachwaltein erst
nach geschlossenen, und zur Entscheidung ge-
eigneten Verhandlungen, oder manchmal gar
nicht die Beibringung der Vollmacht, oder
eines Ratiticatorül auferlegt worden ist.
Da aber dadurch nicht nur die Been-
digung der Prozesse dusserst erschwert und
verzögert wird, da selbst zuweilen, wenn die
vorigen Verhaudlungen e capite nullitatis
angegriffen werden, die größten Nachtheile
söc die Parteien daraus entstehen können;
so erhalten sämtliche königliche Stadt und
bandgerichte der Isar= und Salzach Kreise,
in Bezug auf eine allerhöchste Entschliessung
des Ober-Appellationsgerichts des König-
reichs vom 60. dieß, den Auftrag, in Zukunft
genau die Vorschrift der baierischen Gerichts-
ordnung caep. 7. E. 1. und G. §. zu beobach-
ten, und sich durch Nichebefolgung dieser ge-
sezlichen Normen wegen der nothwemig hier-
aus entspringenden schädlichen Folgen keiner
Verantwortlichkeit auszusezen.
München den 9. Juli 1810.
Königliches Appellationsgericht
der Isar= und Salzach-Kreise.
Baron von Lepden.
Straucher.
Bekanntmachungen.
(Das Wohloerhalten der National-Garde III.
Klasse zu Amberg betressend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das gute und patriotische Betragen der
Bürger und Natienalgarde dritter Klasse in
der Haupt-Kreisstadt Amberg, die neuerlich
im lezeen Kriege gegebenen Beweise ihrer
Treue und Auhänglichkeic, ihr zur Aufrecht-
haltung der innern Ruhe und Sicherheit eifrig
und auggczeichnet gur besorgeer Garniseus=
dienst, und unter Anführung des dortigen
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