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a. sie wacht uͤber die Erhaltung der konsti-
tutionellen Geseze der Verwaltung in
ihren drei Theilen, des Organismus,
der Oekonomie, und der Rechenschaft;
b. sie hat den Vortrag uͤber die Erlassung
neuer, oder die Leuteration der bestehen-
den Verwaltungs-Geseze, in Folge ent-
weder eigener Erwägung, oder des von
den Kreis-Admmitlrationen gestellten
Postulats;
c. sie ist der Depositar der Ertradirions und
Juventarisations Akten, als der Basts
des allgemeinen Vermögens, Katasters;
d. sie ist der Deposstar aller Stiftungs Ur-
kunden, welche bei neu entstehenden oder
durch Konsolidieung neu gebildeter Scif-
tungen mur einem Duphikate des Origi-
nals, bei den übrigen Sriftungen mit
einer von den Kreis -Admmistrationen
beglaubigten Kopie in einem eigenen Re-
positorium, als Quelle einer Geschichte
der Sriftungen des Reiches, gesammelt,
und verwahrt werden;
-K. sie führt den Vortrag über die Konsoli-
dirung, Isoltrun ), und Cenrralisirung
des Vermögens und über die Dotarionen
des Kultus, der Schule, und der Wohl-
thaͤtigkeit; -
f. sie ist mit der Semestralpruͤfung der dem
Stiftungs= und Kommunal-Dienste
sich widmenden Kandidaten beauftragt,
in Folge der Reglementar-Verordnung
vom 7. Juni 1809;
g. ste har die Amts-Inspektion über die
Distrikrs-Kreis= und Central-: Admini-
strationen und führt den Vorcrag über
die Anstellung, Quiescirung oder Entlas-
sung der aktiven Funktiondre im Stif-
tungs= und Kommunal-Dienste, über
die Regulirung der Gehalte, Pensionen—
Dienstes-Erigenzen, und Gr#isikatio-
nen; über die Bestimmungen der Admi-
nistcations-Distrikte, Size, und Amts-
Lokalttären, und über die Neubanten far
S#ftungs= und Kommunal-Zwecke;
— — —
techt haben.
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b. ste hat die allgemeine Buchführung über
Renten und Lasten des Stiftungs= und
Kommunal-Vermögens, und über den
Kommunal= Schuldenstand, mittels Re-
daktion der Monats= und Haupt Jahres-
Balanzen, welche sie spatestens bis zum
15. des nächst darauf folgenden Monats
dem Minister vorzulegen zar ;
sie hat die Revision bis zur Ertheilung
des Absolutoriums uͤber die Rechenschaft
der Central: Administration:
k. sie har die General-Redaknon der Mos
nats und Jahres= Berichte der Kreiss
Administrationen, und veranlaßt die den
Belegen derselben erforderliche Sank-
tion der obersten Staats= Kuratel;
I. sie ist endlich mit dem umfassenden Jahres-
Berichte der obersten Staats-Kuratel über
das Stiftungs= und Kommunal-Verms-
gen des Reiches, und mit der Edition des
der Publizitär gewidmeten Jahrbuches der
General, Administration beauftragt.
Durch die vorhergehenden Bestimmungen
wird sedoch dem XXI. G. des organischen
Ediktes vom 8. d. M. nichts von seinee
Kraft benommen. -
Uebrigens richtet sich die Sektion in Allem,
was den allgemeinen Geschaftsgang betrifft,
nach den hierüber in senem Edikte enthaltenen
Bestimmungen. Sie hält die in diesem vor-
geschriebenen wochenrlichen Sektions: Sizun-
gen, in welchen ausser den Ceneral-Räthen
auch die ältesten zwei Assessoren das Stimm-
Der Vorstand sorgt für die ge-
naue Führung der Sizungs-Protokolle und.
die richtige Emtragung der nach der Mehrheit
der Stimmen gefaßten Beschlüsse in dieselben,
so wie für die Ausscheidung der Gegenstände
welche nach den Vorschriften des erwähnen
organischen Edikts, theils von der Sektion
unnttelbar zu erledigen, theuls in die Depar-
temental-Sizungen zu bringen sind.
Ueber die ersten muß, wie bisher der Sie-
gelzettel dem Ministerium vor der Ausferti-
Zung vorgelegt werden.
München den 16. Oktober 1810.