Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

1185 
Königlich-Baierisches 
1186 
Regierungsblatt. 
  
LXIV. Gtuck. Munchen, Samstag den 10. November 1810. 
  
Allsemeine Verordnungen. 
  
(Die, Verpflegung der königlichen Truppen be- 
troffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
ven Gottes Gnaden König von Balern. 
D. nach der Anzeige Unsers Kriegs-Oeke- 
nomleraths von den Marsch= Stationen die 
durch Unsere allerhöchsten Verordnungen 
vorgeschriebene Berechnungsart jener Kosten, 
welche auf die Verpflegung Unserer Trup- 
pen erlaufen, nicht gleichfbrmig beobachtet 
wixd, und über die Termine, für welche die 
verschiedenen Verpflegungs-Normen zu gel 
ten haben, Zweifel obzuwalten scheinen, so 
sehen Wir Uns veranlaßt, Unsern General= 
Kreiskommissariaten hiemit zu eröffnen, 
daß die Verordnungen vom 19. Juni und 
12. August 1808 büs Ende Februar 1809 
ihre volle Anwendung finden, und die un- 
term 36. März v. J. bewilligte Auedeh- 
nung des für ausländische Truppen unterm 
33. Februar gegebenen Regulativs auch auf 
Unsere Truppen sich nun bis zum Eintritee 
des Friedenofußes, nämlich bis zum 1. 
Jänner 1 8c0, zu erstrecken habe, mit Vor- 
behalt jener Ausnahmen, welche Unsere Ver- 
ordnung vom 12. Dezember 1800 dießfalls 
festgesezt hat. Die Marsch= Kommissariate 
sind daher anzuweisen, die Verpfiegungs- 
und Vorspanns-Berechnungen bis zum r. 
März 1800, und sodann wieder mit dem 
1. Jänner 1810 anfangend nach den oben- 
erwähnten Vorschriften vom 19. Juni und 
12. August 1gos zu ferrigen und zu Um 
serm Kriegs-Oekonomierathe einzusenden, wel- 
cher für die Vergütung des Guthabens Un- 
serer Unterrhanen Sorge tragen wird; bie 
Rechnungen über die Verpflegungskosten Un- 
serer Truppen vom 1. März bis lezten De- 
zenber 1809 hingegen, welche sich nach 
dem Regnlativ vom 33. Februar, und Un- 
serer spätern über die Preisbestimmungen 
erlossenen Verordnungen zur Bezahlung av's 
den zu diesem Behufe besonders erhobenen 
Umlagen eignen, sind durchgehends an die 
einschlägigen Finanz-Direktionen zu übergeben, 
welche Uns dieselben zur Zahlungs-Anwei- 
sung vorlegen werden. 
Mürchen den 26. Oktober 1810. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General = Sekretär 
G. Geiger. 
(8r)
	        
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