Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

891 
ser den schriftlichen Vortraͤgen uͤber die Ge- 
genstinde, wenn solche erfoderlich sind, zu- 
gleich die Entwürfe der nach der Meinung des 
Referenten darüber zu faßenden, Entschliessun- 
gen mitgebracht werden. 
IV. Der Vorstand hält über jeden Gegen- 
stand die Umfrage, spricht den Beschluß nach 
der Stimmen-Mehrheie aus, und sorgt für dese 
sen richtige Eintragung in das Sizungs-Pro- 
tokoll. Stimmt derselbe der Mehrheit nicht 
bei, so wird dieses nicht aklein in dem Droto- 
kolle, sondern auch auf dem Entwurfe der 
Entschliessung nebst den Gründen bemerke, 
worauf die Abweichung der Stimme des Vor- 
standes von den übrigen beruhet. 
V. Betreffen die zu verhandelnden Gegenstän- 
de bloß laufende Dienstsachen, Berichrs= Abfo- 
derungen, Instruirungen, einfache Anwen- 
dungen bestehender Geseze und Verordnun-= 
gen, Inhaesio-Resokurionen, so werden sie 
ohne weiters in den Sizungen mit dem Er- 
peckliacur des Verstandes versehen, und auf 
die bisherige Weise unmittelbar von'der Sek- 
tion ausgefertigt, jedoch der Siegelzertel dar- 
über dem Minister vor der Ausfertigung vor- 
gelegt. 
VI. Auch die Ober-Medizinalräthe treten 
zur besondern Berathung über die Gegenstän- 
de des Medizinal-Wesens wochentlich ein oder 
zweimal zusammen, — erlassen aber keine Be- 
schlüße unter eigener Fertigung, auch weni 
sie obige Gegenstände betreffen, sondern diese 
WBeschlüße werden nach der Verschiedenheit ih- 
res Inhalts entweder bei der Polizei= Sektion 
  
892 
oder bei der Sektion des Stistungs-Vermoͤ- 
gens ausgefertiget. 
VII. Ausser jenen besonderen Sektions-Si- 
jungen ordnen Wir zugleich wöchentliche allge- 
meine Departemental= Sizungen an, deren 
Zoecck ist, durch gemeinschaftliche Berathun- 
gen über die wichtigeren Gegenstände des Mi- 
misleriums die Einseitigkeit der Ansichten 
über dieselben zu entfernen, und der Ge- 
schäfts = Behandlung nebst der Reinheit in 
den Prinzipien zugleich die möglichste Gleich- 
förmigkeir in ihrer Anwendung zu sichern. 
VIII. Zu diesen Departemental-Sizungen 
versammeln sich zweimal in der Woche sämtliche 
Sektions-Vorstände des Ministeriums, nebst 
den beiden Ober-Medizinalräthen, unter dem 
Vorssze des nach den Dienstesjahren dlresten 
Sektions-WVorstandes. 
IX. Die Gegenstände, welche in diesen De- 
partemental-Sizungen zur Berathung kom- 
men, sind folgende: 
) allgemeine systematische Anordnungen; 
b)) gesezliche Elementar-Verfügungen; 
c) bedeutende Vorfälle, in Hinsicht der öf- 
sentlichen Ruhe und Sicherheit; 
d) Anstellungen, Quieszirungen, Unter- 
suchungen, und Entlassungen des an:? 
gestellten Persenals; 
*xge) Gehalts= und Pensions-Ertheilungen: 
t) Vergebungen von Pfründen und Sii- 
pendien; "“ 
g) Bewilligungen von Aktiv: und Passiv- 
Aulehen; 
h) Veräusserungen und Verpachrungen von 
Realitäten:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.