5 Königlich-Baierisches
Regierungsesblat t.
1. Stück. München, Samstag den ö. Janner 1810.
Bekanntmachungen.
(Die Erbdhung des dirigirenden Staats= und
Konferenz-Minisiers Freiherrn von Mont-
gelas in den Grafenstand betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben in dankbarer Erinnerung so-
wohl der bewährtesten Treue und Anhäng-=
lichkeit, welche Unser Staats= und Konfe-
renz= Minister, Maximilian Freiherr von
Montgelas wöährend vielen Jahren Uns
und Unserem königlichen Hause bewiesen,
als der wichtigen Dienste, welche derselbe
in allen Zweigen der dußern und innern
Scaats-Verwaltung, die seiner obern Lei-
tung während Unserer Regierung anvertraut
waren, in den gefahrvollesten Zeiten dem Va-
terlande geleistet hat, und mit fortgesezten
Eifer durch seine tiefen Einsichten noch wirk-
lich leistet, — beschlossen, denselben für sich,
seine eheliche mänmliche und weibliche Nach-
kommenschaft in den Grafenstand mit allem
in Unserem Königreiche damit verbundenen
Nechten und Vorzügen zu erheben.
Mit dieser Standes-Erhöhung ertheilen
Wir zugleich erwähnten Marimilian Frei-
herrn von Montgelas, und seiner männ-
lichen ehelichen Descendenz, nach der in
dem organischen Edikte über den Adel vom
#u . Juli 1o#8, G. 36. vorgeschriebenen Suc-
cessions= Ordnung, eine Majorats= Dotation,
welche auf die schuldenfreie, durch gültige
Küufe in einem Werthe von 2osooo fl. bereits.
erworbene, und durch die mit Unserer vor-
käufigen Genehmigung eingeleitete Arrondi-
rung oder sonst noch hinzukommenden Güter
konstitmirt wird.
Unserm Ministerium der auswärtigen Ber-
hältnisse und der Justiz wird zu Folge des
I. 33 des obenangeführten Edikts der Auf-
trag ertheilt, nach dem einem jedem der-
selben darin angewiesenen Wirkungskreise
die Majorats= Urkunde nach der bemerkten
Dotation augzufertigen, seiner Zeit diefelbe
sowohl in das Hypothekenbuch als in die Ma-
trikel des einschlägigen Gerichts, so wie die
ertheilte Standes-Erhöhung in das AUdels-
Register vorschriftmäßig eintragen zu lassen,
und durch das Regierungsblatt bekannt zu
machen.
Gegeben in Unserer Haup: und Restidenz=
Stadt München den J. November 1800.
Max Joseph.
Freyherr von Hompesch.
#uuf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.