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sicht steht das Archiv des Vereins. Es muß
uͤber alle Papiere des Archivs ein genaues
Verzeichniß gehalten werden; der Sekretär
kann sich, wenn einst die Paplere zahlreicher
werden, einen Gehilfen aus dem Komite er-
bitten, oder auch ein anderes ordentliches Mit-
glied dazu in Vorschlag bringen.
G. 6. Der Aufseher des Inventariums fuͤhrt
die Kataloge der Modelle, der Saͤmereien,
die im Großen ausgeführten landwirthschaft-
lichen Geräthe 2c. Er besorgt zunächst die An-
schaffung der obigen Inventarialstücke nach den
Beschlüssen des General-Komite. Seine
Kataloge müssen in jeder Sizung des Komite
bereit liegen, damit dasselbe wisse, was zur
geeigneten Verwendung vorräthig sey.
I. 7. Die Mieglieder des General-Komi-
te theilen sich in zwei beständige Kommiss
sionen nach ihren besondern Reigungen und
Kenntnissen. Die Kasse Kemmission beschäf-
tigt sich mit den laufenden Kasse: und Rech-
nungs-Gegenständen. Die Kommission des
Wochenblatts besorgt die Redaktion desselben,
und des Jahrsberichtes, dann die Versendung
des Wochenblatts. Beide Kommissionen ver-
einigen sich mie Zuziehung des Aufsehers des
Inventariums zum Entwurfe des jährlichen
Operations= und Kasse= Dispositions-Planes.
I. 8. Die Kommissionen bringen ihre Si-
zungs-Protekolle in die Versammlung des
General-Komite mit, wo sie abgelesen wer-
den. Wichtigere Gegenstände legen ssc dem
General= Komite zur Berathung und Ent-
scheidung vor.
—.
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§. 9. Die innere Organisation der Kom-
missktonen des General-Kemite wird mit
jedem Jahre erneuert.
#&. o. Die Stifter des Vereins haben
das Recht, allen Versammlungen der Be-
zirkse= und des General-Komite beizuwoh-
nen. Das nämlliche Recht gemeessen alle wirk-
lichen oder gewesenen Komite-Mitglieder, alle
jene ordentlichen Mitglieder, welche 3 Jahre
als solche im Vereine waren, endlich alle jeue,
welche binnen einem Jahre von Darum der al-
lerhöchsten Bestätigung gegenwärtiger Konsti-
tution in den Verein ausgenommen werden. —
Diejenigen, welche in Kraft dieses Rechtes die
Versammlungen der Komite besuchen, können
in derselben hören, auch wohl mitunter rathen,
wenn sie vom Vorsteher dazu aufgefodert
werden, nicht aber entscheidend stimmen.
U. berhaupt darf durch dieses Borrecht, die
zur ordentlichen Betreibung der Geschäfte
nörhige Ruhe in diesen berathenden Ver-
sammlungen auf keine Weise gesährdet werden.
Gesamtverein und Anwalte.
G. 11. Bei den Gegenständen, worüber
von allen Mitgliedern des Vereins zu Fol-
ge der Konstiturion SI. 27. lit a. b. c. d. die
einzelnen Stimmen erhoben werden, wird
solgendermassen verfahren. Die ordentlichen
Mitglieder schicken ihre Vora spätestens
bis Ende Novembers an die Bezirks-Komiteen.
Diese fassen uber die eingelaufenen Siimmen
ein Protokoll ab, worinn sie aufzeichnen,
wie viele derselben für oder wider die Ge-
genstände der Umstage ausgefallen, und wie