Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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10. Physiologische und pathologische Semiotik. 
Professor v. Leveling, nach Gruner, 
die fünf ersten Tage der Woche, von 10—11 
Uhr. 
rr. Ueber Kinderkrankheiten liest 
Professor Feiler, nach dem Kinderarzte 
von Chr. Joh. Mellin, Czweite Ausg. 
Kempten, 1783.) von 0 — 10 Uhr. 
12. Ueber spphilirische Krankheiten. 
Professor Walther, nach eigenem Pla= 
ne und Girtanner. 
13. Gerichtliche Arzneikunde und medizinische 
Polizei. 
Professor v. Leveling, nach Plank 
und eigener Anleitung, die ersten vier Tage 
der Woche, von 7 — 8 Uhr. 
Anmerk. Dersekbe wird bei der gerichtlichen Arz- 
neikunde nicht verfehlen, die Herren Juhkrer 
auf die Angaben des Napoleonischen Gesezbuches 
in mediztnischer Hinsicht ausmerksam zu machen. 
14. Chirurgische Operations = Instrumental= 
und Bandagen-Lehre. 
Professor Walther, nach Schreger 
und Bernstein, täglich von 2 — 3 Uhr. 
75. Einen Privatkurs von chirurgischen Opera- 
tionsübungen hält 
Professor Walther. 
« 16. Geburtehilfe. 
Professor Feiler, von 8—9 Uhr. 
1. Die medizinisch = blinische Schule hält 
Professor Röschlaub, täglich von 
8 — 9 Uhr. 
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18. Das chirurgische und Augenkranken- Kli- 
nikum hält « 
ProfessorWalther,täglichvons—y 
Uhr. 
10. Die klinischen Uebungen in der Entbin- 
dungs-Lehranstalt werden vom 
Professor Feiler, nach den sich ereignen- 
den Fällen zu allen Stunden, ausserdem täg- 
lich um do Uhr, und die Uebungen im 
Untersuchen alle Sonnabende Abends um 
5 Uhr angestellt. 
20. Praktische Einleitung in die Physikatsge- 
schaͤfte ertheilt 
Professor v. Leveling. 
Anmerk. Hlerzu wird Derselbe jede Gelegenheit 
benutzen, welche das ihm provisorisch übertra- 
gene Stadtphpstikat darbicten wird. 
Für den Unterricht lm Jeichnen, Reiten, Tanzen 
und Fechten sind zweckmässige Anstalten vorhanden. 
Die Titl. Herren Professoren Sailer und Krüll be- 
ben, dem Allerbächsten Auftrage gemäß, das Geschäft 
überrommen, auf Verkangen der Eltern und Kurate- 
ren die Einnahmen und Ausgaben der Sindteruden, 
gegen ein Honerar von drei Prozent für ihre unterge- 
ordneten Geschästsführer, zu befsorgen. 
  
Großfährigkeits-Erklärung. 
Am 15. September l. J. haben Seine 
Majestät der König dem Johann Jakob 
Friedrich Keßler zu Rürnberg die nach- 
gesuchte Großjäahrigkeits= Erklärung aller- 
gnaͤdigst ertheilt. 
 
	        
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