Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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lizei: oder Gerichts-Behörde, wenn die La- 
dung ganz oder theilweise zum Konsume be- 
stimmt ist, ihre innere Besichtigung und 
Abwägung vorzunehmen, von den dabei be- 
findlichen Kolonial: Waaren die erhöhten 
Konsumo-Mauten zu erheben, und die em- 
pfangenen Gelder mit einem Verzeichniße an 
die Zoll und Maut= Inspektion Nürnberg 
einzusenden hat. 
. 2½. 
Da es übrigens nicht nur in den neuer: 
worbenen Ländern, sondern auch in andern 
Bezirken des Königreiches an Raum zur 
Lagerung der Güter gebrechen wird; so 
erhalten Unsere General: Kreis-Kommissa- 
riate hiemit den Auftrag, sich schleunigst zu 
bestreben, daß die hiezu erfoderlichen Lokali= 
täten, auf das Ansinnen der General= Zoll- 
und Maut-Direktion, oder, im dringendern 
Falle, auf die hierüber direkte einlaufenden 
Berichte der Maut-Behörden, ohne Auf- 
schub, ausgemittelt, und diesen so lange, 
bis ein Endliches in der Sache bestimmt 
werden kann, zur Disposition überlassen werden. 
Unsere General-Zoll= und Maut-Di- 
rektion hat hienach sogleich die geeigneten 
Verfügungen zu treffen, und sich wegen der 
nöthigen besonderen Veranstaltungen im 
Main-Kreise mit dem dortigen (General= 
Kreis-Kommissär Grafen von Thürheim 
in das Benehmen zu sezen. 
München den 21. Oktober 1810. 
Marx Joseph. 
Graf ven Montgelas. 
Auf koniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretä# 
G. Geiger. 
— — 
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Bekanntmachungen. 
(Die einstweilige Velasung des Kommissariats- 
Sizes zu Straubing betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Durch Unser Allerhöchstes Reskript vom. 
23. v. M. über die neue Territorial: Einthei- 
lung ist zwar bestimmt, daß das General= 
Kommissariat des erweiterten Regen-Kreises 
mit dem 1 November l. J. seinen Siz nach 
Regensburg verlegen soll. Da aber vor der 
Hand noch einige Anstände obwalten, das. 
für die Bureaus erfoderliche Lokale daselbst 
auszumitteln, so wollen Wir, daß der Siz 
des gedachten General-Kommissariats einst- 
weilen noch in Straubing verbleibe, und 
dasselbe nach seiner neuen Organisarion 
von dem ersten des künstigen Monats anfan- 
gend dort seine Geschäfte so lange fortseze, bis 
ihm in Regensburg das erfoderliche Lokal an? 
gewiesen werden kann. 
München den 10. Oktober 1810. 
Max Jose ph. 
Graf von Montgelas. 
Auf khniglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekrerär 
G. Geiger. 
(Die Bewilligung einer Umlage im Altmühl- 
Kreise betrefsend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Köng von Baiern. 
Theils un die Rückstände der Kerdens- 
Kosten vom Etals-Jahre 180.# zu decken, 
theils um zur Bestreitung des für diese noth- 
 
	        
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