Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Koͤniglich-Baierisches 
82. 
Regierung sblat t. 
  
VI. Stück. München, Samstag den 10. Februgr 1810. 
  
Auftr áge. 
  
An die Stade; und Landgerichte des Pegnij- 
md des Nab-Kreises. 
(Die Quartaks-Tabellen über die Civik-Rechts- 
ttreite betreffend.) 
Im Ramen Seiner Majestät des Königs. 
Da ungehindert der vorausgegangenen al- 
lerhöchsten Reskripte die meisten Aemter der 
Pegniz= und Nab-Kreise mit Einsendung der 
Quartals-Tabellen über die dortselbst anhän= 
gigen Civil-Rechtsstreite, sich säumig fin- 
den lassen, und daher zu mehreren sachver- 
zögernden Stimulirungen Anlaß geben; so 
wird hiemit sämtlichen Stadt= und bandgerich- 
een der Pegniz= und Nab-Kreise ernstgemefe 
senst aufgetragen, um so gewisser jederzeir in- 
nerhalb 8 Tagen nach Abfluß eines jeden 
Qartals die ersagten Tabellen über die anhän- 
gigen Civil-Rechtsstreite an das unterzeichnete 
bönigliche Appellationsgericht einzusenden, 
als im Nichtbefolgungsfalle die damit rück- 
ständigen Behörden durch eigene Exekutions- 
Boten zu ihrer Obliegenheit angehalten wer- 
den würden. 
Amberg dem 20. Jämer 1810. 
Königliches Appellationsgericht 
der Pegniz= und Nab-Kreife. 
Baron von Egckher. 
Wisingev- 
  
An sämtliche Unterbehörden des Inn = und 
des Eisack-Kreises. 
(Die Befolgungs-Anzeige der von dem kbnigli- 
chen Appellationsgerichte an die Unterge- 
richte ergehenden Erkenntnisse und Entschlies- 
sungen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs- 
Nachdem durch eine allerhöchste Verfü- 
gung des königlichen Ober-Appellationsge- 
richts vom 27. vorigen Monats der genaue 
Ausweis über die Vollziehung und Befol- 
gung der an das dießortige königliche Appel- 
lationsgericht ergehenden oberstrichterlichem 
Erkenmuisse und Eneschliessungem aufgetra- 
gen worden ist, so werden sämtliche Unterbe- 
hörden des unterfertigten königlichen Tribunals- 
enmirngewiesen „ Über die Befolgung der
	        
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