1185
Königlich-Baierisches
1186
Regierungsblatt.
LXIV. Gtuck. Munchen, Samstag den 10. November 1810.
Allsemeine Verordnungen.
(Die, Verpflegung der königlichen Truppen be-
troffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
ven Gottes Gnaden König von Balern.
D. nach der Anzeige Unsers Kriegs-Oeke-
nomleraths von den Marsch= Stationen die
durch Unsere allerhöchsten Verordnungen
vorgeschriebene Berechnungsart jener Kosten,
welche auf die Verpflegung Unserer Trup-
pen erlaufen, nicht gleichfbrmig beobachtet
wixd, und über die Termine, für welche die
verschiedenen Verpflegungs-Normen zu gel
ten haben, Zweifel obzuwalten scheinen, so
sehen Wir Uns veranlaßt, Unsern General=
Kreiskommissariaten hiemit zu eröffnen,
daß die Verordnungen vom 19. Juni und
12. August 1808 büs Ende Februar 1809
ihre volle Anwendung finden, und die un-
term 36. März v. J. bewilligte Auedeh-
nung des für ausländische Truppen unterm
33. Februar gegebenen Regulativs auch auf
Unsere Truppen sich nun bis zum Eintritee
des Friedenofußes, nämlich bis zum 1.
Jänner 1 8c0, zu erstrecken habe, mit Vor-
behalt jener Ausnahmen, welche Unsere Ver-
ordnung vom 12. Dezember 1800 dießfalls
festgesezt hat. Die Marsch= Kommissariate
sind daher anzuweisen, die Verpfiegungs-
und Vorspanns-Berechnungen bis zum r.
März 1800, und sodann wieder mit dem
1. Jänner 1810 anfangend nach den oben-
erwähnten Vorschriften vom 19. Juni und
12. August 1gos zu ferrigen und zu Um
serm Kriegs-Oekonomierathe einzusenden, wel-
cher für die Vergütung des Guthabens Un-
serer Unterrhanen Sorge tragen wird; bie
Rechnungen über die Verpflegungskosten Un-
serer Truppen vom 1. März bis lezten De-
zenber 1809 hingegen, welche sich nach
dem Regnlativ vom 33. Februar, und Un-
serer spätern über die Preisbestimmungen
erlossenen Verordnungen zur Bezahlung av's
den zu diesem Behufe besonders erhobenen
Umlagen eignen, sind durchgehends an die
einschlägigen Finanz-Direktionen zu übergeben,
welche Uns dieselben zur Zahlungs-Anwei-
sung vorlegen werden.
Mürchen den 26. Oktober 1810.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General = Sekretär
G. Geiger.
(8r)