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Königlich-Baierisches
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Regierungsblat t.
XIV. Stück. München, Mittwoch den ro. September rgro.
Auftrag.
An sämtliche Kandgerichte und Rentämter-
(Die monatliche Einsendung der Tar= und Spor-
tel-Gefälle von den Landgerichten betreffend.)
Ministerium der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Masestät vernehmen,
daß einige Landrichter bei der monallichen
Uebergabe der Tar= und Sportel-Gefälle an-
das Rencamt allerlei Ausgaben anrechnen,
und ohne weiters die Papiere hierüber state
baar Geld beilegen, ohne sich vorher über
die Annehmbarkeit derselben mit dem Rent-
beamten vorläufig benommen zu haben, wo-
durch nachgehends entweder Kollisionen zwi-
schen diesen beiden Beamten, oder Unrich-=
tigkeiren in den Kassen entstehen. Aller-
höchstdieselbe befehlen daher, daß nach dem
strengen Sinne des organischen Reseriptes
vom 24. Maͤrz 1802 9. II. Numern 1
und 2o, jeder Landrichter entweder den voll-
zahligen Betrag des Tar= und Sportelge-
fälls um baaren Gelde an das Rentamr ab-
geben, und dagegen den Saldo der mitge-
schickten Ausgabspapiere, so weit dieselbe
annehmbar: sind, auch in baarem Gelde er-
heben, oder aber sich vorher über die An-
nehmbarkeit der Ausgabspapiere mit dem
Rentbeamten benehmen soll. Dagegen erhal-
ten die Rentbeamren den wiederholten Auf-
trag, bei Strafe des Selbstersazes keine
Quittung über eine Ausgabe, welche nicht
ratifizirt ist, zu honoriren, oder statt baar
Geld anzunehmen, wohl aber die regelmasii-
gen und ratifizirten Ausgaben pünktlich zu
leisten.
München den 28. August 1810.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretir
G. Geiger.
Bekanutmachungen.
Aufru f.
(Die Schonung der Waldvogel betreffend.)
Die besorgliche Gefahr, mit welcher seit
mehreren Jahren die meisten Nadelholz-Wal-
dungen in dem ganzen Königreiche, durch
deu so rerheerenden, in seinen verderblichen Fol-
ten oft Unabsehbaren: Insektenfraß bisher
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