Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Bekanntmachungen. 
  
(Die Ernennung der Kreis-Schulräthe in den 
meun Kreisen des Köbnigreiches betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Da bei Unseren General-Kreis-Kom- 
missartaten zufolge des organischen Edikts 
vom 15. September 1808, über die Sek- 
tion des Ministeriums des Innern, für die 
öffentlichen Unterrichts= und Erziehungs-An- 
stalten 1. Titel, 3. G. für die Schul: und 
Studien-Gegenstände ein Kreis-Schulrath 
angestellt werden soll, so haben Wir be- 
schlossen, bei den General-Kommissariaten 
der nach Unserer Verordnung vom 33. Sep- 
tember 1810 nunmehr bestehenden neun Krei- 
se mit Rücksicht auf die besondern Kom- 
missariate der Städte Augsburg uud Nürn- 
berg, die Kreis-Schulraths-Stellen zu be- 
sezen, wie folgt: · 
I. Zum Kreis-Schulrath für den Main- 
kreis wird der in gleicher Eigenschaft zeither 
in Bamberg angestellte Kreis:-Schulrath, 
Graser bestätiger; für die protestantischen 
Schulen und Seudien-Anstalten in demsel- 
ben, soll nebst diesem, einer der quieszirten 
Baireuther Konsistorial: Räthe, welcher im 
Schulfache bewährte Kenntniße besizt, gegen 
eine Funktions-Julage verwendet werden. 
II. Für den Rezat= Kreis ernennen Wir 
den bisherigen Kreis-Schulrath des Pegniz- 
kreises, Paulus, und damit derselbe in 
seinem ausgedehnten Geschäfts-Kreise einige 
Erleichterung erhalte, so wird er von dem 
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Referate in Kirchensachen befreit. Sein Ge- 
samt-Gehale soll hiernach künftig auf den Stu- 
dien= Fond übernommen werden. 
III. Für den Oberdonau-Kreis werden die 
bisherigen Kreis-Schulráäthe des Altmühl- 
Kreises, Graf von Stahremberg, und 
des Lech-Kreises, Stephani ernaunt. Die 
Funktion des Zweiten, als Kreis-Kirchen- 
rath, hört künftig auf. 
V. Für den Regen-Kreis bestimmen 
Wir den bisherigen Kreis-Schulrath zu 
Straubing, Schuhbauer. 
V. Für den Unterdonau -Kreis wird der 
zeitherige Schulrath des Inn-Kreises, Kapp- 
ler, ernannt. 
VI. Für den Iller-Kreis wird der zeit- 
her in Kempten angestellte Kreis-Schulrath 
Johann Müller, in gleicher Eigenschaft 
bestätiger. 
VII. Für den Isar Kreis erhält der in 
dlesem Kreise bereits angestellte Kreis-Schul-= 
rath Lechner, gleichfalls Unsere Bestä- 
tigung. 
VIII. Füc den Salzach Kreis ernennen 
Wir den in dem vormaligen Unter-Donau- 
Kreise angestellten Kreis-Schulrath Haupt- 
mann. 
1IX. Für den Inn Kreis bestimmen Wir 
den vormaligen Schulrath des Eisack-Krei- 
ses, Faverius Müller. 
X. Bei den Kommissariaten in den 
Scädten Augsburg und Nürnberg, werden 
die Bearbeitungen der Schul= und Stu- 
dien-Gegenstände, unter der unmittelbaren 
Leitung und Ausfertigung der alldo ange-
	        
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