Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1113 Koͤniglich-Baierisches 1114 
Regierungsblatt. 
  
LXI. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 31. Oktober 1810. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Die Appellationsgerichte in Hinsicht der Terri- 
torial-Eintheilung des Koͤnigreichs betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batlern. 
Durch die Territorial-Eintheilung Unsers 
Reiches vom 23. September l. J. siud 
auch die Gerichtsbezirke Unserer Appella- 
rionsgerichte bestimmt worden. Diesem 
zufolge müssen wesentliche Resormen und 
neue Konstruirungen dieser Instizkollegien 
nothwendig eintreten. 
Wir finden Uns daher veranlaßt, deß- 
wegen folgende vorléusige Beschlüsse hiemit 
zu erlassen: 
1) Der künftige Personalstand der sämt- 
lichen Appellationsgerichte soll bis 
zum ersten Dezember l. J. hergestellt 
und allgemein bekannt gemacht werden. 
a) Mit dem 1. Jänner des Jahrs 2817, 
welchen Zeitpunkt Wir auch bereies 
für die allgemeine Anwendung der 
baierischen Gerichts-Ordnung festgeseze 
haben, beginnen die Funktionen dre 
neu konstruicten Appellationsgerichte. 
3) Bis dahin werden die bisher in die 
ser Hinsicht bestandenen Anordnungen 
und Appellationszüge noch einsweilen 
beibehalten. 
4) Unsere zweiten Instanz-Gerichte ha- 
ben sich besonders zu bemühen, bis 
zum 1. Jänner 1811 wo möglich alle 
Akten zu erledigen, die zu ihnen aus 
denjenigen Gebietstheilen gediehen sind, 
über welche für die Zukunft die Ge- 
richtsbarkeit andern Appellationsgerich- 
ten zusteht. 
5) Wegen der Justiz-Administration in 
zweiter Instanz in den Fürstenthümern 
Regensburg, Salzburg und Berchtes- 
gaden, und in dem Inn= und Haus-= 
ruckviertel werden die bis zu dem 1. 
Jänner des künftigen Jahrs nothwen- 
digen provisorischen Verfügungen näch- 
stens erfolgen. 
München den 25. Oktober 1810. 
Max Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf koniglichen allerhochsten Befehl 
der General = Sekretär 
Nemmer. 
  
(76)
	        
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