Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Dasselbe, nach der Ordnung des Co- 
dex Maximilianeus, mit Einreihung der sup- 
plirenden landesherrlichen Verordnungen, ins- 
besondere auch, insoweit sie das Handels- 
Wechsel= und Lehenrecht betreffen. 
Doctor Unterholzner, täglich von 
0 — 10 Uhr. 
O. Lehenrecht. 
Doctor Henke, nach Päáßz Lehrbuche 
des Lehrenrechts (Göttingen 1go8.) und dem 
Königl. baierischen Edikte, die behensverhält= 
nisse betresfend, wöchentlich dreimal, von 
à — 3 Uhr. 
10. Baierisches Bergrecht. 
rofessor v. Hellersberg, nach der 
Bergordnung, in noch zu bestimmenden 
Stunden. " 
11. Rimische Rechtsgeschichte. 
Doctor Mittermaier, nach eigenem 
HPlane, wöchentlich fünfmal. 
12. Bgierische Rechtsgeschichte. 
Hrofesser Krüll, nach eigenem Plane, 
in noch zu bestimmenden Stunden. 
13. Theorle des Kriminalprozesses. 
Doctor Henke, nach Feuerbach's 
Lehrbuche (Gießen 1808.), woöchentlich 
dreimal von 4— " Uhr. 
14. Ueber Kriminalprozeß. 
Doctor Mittermater, wochentlich 
zweimal. 
15. Anleitung zur kriminalistischen Praris, ver- 
bunden mit Bearbeitung von Kriminalakten, 
Privatssime. 
Doctor Mittermaier, 
breimal. 
wöchentlich 
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16. Theorie des Cioilprozesses. 
Professor Gönner, nach der Königl. 
baierischen Gerichtsordnung, täglich von 
8—0 Uhr. 
17. Baierischer Prozeß, verbunden mit einem 
Prachecum processuale und Helalorium. 
Professor Krüll, nach dem Gesezbuche 
und den auf den Geschäftsgang sich beziehen- 
den neuesten Verordnungen, täglich von 
2 — 3 Uhr. 
18. Anleitung zur Geschäftsführung (als erster 
Theil der gesammten juristischen Praris.) 
Professor Gönner, nach eigenem Lehr- 
buche mit Zuziehung des Handbuchs der 
Königl. baierischen Staatsverfassung, täglich 
von 11 — 12 Uhr. « 
C. Kameralwissenschaften. 
1. Eneyklopädie sämtlicher Staats= 
Kameralwissenschaften. 
Professor v. Moshamm, täglich von 
4—5 Uhr, in den ersten 4 Wochen des 
Semesters. 
Professor Burte, nach seiner General- 
tabelle (Landsh. 1809.), in den ersten vier 
Wochen des Semesters, von 11 — 12 Uhr. 
2. a. Staatswirthsschaft. 
Professor v. Moshamm, nach Sarto- 
rius, täglich von 10 — 11 Uhr. 
b. Staatswirthschaft und Finanz. 
Professor Butte, nach Schlözer's 
Anfangsgründen, 2 Th., von 4— Uhr. 
3. Finanzwirthschaft. 
Professor v. Moshamm, nach seinem 
nnd
	        
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