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Koͤniglich-Baierisches
82.
Regierung sblat t.
VI. Stück. München, Samstag den 10. Februgr 1810.
Auftr áge.
An die Stade; und Landgerichte des Pegnij-
md des Nab-Kreises.
(Die Quartaks-Tabellen über die Civik-Rechts-
ttreite betreffend.)
Im Ramen Seiner Majestät des Königs.
Da ungehindert der vorausgegangenen al-
lerhöchsten Reskripte die meisten Aemter der
Pegniz= und Nab-Kreise mit Einsendung der
Quartals-Tabellen über die dortselbst anhän=
gigen Civil-Rechtsstreite, sich säumig fin-
den lassen, und daher zu mehreren sachver-
zögernden Stimulirungen Anlaß geben; so
wird hiemit sämtlichen Stadt= und bandgerich-
een der Pegniz= und Nab-Kreise ernstgemefe
senst aufgetragen, um so gewisser jederzeir in-
nerhalb 8 Tagen nach Abfluß eines jeden
Qartals die ersagten Tabellen über die anhän-
gigen Civil-Rechtsstreite an das unterzeichnete
bönigliche Appellationsgericht einzusenden,
als im Nichtbefolgungsfalle die damit rück-
ständigen Behörden durch eigene Exekutions-
Boten zu ihrer Obliegenheit angehalten wer-
den würden.
Amberg dem 20. Jämer 1810.
Königliches Appellationsgericht
der Pegniz= und Nab-Kreife.
Baron von Egckher.
Wisingev-
An sämtliche Unterbehörden des Inn = und
des Eisack-Kreises.
(Die Befolgungs-Anzeige der von dem kbnigli-
chen Appellationsgerichte an die Unterge-
richte ergehenden Erkenntnisse und Entschlies-
sungen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs-
Nachdem durch eine allerhöchste Verfü-
gung des königlichen Ober-Appellationsge-
richts vom 27. vorigen Monats der genaue
Ausweis über die Vollziehung und Befol-
gung der an das dießortige königliche Appel-
lationsgericht ergehenden oberstrichterlichem
Erkenmuisse und Eneschliessungem aufgetra-
gen worden ist, so werden sämtliche Unterbe-
hörden des unterfertigten königlichen Tribunals-
enmirngewiesen „ Über die Befolgung der