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Bekanntmachungen.
(Die Ernennung der Kreis-Schulräthe in den
meun Kreisen des Köbnigreiches betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Da bei Unseren General-Kreis-Kom-
missartaten zufolge des organischen Edikts
vom 15. September 1808, über die Sek-
tion des Ministeriums des Innern, für die
öffentlichen Unterrichts= und Erziehungs-An-
stalten 1. Titel, 3. G. für die Schul: und
Studien-Gegenstände ein Kreis-Schulrath
angestellt werden soll, so haben Wir be-
schlossen, bei den General-Kommissariaten
der nach Unserer Verordnung vom 33. Sep-
tember 1810 nunmehr bestehenden neun Krei-
se mit Rücksicht auf die besondern Kom-
missariate der Städte Augsburg uud Nürn-
berg, die Kreis-Schulraths-Stellen zu be-
sezen, wie folgt: ·
I. Zum Kreis-Schulrath für den Main-
kreis wird der in gleicher Eigenschaft zeither
in Bamberg angestellte Kreis:-Schulrath,
Graser bestätiger; für die protestantischen
Schulen und Seudien-Anstalten in demsel-
ben, soll nebst diesem, einer der quieszirten
Baireuther Konsistorial: Räthe, welcher im
Schulfache bewährte Kenntniße besizt, gegen
eine Funktions-Julage verwendet werden.
II. Für den Rezat= Kreis ernennen Wir
den bisherigen Kreis-Schulrath des Pegniz-
kreises, Paulus, und damit derselbe in
seinem ausgedehnten Geschäfts-Kreise einige
Erleichterung erhalte, so wird er von dem
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Referate in Kirchensachen befreit. Sein Ge-
samt-Gehale soll hiernach künftig auf den Stu-
dien= Fond übernommen werden.
III. Für den Oberdonau-Kreis werden die
bisherigen Kreis-Schulráäthe des Altmühl-
Kreises, Graf von Stahremberg, und
des Lech-Kreises, Stephani ernaunt. Die
Funktion des Zweiten, als Kreis-Kirchen-
rath, hört künftig auf.
V. Für den Regen-Kreis bestimmen
Wir den bisherigen Kreis-Schulrath zu
Straubing, Schuhbauer.
V. Für den Unterdonau -Kreis wird der
zeitherige Schulrath des Inn-Kreises, Kapp-
ler, ernannt.
VI. Für den Iller-Kreis wird der zeit-
her in Kempten angestellte Kreis-Schulrath
Johann Müller, in gleicher Eigenschaft
bestätiger.
VII. Für den Isar Kreis erhält der in
dlesem Kreise bereits angestellte Kreis-Schul-=
rath Lechner, gleichfalls Unsere Bestä-
tigung.
VIII. Füc den Salzach Kreis ernennen
Wir den in dem vormaligen Unter-Donau-
Kreise angestellten Kreis-Schulrath Haupt-
mann.
1IX. Für den Inn Kreis bestimmen Wir
den vormaligen Schulrath des Eisack-Krei-
ses, Faverius Müller.
X. Bei den Kommissariaten in den
Scädten Augsburg und Nürnberg, werden
die Bearbeitungen der Schul= und Stu-
dien-Gegenstände, unter der unmittelbaren
Leitung und Ausfertigung der alldo ange-