Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1079 
sicht steht das Archiv des Vereins. Es muß 
uͤber alle Papiere des Archivs ein genaues 
Verzeichniß gehalten werden; der Sekretär 
kann sich, wenn einst die Paplere zahlreicher 
werden, einen Gehilfen aus dem Komite er- 
bitten, oder auch ein anderes ordentliches Mit- 
glied dazu in Vorschlag bringen. 
G. 6. Der Aufseher des Inventariums fuͤhrt 
die Kataloge der Modelle, der Saͤmereien, 
die im Großen ausgeführten landwirthschaft- 
lichen Geräthe 2c. Er besorgt zunächst die An- 
schaffung der obigen Inventarialstücke nach den 
Beschlüssen des General-Komite. Seine 
Kataloge müssen in jeder Sizung des Komite 
bereit liegen, damit dasselbe wisse, was zur 
geeigneten Verwendung vorräthig sey. 
I. 7. Die Mieglieder des General-Komi- 
te theilen sich in zwei beständige Kommiss 
sionen nach ihren besondern Reigungen und 
Kenntnissen. Die Kasse Kemmission beschäf- 
tigt sich mit den laufenden Kasse: und Rech- 
nungs-Gegenständen. Die Kommission des 
Wochenblatts besorgt die Redaktion desselben, 
und des Jahrsberichtes, dann die Versendung 
des Wochenblatts. Beide Kommissionen ver- 
einigen sich mie Zuziehung des Aufsehers des 
Inventariums zum Entwurfe des jährlichen 
Operations= und Kasse= Dispositions-Planes. 
I. 8. Die Kommissionen bringen ihre Si- 
zungs-Protekolle in die Versammlung des 
General-Komite mit, wo sie abgelesen wer- 
den. Wichtigere Gegenstände legen ssc dem 
General= Komite zur Berathung und Ent- 
scheidung vor. 
—. 
1080 
§. 9. Die innere Organisation der Kom- 
missktonen des General-Kemite wird mit 
jedem Jahre erneuert. 
#&. o. Die Stifter des Vereins haben 
das Recht, allen Versammlungen der Be- 
zirkse= und des General-Komite beizuwoh- 
nen. Das nämlliche Recht gemeessen alle wirk- 
lichen oder gewesenen Komite-Mitglieder, alle 
jene ordentlichen Mitglieder, welche 3 Jahre 
als solche im Vereine waren, endlich alle jeue, 
welche binnen einem Jahre von Darum der al- 
lerhöchsten Bestätigung gegenwärtiger Konsti- 
tution in den Verein ausgenommen werden. — 
Diejenigen, welche in Kraft dieses Rechtes die 
Versammlungen der Komite besuchen, können 
in derselben hören, auch wohl mitunter rathen, 
wenn sie vom Vorsteher dazu aufgefodert 
werden, nicht aber entscheidend stimmen. 
U. berhaupt darf durch dieses Borrecht, die 
zur ordentlichen Betreibung der Geschäfte 
nörhige Ruhe in diesen berathenden Ver- 
sammlungen auf keine Weise gesährdet werden. 
Gesamtverein und Anwalte. 
G. 11. Bei den Gegenständen, worüber 
von allen Mitgliedern des Vereins zu Fol- 
ge der Konstiturion SI. 27. lit a. b. c. d. die 
einzelnen Stimmen erhoben werden, wird 
solgendermassen verfahren. Die ordentlichen 
Mitglieder schicken ihre Vora spätestens 
bis Ende Novembers an die Bezirks-Komiteen. 
Diese fassen uber die eingelaufenen Siimmen 
ein Protokoll ab, worinn sie aufzeichnen, 
wie viele derselben für oder wider die Ge- 
genstände der Umstage ausgefallen, und wie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.