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der sieht gerade aus, und so wie er nach-
dem vier Schritte beisezet, richtet er sich
rechts. Der Fahnen-Junker muß unter-
richtet seyn, daß er nach dem vierten Schrit-
te unbeweglich stehen bleibe, und richtet der
Major vom ersten Kapitain auf ihn.
G. 5. Sollen die Fahnen wieder in des
Kommandeurs Quartier gebracht werden, so
werden sie mit der naͤmlichen Ehrenbezeugung
vor den ersten Zug der Grenadier= oder
ersten Füselier-Kompagnie gebracht, welche
solche dahin zu bringen hat; wenn sie vor
derselben eingetroffen sind und Front gemacht
haben, so hören die Tambours auf das
Zeichen zu schlagen auf, der Bataillons=
Kommandant läßt schultern, der Grenadier=
Hauptmann die Glieder schließen und mar-
schirt ab, die Regiments-Musik, von dem
RegimentsTambour geführt, gehr mir,
und marschirt vor dem Kapitain. Bei dem
Aneritt wird Trupp geschlagen, dann ab-
wechselnd bis an des Kommandeurs Woh-
nung geblasen. Vor des Kommandeurs
Quartier läßt der Kapitain aufnarschiren,
die Glieder öfnen, und das Gewehr prch-
sentiren; mie dem dritten Tempo wird Marsch
geschlagen und geblasen. Die Fahnen-Jun-
ker begeben sich in des Kommandeurs Quar-
tier, die Fahnen-Gefreiten gehen mit. Die
Fahnen werden dann mit aller Sorgfalt auf-
gerollt, in den Futteralen verwahrt, und
die Fahnen an ihren gewäöhnlichen Plaz
gestellt.
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Sobald die Fahnen auf angegebene Art
im Onartiere sich befinden, läße der Kapitain
aufhören zu schlagen, schultern, und mar-
schirt, nachdem es befohlen worden, mit
Trupp schlagen und blasen, oder still ab.
I. 6. Wenn die Grenadier-Kompagnie
mit den Fahnen abmarschirt, bleibt das Re-
giment mit geschulterten Gewehren noch so
lange stehen, bis erstere sich in etwas ent-
sernt har, wornach das Regiment entweder
ebenfalls mit Trupp schlagen oder in der
Stille abmarschirt und die Mannschaft wie
gewöhnlich, nach Hause gehec.
G. 7. Wurde exerzirt oder manoͤvrirt, so
koͤnnen die Fahnen bei geschlossenen Gliedern
und scharf geschulterten Gewehren in der
Stille vor die Kompagnie gebracht werden,
welche dieselbe zu uͤbernehmen hat, auch kann
dann nach Verhaͤltniß bis an das Thor still
oder mit Trupp schlagen, marschirt werden.
K. 8. Die Fahnen werden beim gewoͤhn-
lichen Ererziren niche mitgenommen, sondern
nur wenn im Feuer exerzirt, oder für eine
höhere Person ausgerückt wird.
§. 9. Wenn die Fahnen zur Flügel-
Kompagnie gebracht sind, gehen die vier
Vice-Korporäle der Fahnen-Sekinon zu ih-
ren Kompagnien, und stellen sich hincer die
erste Sektion des ersten Zuges in die Unter-
offiziers-Linie.
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