Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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tere Verfahren richter sich nach den G.G. XI. 
ei Xll. der Beilage; alle Miteheilungen des 
GeneralF Komite an die Bezirks-Komiteen 
über Vorschläge zur Aufnahme von aus- 
serordentlichen oder Ehren Mitgliedern gesche- 
hen jedoch ausser dem Wochenblatte durch 
besondere Schreiben. 
2) Kasse= und Rechnungswesen. 
S. XXXVIII. Der Verein hat ordenrtliche 
und ausserordentliche Einnahmen. Zu den 
erstern gehhren die Beiträge der ordenrlichen 
Mitglieder, dann die Zinsen von den bei den 
Kassieren liegenden Geldern, und vom ste- 
henden Kapitale des Vereins. Zu den lez- 
tern gehören besondere Geschenke, Vermächt- 
nisse 2c.; die Ausgaben werden ausser den 
Kosten der Regie, durch die in §. III. verzeich- 
neten Mittel veranlaßk, wodurch die Gesell- 
schaft ihren Zweck zu erreichen gedenket. 
§. XXXIX. Das Kassewesen des Vereins 
wird nach folgenden obersten Grundsäzen be- 
handelt: 
1) alle Gelder werden bei Banquiers, Kauf- 
leute oder andern vertrauten, wechselfähi- 
gen und wohlhabenden Personen hinterlegt; 
alle Zahlungen werden durch Anweisungen 
an diese Kasstere des Vereins geleister. Da- 
durch vereinfacher der Verein seine Regie, 
sichert sein Bermögen, und macht es be- 
ständig fruchebringend; 
3) die Ausgaben werden durch einen jährli- 
chen Kasse-Diespoststions-Plan regulirt. 
Dadurch wird alle Willkühr und Unstäeig= 
keit im Systeme der Ausgaben enrfernt; 
3) alle Jahre wird über Einnahme und Aus- 
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gabe eine oͤffentliche Rechnung ubgolegt. 
Dadurch Überzeugt sich der Verein, daß 
seine Gelder auf die beschlossene Arr wer- 
wendet werden; 
4) es wird ein stehendes Kapieal gegr öndec. 
Dadurch sichert der Verein seire Di#uer, 
znd bereltet sich Hilfe für Fälle der Noth. 
3.) Operations= und Kasse-Dispo- 
[itions-Plan. 
S. XI. Bei der grossen Mannigfaltigkeie. 
von Gegenständen ist eine planmässige Aus#- 
wahl der nüzlichsten erfoderlich, um nicht in 
bloße ökonomische Spielwerke zu verfallen. 
Es wird daher jährlich ein Operations-Plan 
des Vereins entworfen. Er bestimme die Act, 
auf welche in jedem nächstfolgenden Jahre 
die in § III. angeführten Mirtel zu Erreichung 
der Zwecke des Vereins in Ausübung gebracht 
werden sollen. 
S. XII. Der Operations = Plan entsteht 
auf folgewme Weise: 
tdie Mitglieder und Bezirks-Komiteen dussern 
ihre dießfallsigen Wünsche und Verschläge; 
b) das General-Komite benizt selbe zum Ent- 
wurf eines motivicten in bestimmte Artikel 
abgetheilten Operations-Planes; 
P) der Entwurf wird allen ordentlichen Mie- 
gliedern mitgetheilt, über alle einzelne Ar- 
tikel abgestimmt, und diese Abstimmungen 
werden durch die Bezirks-Romteen gesam- 
melt; 
d) die Anwälte erheben hieraus den Beschluß 
des Gesamtvereins, und theilen ihn dem 
Geueral-Komite mit;
	        
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