Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königlich-Baierisches 
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Regierungsblat t. 
  
XIV. Stück. München, Mittwoch den ro. September rgro. 
Auftrag. 
An sämtliche Kandgerichte und Rentämter- 
  
(Die monatliche Einsendung der Tar= und Spor- 
tel-Gefälle von den Landgerichten betreffend.) 
Ministerium der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Masestät vernehmen, 
daß einige Landrichter bei der monallichen 
Uebergabe der Tar= und Sportel-Gefälle an- 
das Rencamt allerlei Ausgaben anrechnen, 
und ohne weiters die Papiere hierüber state 
baar Geld beilegen, ohne sich vorher über 
die Annehmbarkeit derselben mit dem Rent- 
beamten vorläufig benommen zu haben, wo- 
durch nachgehends entweder Kollisionen zwi- 
schen diesen beiden Beamten, oder Unrich-= 
tigkeiren in den Kassen entstehen. Aller- 
höchstdieselbe befehlen daher, daß nach dem 
strengen Sinne des organischen Reseriptes 
vom 24. Maͤrz 1802 9. II. Numern 1 
und 2o, jeder Landrichter entweder den voll- 
zahligen Betrag des Tar= und Sportelge- 
fälls um baaren Gelde an das Rentamr ab- 
geben, und dagegen den Saldo der mitge- 
schickten Ausgabspapiere, so weit dieselbe 
annehmbar: sind, auch in baarem Gelde er- 
heben, oder aber sich vorher über die An- 
nehmbarkeit der Ausgabspapiere mit dem 
Rentbeamten benehmen soll. Dagegen erhal- 
ten die Rentbeamren den wiederholten Auf- 
trag, bei Strafe des Selbstersazes keine 
Quittung über eine Ausgabe, welche nicht 
ratifizirt ist, zu honoriren, oder statt baar 
Geld anzunehmen, wohl aber die regelmasii- 
gen und ratifizirten Ausgaben pünktlich zu 
leisten. 
München den 28. August 1810. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretir 
G. Geiger. 
  
Bekanutmachungen. 
Aufru f. 
(Die Schonung der Waldvogel betreffend.) 
Die besorgliche Gefahr, mit welcher seit 
mehreren Jahren die meisten Nadelholz-Wal- 
dungen in dem ganzen Königreiche, durch 
deu so rerheerenden, in seinen verderblichen Fol- 
ten oft Unabsehbaren: Insektenfraß bisher 
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